Sicherheitsbestimmungen

Die folgenden Sicherheitsrichtlinien müssen von Antragstellern befolgt werden, die die Visumantragsstellen von VisaMetric besuchen. Visumantragsteller dürfen die folgenden Gegenstände, gemäß den Sicherheitsbestimmungen nicht verwenden oder mit sich bringen:

  • Smartphones, Digitalkameras o.a. Foto- oder tonaufnahmefähige Geräte;
  • Waffen oder waffenähnliche Objekte oder jegliche Art von Zündstoffen (Streichhölzer, Feuerzeug, anzündbare Brennstoffe, MP3-Player, Laptop, Tonaufnahmegeräte mit Akku o. ä.);
  • Haustiere (aufgrund allergischer Reaktionen);
  • verschlossene Umschläge oder Pakete;
  • Nahrungsmittel und Getränke;
  • Taschen, Rucksäcke und größere Gepäckstücke (Koffer, Reisetaschen), es dürfen nur die Unterlagen, die für die Antragstellung benötigt werden in einer Aktentasche mitgebracht werden.

Antragsteller, die die VisaMetric Filialen aufsuchen, haben gemäß den Sicherheitsrichtlinien folgende Bestimmungen zu beachten:

  • Das Sicherheitspersonal und die Mitarbeiter von VisaMetric haben das Recht die Tasche der Antragsteller jederzeit zu kontrollieren. Das Sicherheitspersonal ist befugt die Mitnahme o.g. Gegenstände zu untersagen.
  • Aus Sicherheitsgründen dürfen die Antragssteller durch Freunde, Verwandte oder Arbeitskollegen während der Antragstellung nicht begleitet werden. (Nur Antragssteller und bevollmächtigte Personen des Antragsstellers dürfen die VisaMetric Filialen betreten.). Personen mit körperlichen Behinderungen oder Analphabeten dürfen zur Antragstellung von einer Person begleitet werden.
  • Antragssteller dürfen nur die allgemeinen Bereiche der VisaMetric Filiale betreten. (Personalbereiche, WC etc.)
  • In der VisaMetric Filiale gibt es keinen Bereich für die Aufbewahrung der o.g. Gegenstände. Antragsteller werden gebeten, alternative Möglichkeiten zur Aufbewahrung dieser Gegenstände zu finden, bevor sie die Visumantragszentren betreten.
  • Die VisaMetric Filialen werden gemäß unseren Sicherheitsbestimmungen rund um die Uhr mit Kameras überwacht.