Fingerabdrückenerfassung
Das VIS ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengener Staaten. Die Hauptziele des VIS bestehen darin, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit- auch für den Antragsteller- zu erhöhen.
Das Visa-Informationssystem (VIS) wurde am 11. Oktober 2011 in Kraft gesetzt und schrittweise von den Visa-Zentren der Schengen-Mitgliedstaaten übernommen.
Die Auslandsvertretungen der Schengen-Mitgliedstaaten in der Russischen Föderation, einschließlich Deutschland, wurden am 14.09.2015 mit der zentralen VIS-Datenbank verbunden. Ab diesem Datum müssen Antragsteller ihre Fingerabdrücke bei Antragsabgabe abgeben.
Nach der Annahme des VIS-Systems:
- Der Antragsteller muss bei der erstmaligen Beantragung eines Schengen-Visums persönlich anwesend sein, um biometrische Daten einzureichen.
- Die oben genannten biometrischen Daten werden in der VIS-Datenbank gespeichert und können danach für 59 Monate abgerufen werden. Das bedeutet, dass die Antragsteller nach dem ersten Mal keinen persönlichen Antrag für ein Schengen-Visum stellen müssen.
- Bei der Einreise in den Schengen-Raum können die Grenzkontrollbehörden die Identität der Reisenden mithilfe des VIS-Systems überprüfen.
Bei Beantragung eines Schengen-Visums (Kategorie C) müssen alle Antragsteller ihre biometrischen Daten einreichen. Ein Schengen-Visumantrag kann nicht akzeptiert werden, wenn der Antragsteller die Abgabe seiner biometrischen Daten ablehnt. Es gibt keine Ausnahmeregelung gemäß EU-Verordnung.
Die folgenden Antragsteller sind von der Abgabe der Fingerabdrücke befreit:
- Kinder unter 12 Jahren
- Wenn physisch die Möglichkeit für die Erfassung von Fingerabdrücken nicht besteht.
- Staats- oder Regierungschef, Mitglieder einer nationalen Regierung, einschließlich ihres Ehepartners und Mitglieder ihrer Delegation, wenn sie offiziell von den Regierungen eines Mitgliedstaats oder von einer internationalen Organisation eingeladen werden
- Antragsteller, die in den letzten 59 Monaten bereits Fingerabdrücke bei einem Schengenpartner abgegeben haben
In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Antragsteller von der Auslandsvertretung gebeten werden, nach Antragstellung erneut Fingerabdrücke abzugeben. Selbst wenn die Antragsteller in den letzten 59 Monaten bereits Fingerabdrücke abgegeben haben, behält sich die Auslandsvertretung jederzeit vor, aus technischen Gründen erneut die Fingerabdrücke zu erfassen. Dies liegt im Ermessen der Auslandsvertretung, VisaMetric übernimmt hierfür keine Verantwortung.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung Ihre persönliche Vorsprache erforderlich ist, da am Tag der Antragstellung Ihre Fingerabdrücke erfasst werden.
Die folgenden Antragsteller sind von der Abgabe der Fingerabdrücke befreit:
- Kinder unter 12 Jahren
- Personen, deren Fingerabdrücke physisch nicht erfasst werden können
Bitte beachten Sie, dass früher für ein Schengen-Visum abgegebene biometrische Daten für ein nationales Visum nicht benutzt werden können.
In Ausnahmefällen ist die Auslandsvertretung berechtigt nachzufordern, Ihre Fingerabdrücke erneut abzugeben. Dies liegt im Ermessen der Auslandsvertretung, VisaMetric übernimmt hierfür keine Verantwortung.