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Am 02.02.2020 tritt der neue Visa-Kodex in Kraft.
Für Personen, die ab diesem Zeitpunkt ein Schengen-Visum beantragen, ergeben sich weltweit in erster Linie die folgenden Änderungen:
• Die Antragstellung ist ab dem 02.02.2020 bereits sechs Monate vor Antritt der Reise möglich. Bis jetzt konnten Anträge maximal drei Monate vor Antritt der Reise gestellt werden.
• Die Gebühr für die Bearbeitung eines Visum-Antrags wird von 60 EUR auf 80 EUR erhöht. Die Gebühr für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren wird von 35 EUR auf 40 EUR erhöht. Für Russische Staatsangehörige ändern sich die Visagebühren durch das bestehende Visumerleichterungsabkommen nicht.
Deutsches Generalkonsulat in Sankt Petersburg
Deutsches Generalkonsulat in Jekaterinburg
Deutsches Generalkonsulat in Nowosibirsk
Deutsches Generalkonsulat in Kaliningrad
Rechner für die verbleibenden Reisetage unter einem Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt