Einreichung/Abholungsprozess


Sie können ein Visum bei dem deutschen Visumantragszentrum mit vorher gebuchtem Termin beantragen. Benutzen Sie bitte Online-Formular.


Hiermit informieren die deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation die Antragsteller und ihre Bevollmächtigten, dass jene falsche Angaben zur Ablehnung oder Annullierung eines bereits ausgestellten Visums führen kann. Sowie kann es gemäß den Rechtsakten des für Ihren Visumantrag zuständigen Schengen-Mitgliedstaats zur Strafverfolgung führen.

Antragstellung

Russische Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in Russland aufhalten, können Dokumente einreichen.

  • Ein Antragsteller über 18 Jahre kann ein Visum persönlich beantragen.

Wenn zuvor Fingerabdrücke abgegeben wurde:

  • mit notariell beglaubigter Vollmacht (ohne Delegationsrecht):

Der Bevollmächtigte muss die folgenden Dokumente mit sich führen: eine notariell beglaubigte Vollmacht (Original + Kopie), Kopie der Datenseite (Seite mit Lichtbild) des Inlandspasses des Bevollmächtigten und des Auftraggebers (eine Vollmacht sollte nicht älter als 6 Monate sein).

ODER

mit der VisaMetric Vollmacht, erteilt nach den Angaben den russischen Inlandspässen von Bevollmächtigten und Vollmachtgeber, bzw. Antragsteller:

Der Bevollmächtigte muss die folgenden Dokumente mit sich führen: das VisaMetric Vollmachtsformular, welches vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben werden muss (Original), Kopien den russischen Inlandspässen von Bevollmächtigten und Vollmachtgeber, bzw. Antragsteller – Datenseite (Seite mit Lichtbild) und eine Kopie vom Pass des Bevollmächtigten. Diese Anforderung gilt auch für Ehepartner, die für den nicht anwesenden Ehepartner die Antragsunterlagen einreichen. Bei Antragsabgabe für eine Gruppe muss eine Vollmacht von allen Personen vorgelegt werden.

  • Für Kinder unter 18 Jahren kann ein Elternteil den Antrag einreichen. In diesem Fall muss er eine Geburtsurkunde (Original und Kopie) und die erforderlichen Dokumente für einen Minderjährigen vorlegen.
  • Wenn der Antrag für minderjährige Antragsteller vom dritten Person (keine Eltern/ keine Vormund) eingereicht wird, dann wird es die notarielle Vollmacht oder die Vollmacht nach Visametric Muster von den Eltern oder offiziellen Vormund erfordert. Diese Vollmacht muss von diesem Erziehungsberechtigten unterzeichnet und nach den Angaben des russischen Inlandspasses von Erziehungsberechtigten erteilt sein. Darüber hinaus müssen Sie eine Kopie des russischen Inlandspasses des Elternteils, der die Vollmacht unterzeichnet hat, sowie eine Kopie des russischen Inlandspasses von Bevollmächtigten, und das Original sowie eine Kopie der Geburtsurkunde vorlegen.

Für den Abschluss des Dienstleistungsvertrags bei Antragsabgabe muss der Antragsteller den russischen Inlandspass oder bei ausländischen Bürgern die Aufenthaltsberechtigung mit sich führen.

Abholungsregelungen

Nach der Bearbeitung ihres Antrages gibt es nur diese Möglichkeiten einen Reisepass zu erhalten:

  • Per Kurierdienst Fox-Express an Ihre Adresse (gemäß den Kurierdiensttarifen), wenn dieser Service am Tag der Einreichung des Antrags ausgestellt wurde;
  • Wenn die Anträge vor dem 1. Juni 2023 eingereicht wurden, ist die Abholung in solchem Antragsannahmezentrum möglich, wo der Antrag und der Reisepass eingereicht wurden;
  • Wenn die Anträge nach dem 1. Juni 2023 eingereicht wurden, ist die Abholung im Antragsannahmezentrum VisaMetric in Moskau möglich (kostenlos).

Sie können Ihren Reisepass bei VisaMetric abholen.

  • Die Person, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde, kann persönlich einen Reisepass und Begleitdokumente erhalten (Feld "Auftraggeber" im Kundenvertrag). Erforderliche Dokumente für den Erhalt: Kundenvertrag, Inlandspass des Auftraggebers (oder das Dokument, für das der Vertrag abgeschlossen wurde, zum Beispiel: eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger).

  • Die Abholung des Passes durch Dritte (außer dem Antragsteller) ist nur mit notariell beglaubigter Vollmacht möglich. Erforderliche Dokumente für die Abholung: Abholungsvertrag, interner russischer Pass des Empfängers (Original + Kopie), notariell beglaubigte Vollmacht für die Sammlung von Dokumenten im Visa Center (Original + Kopie)

  • Wenn ein Vertrag für eine Gruppe geschlossen wurde, kann nur die im Vertrag als Bevollmächtigte angegebene Person alle Pässe und Begleitdokumente für alle Gruppen sammeln. Erforderliche Dokumente für die Abholung: Abholungsvertrag, interner russischer Pass des Empfängers (oder das Dokument, über das die Vereinbarung getroffen wurde, zum Beispiel: Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürger).
  • Bei minderjährigen Antragstellern kann nur das in dem Abholungsvertrag als Mutter angegebene Person die Unterlagen annehmen. Erforderliche Dokumente für die Abholung: Abholungsvertrag, interner russischer Pass des Empfängers (oder das Dokument, über das die Vereinbarung getroffen wurde, zum Beispiel: Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürger). Ansonsten sind die Regeln für die Sammlung von Dokumenten für Minderjährige den Regeln für die Sammlung durch Dritte ähnlich.


