Informationen über die Reisekrankenversicherung
Folgende Angaben müssen in der Reisekrankenversicherung vorhanden sein:
- Vor- und Nachname der versicherten Person (Schreibweise gemäß Reisepass);
- die versicherte Reisezeit (mindestens Dauer der ersten Reise in den Schengen-Raum);
- Anzahl der Tage für den Versicherungszeitraum (entsprechend den zur Verfügung gestellten Tickets bzw. geplanten Reisetage);
- das versicherte Gebiet (weltweite oder Schengen-Länder);
- Versicherungssumme (mindestens 30.000 Euro).
- Wenn Sie während der Reise an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, sollte Ihre Reisekrankenversicherung auch solche Fälle abdecken.
Zum Komfort von Antragstellern bietet VISAMETRIC GmbH auf dem Gelände seiner Antragsannahmezentrum die Gelegenheit, eine Versicherung über „Ayu Garant” oder abzuschließen.
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Mit Abschließen der Versicherung im Antragsannahmezentrum profitieren Sie Folgendes:
- Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung in unserer Filiale wird die Dauer der Antragsannahme nicht verlängern;
- Für die Extremsportlerfans gibt es spezielle Programme;
- Sie können die Versicherungspolice Ihrer Wahl nach der Antragsabgabe in unserem Antragszentrum in KGS zum Kurs der Nationalbank von Kirgisischen Republik bezahlen.
Achtung!
Um Betrugsfälle zu vermeiden, raten wir Ihnen, sich vor Abschluss einer Reisekrankenversicherungen außerhalb der VisaMetric Filiale mit der Berechtigung des Versicherungsvertreters sowie den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.
