Schengen-Visum (Aufenhalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen)
Nach den Schengen-Regeln müssen Antragsteller in dem Land ein Visum beantragen, das als Hauptreiseziel ihrer Reise ausgewiesen werden kann. Falls Deutschland nicht das Hauptreiseziel ist, muss der Antragsteller bei der zuständigen Botschaft / Konsulat ein Visum beantragen.
Der neue Visa-Kodex trat am 02.02.2020 in Kraft.
- Anträge können ab dem 02.02.2020 sechs Monate vor Reiseantritt gestellt werden. Bisher konnten Anträge maximal drei Monate vor Reiseantritt gestellt werden.
- Anträge sollten mindestens 15 Kalendertage vor Beginn der geplanten Reise gestellt werden.
Ein Schengen-Visum ist erforderlich, wenn Sie eines oder mehrere Länder des Schengen-Raums besuchen (z. B. Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Italien, Griechenland, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik. Malta, Estland, Lettland, Litauen, Kroatien und Ungarn). Die Gesamtdauer Ihres Aufenthalts in den Schengen-Staaten darf 90 Tage innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum der ersten Einreise nicht überschreiten.
Sie können ein Schengen-Visum bei den deutschen Visumantragsstellen beantragen, wenn Sie visumpflichtig für die Schengenländer sind, d. h. Sie müssen einem Staat angehören, dessen Angehörige ein Visum zur Einreise in die Schengenländer benötigen.
Wie beantrage ich ein Schengen-Visum?
Vorbereitung:
- Informieren Sie sich ausführlich über die einzureichenden Unterlagen und vervollständigen Sie diese.
- Bitte beachten Sie die Abgabe-/Abholregeln.
- Antragsformular ausfüllen und ausdrucken.
- Besuchen Sie zum Antragstermin unser Antragsannahmezentrum mit allen erforderlichen Unterlagen.
Durchführung:
- Die Überprüfung der bereitgestellten Dokumente und die Erfassung biometrischer Daten erfolgt in der VisaMetric-Filiale. Die Anträge werden dann an die entsprechende Botschaft weitergeleitet.
- Bezahlen Sie die anfallenden Gebühren (Sie erhalten bei Antragsabgabe eine Quittung, über die zu entrichtende Visumsgebühr und die Dienstleitungskosten, die Sie an der Kasse des Antragsannahmezentrums entrichtet haben.)
Nachbereitung:
- Sie können Ihren Antrag auf unserer Website verfolgen.
- Nachdem Ihr Antrag von der Botschaft geprüft wurde, wird Ihr Reisepass an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt.