1. Kosovo / FAQ / Antragsprozess

1.Wird das Visum von VisaMetric ausgestellt?

Nein. Die Entscheidung über die Visumerteilung erfolgt ausschließlich durch die Deutsche Botschaft.


 

2. Ich werde nach Deutschland reisen. Kann ich bei der Botschaft eines anderen Schengen-Landes ein Visumantrag stellen?

Grundsätzlich berechtigt das Schengen-Visum zum Reisen innerhalb des Schengen-Raums. Wenn Sie planen, in andere Schengen-Staaten zu reisen, sollten Sie sich an die Auslandsvertretung des Landes wenden, in dem Sie sich am längsten aufhalten werden.


 

3. In welchen Fällen sollte ein Transitvisum beantragt werden?

Sie sollten ein Transitvisum für alle Reisen beantragen, bei denen Sie in andere Länder als Schengen-Staaten mit einem Anschlussflug in Deutschland reisen, und sich dann für einen bestimmten Zeitraum in der Transitzone des Flughafens aufhalten (ohne die Einwanderungskontrolle zu passieren).

Folgende Nationalitäten müssen ein Visum für den Flughafentransit beantragen, wenn sie nicht über ein gültiges Schengen-Visum oder einen von einem Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltstitel verfügen: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.


 

4. Wie lange dauert die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visa?

Die Bearbeitungszeit und die Entscheidung für die Erteilung bzw. Ablehnung des Antrags wird ausschließlich von der Botschaft getroffen. Weitere Informationen zu den Bearbeitungszeiten finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Bearbeitungszeit.


 

5. Kann im VisaMetric Antragszentrum ein nationales Visum beantragt werden?

Die Antragstellung für ein National-Visum ist nur durch die Deutsche Botschaft möglich.


 

6. Wie hoch sind die Kosten für ein Visum?

Ein Schengen-Visum beträgt für kosovarische Staatsangehörige 35 €. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Visumsgebühr befreit. Genauere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik Gebühren.


 

7. Was ist ein einjähriges oder mehrjähriges Visum?

Es handelt sich um ein Schengen-Visum mit einer Gültigkeit von einem oder mehreren Jahren (maximal fünf) und einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mit der Möglichkeit der mehrfachen Einreise.

Es basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Europarats vom 13. Juli 2009, mit der ein gemeinschaftlicher Visakodex festgelegt wurde. (abgekürzt: „Der Visakodex“)

In Artikel 24 Absatz 2 des Visakodexes ist festgelegt, dass Mehrfachvisa für eine längere Gültigkeitsdauer ausgestellt werden, wenn der Antragsteller nachweist oder darlegt, dass er aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen häufig in den Schengenraum reisen muss.

Ein Jahres- oder Mehrjahresvisum kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Antragsteller seine Integrität und Zuverlässigkeit, insbesondere im Hinblick auf frühere Visa, nachweisen kann (Artikel 24 Absatz 2 des Visakodex).


 

8. Ich wurde von jemandem (einer dritten Person) falsch informiert der mir versprach, ein Visum erhalten zu können und füllte mein Antragsformular aus. Mein Antrag wurde abgelehnt. Was soll ich tun?

Für die Angaben in Ihrem Antragsformular sind Sie persönlich verantwortlich. Wurden Sie von einer dritten Person überredet, sollten Sie die Angelegenheit direkt mit dieser Person regeln.

Bitte geben Sie nur korrekte und durchschaubare Informationen an. Lassen Sie sich von niemandem einreden, dass ein „professionell ausgefüllter“ Antrag Ihnen ein Visum garantieren kann – niemand kann Ihnen versprechen, dass Ihr Visum genehmigt wird!


 

9. Ich habe ein gültiges deutsches Schengenvisum, jedoch keine leeren Seiten mehr in meinem Reisepass und möchte einen neuen Pass beantragen. Was passiert mit meinem noch gültigen Schengenvisum?

Sie können Ihr Schengenvisum, je nach verfügbarem Zeitraum, direkt in der Auslandsvertretung übertragen lassen. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit der Botschaft in Verbindung.