Legalisation und Kopiebeglaubigung
Allgemeine Informationen zum Ersatzlegalisationsverfahren und zu Kopiebeglaubigungen finden Sie hier.
Die Gebühren sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Gebühren der Botschaft
Legalisation |
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Personenstandsurkunden Shenasnameh, Ledigkeitsbescheinigung, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde |
25 EUR |
alle anderen öffentlichen Urkunden z.B. Grundbuch, Gewerbeschein, Carte melli, Eheeinwilligung, Ausweis der iranischen Ärztekammer, Abschlusszeugnis, Führungszeugnis, Autopapiere, Führerschein, Urkunden von Notaren wie Vollmachten, Eidesstattliche Versicherung usw. |
45 EUR |
*Ausnahme:
Die Legalisation der Sterbeurkunde eines ehemaligen Rentenempfängers (Rentenansprüche in Deutschland) ist gebührenfrei.
Kopiebeglaubigung |
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Seite 1 bis 10 pauschal 10 EUR Jede weitere Seite + 1 EUR |
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Seite 1 bis 10 pauschal 15 EUR Jede weitere Seite + 1,50 EUR |
*Ausnahmen:
- Für in Deutschland Studierende und für Studienbewerbungen für Bachelor, Master sowie PhD ohne Arbeitsvertrag in Deutschland ist
- bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises des Studiums bzw. der Bewerbung eine Kopiebeglaubigung zu Studienzwecken
- für maximal fünf (5) Kopiensätze
gebührenfrei.
Achtung:
Bei erfolgreicher Zulassung (Schreiben, das die Zuteilung eines Studienplatzes an einen Bewerber zusichert) sind nur zwei (2) Kopiensätze gebührenfrei.
- Für DAAD Stipendiaten sind bis zu sieben (7) Kopiensätze gebührenfrei.
- Für Rentner, die Kopiebeglaubigungen in Rentenangelegenheiten vornehmen, ist die Kopiebeglaubigung gebührenfrei.
Für die Kopiebeglaubigung zu anderen Zwecken gelten auch für diese Personen jeweils die allgemeinen Gebührensätze.
Wichtig:
Es werden nur EUR-Scheine angenommen, weshalb die Gebühr oft aufgerundet werden muss.
Beispiel: 12 Seiten in deutscher Sprache zur Kopiebeglaubigung = 12 EUR, aufgerundet auf 15 EUR, die bezahlt werden müssen.
Die Kopien fertigt der externe Dienstleister Visametric. Dies kostet pro Seite 30 Cent und ist mit der Servicegebühr zu bezahlen.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie die Kopiebeglaubigung Ihrer Unterlagen mitsamt des Legalisationsvermerks wünschen, wird eine zusätzliche Gebühr von 0,50 EUR pro kopiertem Legsalisationsvermerk für die Botschaft erhoben.
Visametric Servicegebühren |
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Legalisation |
8 EUR |
Kopiebeglaubigung |
8 EUR |
Die genannten Gebühren gelten pro Dokument und sind nicht erstattungsfähig.