Mein Visum wurde abgelehnt. Was kann ich tun?



Die deutsche diplomatische Vertretung in der Russischen Föderation informiert die Antragsteller, dass die vorgelegten Unterlagen echt und inhaltlich korrekt sein müssen. Gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung des Visumsantrags oder Aufhebung des ausgestellten Visums. Auch die Täuschung über den Aufenthaltszweck führt zur Ablehnung des Visumsantrags. Die Vorlage der Unterlagen begründet keinen Anspruch auf Erteilung eines Visums. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.

Antragstellung

Ein nationales Visum können russische Bürger, sowie auch ausländische Bürger, die in Russland rechtmäßig aufhalten, beantragen.

Antragsteller über 18 Jahre können ihren Antrag nur persönlich einreichen.

Antragsteller unter 18 Jahre:

  • Für Antragsteller unter 18 Jahre kann ein Elternteil oder Pfleger einen Antrag stellen. In dem Fall müssen die Geburtsurkunde (im Original) und für Minderjährigen erforderliche Unterlagen vorgelegt werden.
  • Falls Unterlagen für Antragsteller unter 18 Jahre durch eine dritte Person eingereicht werden, ist eine notarielle Vollmacht von beiden Elternteilen/bzw. Pfleger für die dritte Person erforderlich. Bei der Vollmachtausstellung sind die persönlichen Daten von Antragsteller anzugeben. Die Vollmacht soll von beiden Elternteilen/bzw. Pfleger unterschrieben und nach den Angaben den Inlandspässen erteilt werden. Zusätzlich zur Vollmacht sind die Kopien von Inlandspässen von beiden Elternteilen/bzw. Pfleger, die die Vollmacht unterschrieben haben, und von der bevollmächtigten Person, sowie auch die Geburtsurkunde im Original erforderlich.

Alle Originale und Übersetzungen sind mit jeweils 1 Kopie vorzulegen. Für die genannten Kopien ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich.

Zum Termin der Antragstellung für nationales Visum ist die persönliche Anwesenheit von Antragsteller*innen über 12 Jahren erforderlich.

Um einen Vertrag abzuschließen, ist das Original des Inlandspasses oder der Aufenthaltserlaubnis (für ausländische Bürger) erforderlich.

Ein Vertrag kann nur mit Personen über 18 Jahre abgeschlossen werden. Für jeden Antragsteller muss eine vollständige Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorgelegt werden.

Abholungsregelungen

Nach der Bearbeitung ihres Antrages gibt es nur diese Möglichkeiten einen Reisepass zu erhalten:

  • Per Kurierdienst Fox-Express an Ihre Adresse (gemäß den Kurierdiensttarifen), wenn dieser Service am Tag der Einreichung des Antrags ausgestellt wurde;
  • Wenn die Anträge vor dem 1. Juni 2023 eingereicht wurden, ist die Abholung in solchem Antragsannahmezentrum möglich, wo der Antrag und der Reisepass eingereicht wurden;
  • Wenn die Anträge nach dem 1. Juni 2023 eingereicht wurden, ist die Abholung im Antragsannahmezentrum VisaMetric in Moskau möglich (kostenlos).

Antragsteller*innen können ihre Pässe beim Antragsannahmezentrum Deutschlands, wo der Antrag und der Pass eingereicht wurden, abholen.

  • Den Pass und die Begleitdokumentation kann die Person abholen, für die der Vertrag abgeschlossen wurde (das Feld «Kunde» im Vertrag). Zur Abholung sind folgende Unterlagen erforderlich: der Vertrag mit dem Antragsannahmezentrum, der Inlandspass (oder das Dokument, das zum Vertragsabschluss vorgelegt wurde, z.B. Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürger)
  • Für Minderjährige kann nur der Elternteil den Pass und die Begleitdokumentation abholen, für den der Vertrag abgeschlossen wurde.
    Zur Abholung sind folgende Unterlagen erforderlich: der Vertrag mit dem Antragsannahmezentrum, der Inlandspass (oder das Dokument, das zum Vertragsabschluss vorgelegt wurde, z.B. Aufenthaltserlaubnis für ausländische Bürger). Ansonsten gelten die durch dritte Person Abholungsregelungen
  • Die Abholung durch dritte Person ist nur mit einer notariellen Vollmacht von der Person, die als Kunde im Vertrag bezeichnet ist (das Feld «Kunde» im Vertrag), möglich. Beim Vollmachthausfertigen sind persönliche Angaben von dem Antragsteller/der Antragstellerin anzugeben.
    Zur Abholung sind folgende Unterlagen erforderlich: der Vertrag mit dem Antragsannahmezentrum, der Inlandspass (Original+Kopie) des Bevollmächtigten, die notarielle Vollmacht zur Abholung von Unterlagen beim Antragsannahmezentrum (Original+Kopie).


Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie Ihren Reisepass und die dazugehörigen Unterlagen im Visa Center erhalten, eine Bestätigung dafür ausfüllen müssen (vom Verwalter im Sammelbereich zur Verfügung gestellt).