Legalisation und Kopiebeglaubigung

Allgemeine Informationen zum Ersatzlegalisationsverfahren finden Sie hier:

Allgemeine Informationen zu Kopiebeglaubigungen finden Sie hier.

Um einen Termin für die Legalisierung zu erhalten, müssen Sie sich auf der Warteliste der Botschaft eintragen. Bitte registrieren Sie sich unter dem folgenden Link.

Die Gebühren sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Gebühren der Botschaft

Legalisation

pro Dokument

30 EUR

*Ausnahme:

Bei den gebührenfreien Legalisationen von Bildungsabschlüssen von Studierenden und Studienbewerber*innen gilt:

Maximal fünf Legalisationen sind gebührenfrei, wenn ein ausgedruckter E-Mailverkehr mit fünf verschiedenen Universitäten oder sonstigen Hochschulen in Deutschland vorgelegt werden kann. Wird Mailverkehr mit zum Beispiel lediglich drei verschiedenen Universitäten oder sonstigen Hochschulen in Deutschland vorgelegt, sind nur drei Legalisationen gebührenfrei. Liegt bereits eine Zulassung (Schreiben, das die Zuteilung eines Studienplatzes an einen Bewerber zusichert) einer deutschen Universität oder sonstigen Hochschule vor, ist nur eine Legalisation gebührenfrei.

Die Legalisation der Sterbeurkunde eines ehemaligen Rentenempfängers (Rentenansprüche in Deutschland) ist gebührenfrei.

Kopiebeglaubigung

pro Dokument

25 EUR

*Ausnahmen:

Bei den gebührenfreien Kopiebeglaubigungen von Studierenden und Studienbewerber*innen für Bachelor, Master sowie PhD ohne Arbeitsvertrag in Deutschland gilt.

Maximal fünf Kopiensätze sind gebührenfrei, wenn ein ausgedruckter Mailverkehr mit fünf verschiedenen Universitäten oder sonstigen Hochschulen in Deutschland vorgelegt werden kann. Wird Mailverkehr mit zum Beispiel lediglich drei verschiedenen Universitäten oder sonstigen Hochschulen in Deutschland vorgelegt, sind nur drei Kopiebeglaubigungen gebührenfrei. Bei DAAD Studierenden sind maximal zwei extra Kopiensätze gebührenfrei. Liegt bereits eine Zulassung (Schreiben, das die Zuteilung eines Studienplatzes an einen Bewerber zusichert) einer deutschen Universität oder sonstigen Hochschule vor, sind nur zwei Kopiebeglaubigungen gebührenfrei

Für Rentner, die Kopiebeglaubigungen in Rentenangelegenheiten vornehmen, ist die Kopiebeglaubigung gebührenfrei. Für die Kopiebeglaubigung zu anderen Zwecken gelten auch für diese Personen jeweils die allgemeinen Gebührensätze.

Wichtig:

Es werden nur EUR-Scheine angenommen, weshalb die Gebühr oft aufgerundet werden muss.

Die Kopien fertigt der externe Dienstleister Visametric. Dies kostet pro Seite 30 Cent und ist mit der Servicegebühr zu bezahlen.

Visametric Servicegebühren

Legalisation

8 EUR

Kopiebeglaubigung

11 EUR

Die genannten Gebühren gelten pro Dokument und sind nicht erstattungsfähig.