Informationen über die Reisekrankenversicherung
Folgende Angaben müssen in der Reisekrankenversicherung vorhanden sein:
- Vor- und Nachname der versicherten Person (Schreibweise gemäß Reisepass);
- die versicherte Reisezeit (mindestens Dauer der ersten Reise in den Schengen-Raum);
- Anzahl der Tage für den Versicherungszeitraum (entsprechend den zur Verfügung gestellten Tickets bzw. geplanten Reisetage);
- das versicherte Gebiet (weltweite oder Schengen-Länder);
- Versicherungssumme (mindestens 30.000 Euro).
- Wenn Sie während der Reise an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, sollte Ihre Reisekrankenversicherung auch solche Fälle abdecken.
- Die Reisekrankenversicherung muss auch eine COVID-19-Erkrankungen mit einer Mindestsumme von 30.000,-€ abdecken.
Zum Komfort von Antragstellern bietet VISAMETRIC GmbH auf dem Gelände seiner Antragsannahmezentrum die Gelegenheit, eine Versicherung über «Nomad Unsurance» AG VG oder «Kasachische Korporation für Gesundheitswesen und Medizinische Versicherung «Interteach» AG abzuschließen.
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Um sich über die Bedingungen, Preise und Leistungen des Versicherungsprogramms jedes von der obengenannten Versicherungsunternehmen zu informieren, wenden Sie sich bitte an den Versicherungsschalter im Antragsannahmezentrum oder an die offizielle Webseite des entsprechenden Versicherungsunternehmens.
Mit Abschließen der Versicherung im Antragsannahmezentrum profitieren Sie Folgendes:
- Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung in unserer Filiale wird die Dauer der Antragsannahme nicht verlängern;
- Für die Extremsportlerfans gibt es spezielle Programme;
- Sie können die Versicherungspolice Ihrer Wahl nach der Antragsabgabe in unserem Antragszentrum in KZT zum Kurs der Nationalbank von Kasachstan Republik bezahlen.
Achtung!
Um Betrugsfälle zu vermeiden, raten wir Ihnen, sich vor Abschluss einer Reisekrankenversicherungen außerhalb der VisaMetric Filiale mit der Berechtigung des Versicherungsvertreters sowie den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.