Die Dokumente mit ausgefülltem Visumantrag werden durch Visametric an die Visastelle der Botschaft weitergeleitet, die die Bearbeitung und die direkte Entscheidung über die vorgestellten Anträgen durchführt.

Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretungen während des Bearbeitungsverfahrens per E-Mail, die im Visumantrag auf Erteilung eines Schengen-Visums angegeben wurde, weitere/fehlende Dokumente nachfordern kann. Somit möchten wir Sie bitten, Ihre E-Mail regelmäßig zu prüfen.

Gemäß Art.23, Abs.1 Visakodexes ist die Botschaft berechtigt die Bearbeitung bis zu 15 Kalendertage durchzuführen.
Hinweis: man muss eine schriftliche Nachfrage über die Anträge, die 15 Kalendertage Bearbeitungsdauer von deren überschritten wurde, an die zuständige Auslandsvertretung machen. Um sich zu informieren, wie man die Auslandsvertretung erreichen kann, folgen Sie bitte dem Link.
Die Entscheidung über die Antragsgenehmigung oder -ablehnung ist der Auslandsvertretung vorbehalten. Wir bitten Sie, Visumanträge rechtzeitig zu beantragen.

Antragsverfolgung