Informationen über die Reisekrankenversicherung
Die Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- muss in der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt sein (in Russland ausgestellte Krankenversicherungen werden nicht akzeptiert);
- Name und Vorname der versicherten Person angegeben sind;
- Angabe der Versicherungsdauer (Mindestdauer ist die Dauer der geplanten Reise);
- die Zahl der versicherten Tage während der Reise (Mindestzahl ist die Zahl der Tage der geplanten Reise);
- Versicherungsgebiet – die ganze Welt oder Länder des Schengen-Staates;
- der Mindestbetrag für medizinische Kosten und Rückführungskosten, einschließlich des Todesrisikos - 30.000 Euro;
- Wenn Sie während der Reise an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, sollte Ihre Reisekrankenversicherung auch solche Fälle abdecken.
Es werden ausschließlich innerhalb der EU abgeschlossene Krankenversicherungen akzeptiert. Eine genauere Beschreibung der Voraussetzungen für die Krankenversicherung bei der Beantragung eines nationalen Visums können Sie in der Liste der erforderlichen Unterlagen für Ihren Reisezweck finden.