September 2020

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Der Einreisestopp gilt für Reisende aus Kasachstan bis auf weiteres fort (Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen)

Der Einreisestopp gilt für Reisende aus Kasachstan bis auf weiteres fort. Ausnahmen gelten für bestimmte Personengruppen. Bitte beachten Sie, dass Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder von Deutschen und EU-Bürger nach Deutschland einreisen dürfen. Außerdem wird nicht verheirateten oder nicht verpartnerten Partner eine Besuchsreise nach Deutschland zu Deutschen oder EU-Bürgern gestattet.