1. Kosovo / FAQ / Nach Antragstellung
1. Ich musste Dokumente einreichen, die nicht in der Liste enthalten sind. Warum?
In Einzelfällen behält sich die Botschaft das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern, falls eine Entscheidung anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich ist. Die Liste der erforderlichen Unterlagen beinhaltet nur allgemeine Informationen. Folglich kann ein Dokument erforderlich sein, das nicht in der Liste enthalten ist.
2. Wie kann ich den Status meines Antrags verfolgen?
Sie können Ihren Antrag anhand Ihrer Antrags- und Reisepassnummer über die Rubrik Antragsverfolgung abfragen.
3. Ich habe ein Einladungsschreiben für einen Antragsteller vorgelegt, das einen Nachweis meiner finanziellen Leistungsfähigkeit enthält. Der Antrag wurde aufgrund von Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft des Antragstellers abgelehnt, obwohl im Einladungsschreiben zugesichert wurde, dass die Person Deutschland wie geplant verlassen wird.
Das Einladungsschreiben kann die finanzielle Unterstützung des Antragstellers nur während seines Aufenthalts in Deutschland sicherstellen. Demnach kann die Ausreise des Antragstellers nicht garantiert werden. Dies kann nur anhand der konkreten persönlichen Situation des Antragstellers festgestellt werden.
4. Ich verstehe den Grund für die Ablehnung, möchte aber trotzdem nach Deutschland reisen. Kann erneut ein Antrag gestellt werden?
Sie können jederzeit einen neuen Visumantrag stellen. Vereinbaren Sie einen Termin und bereiten Sie alle in der Checkliste enthaltenen Unterlagen vor. Wenn Sie eine erneute Prüfung Ihres Antrags beantragt haben, wird dieser Prozess nach Einreichung eines neuen Antrags beendet.
5. Werden die Visa-Gebühren im Falle einer Ablehnung zurückerstattet?
Die Gebühren sind unabhängig von der Entscheidung über einen Antrag und werden zur Deckung der Verwaltungskosten erhoben. Falls der Visumantrag abgelehnt wird, können die Gebühren nicht zurückerstattet werden.
6. Ich habe einen Fehler in meinem Visum festgestellt. Was soll ich machen?
Bitte überprüfen Sie bei der Abholung Ihres Reisepasses das Visum und setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen deutschen Botschaft in Verbindung.
7. Ich habe ein einjähriges Visum erhalten, die Anzahl der Tage ist "90" und der Eintrag "MULT". Was genau bedeutet das?
Dieses Visum erlaubt Ihnen, sich innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag Ihrer ersten Einreise in ein Schengen-Land höchstens 90 Tage im Schengen-Raum aufzuhalten. Außerdem können Sie in diesem Zeitraum mehrmals in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Bitte beachten Sie, dass Sie innerhalb der letzten sechs Monate nicht genutzte Tage nicht nachholen können. Wenn Sie die 90 Tage innerhalb des laufenden halben Jahres aufgebraucht haben, müssen Sie das Land verlassen und können nicht vor Beginn des nächsten Halbjahres zurückkehren.
8. Ich habe ein Visum für die einmalige Einreise erhalten. Kann ich innerhalb des Schengen-Raums frei reisen oder sollte ich mich nur in einem Land aufhalten?
Eine einmalige Einreise bezieht sich nur auf Ihre erste Einreise in den Schengen-Raum. Reisen Sie aus Deutschland in einen anderen Schengen-Staat und kommen dann wieder zurück, wird dies nicht als zusätzlicher Eintrag betrachtet.
9. Ich habe ein Schengen-Visum mit einer Gültigkeit von 15 Tagen erhalten und möchte 10 Tage in Deutschland verbringen. Vorher möchte ich 5 Tage in Italien verbringen. Ist mir das erlaubt?
Grundsätzlich ja. Solange Deutschland noch Ihr Hauptreiseziel ist, können Sie aus einem anderen Land in den Schengen-Raum einreisen. Die Grenzbehörden des ersten Schengen-Landes, in das Sie einreisen, verlangen möglicherweise einen Nachweis darüber, dass Sie später in das Land reisen, das Ihr Visum ausgestellt hat. Wenn Sie diese Nachweise nicht erbringen können, dürfen Sie die Grenze möglicherweise nicht überschreiten.
10. Wie kann der Reisepass abgeholt werden?
Ihr Reisepass wird nach der Bearbeitung in der Botschaft an Visametric übergeben. Visametric verschickt dann Ihren Reisepass an die von Ihnen angegebene Adresse.
11. Ich habe eine Notfall-Reise, aber mein Reisepass befindet sich bei der Deutschen Botschaft. Kann ich meinen Antrag ohne Prüfung zurückziehen?
Nur in Notfällen besteht die Möglichkeit, bei der Botschaft einen Rückzug der Dokumente und dem Reisepass zu verlangen. Bitte setzen Sie sich hierzu direkt mit der Botschaft in Verbindung.
