1. Kirgisistan / F.A.Q / Allgemeine Informationen
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Eine Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt werden.
Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernimmt der Abgebende die Verpflichtung, alle Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Visumantragstellers zu tragen. Abgebender einer Verpflichtungserklärung kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Kann ich ein Mehrjahresvisum mit einer Verpflichtungserklärung beantragen?
Ja. Ihr Gastgeber gibt bei der Ausländerbehörde an, für welchen Zeitraum (ein bis vier Jahre) der Aufenthalt beabsichtigt ist und bittet um einen entsprechenden Vermerk in der Verpflichtungserklärung.
Dann ist der Aufenthalt in Deutschland für den gesamten Zeitraum finanziell abgesichert.
Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung nur für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich noch Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können.
Was sind Verwandtschaftsnachweise?
Die Botschaft prüft vor Erteilung eines Visums die Plausibilität des Antrages.
Hierzu prüft die Botschaft ggf., ob zwischen dem Einladenden und dem Eingeladenen tatsächlich ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Ihre Verwandtschaft zu einer Person weisen Sie in der Regel durch die entsprechenden Geburts- und Heiratsurkunden nach. Z. B. die Verwandtschaft zu Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester durch die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Bruders/ Ihrer Schwester. Daraus kann man sehen, dass beide Personen die gleichen Eltern oder einen gemeinsamen Elternteil haben.
Was ist eine formlose Einladung und wie soll sie aussehen?
Bei der Beantragung eines Visums zum Besuch Ihrer Familienangehörigen oder Bekannten werden Sie gebeten, eine formlose Einladung desjenigen, der besucht wird, vorzulegen.
Eine formlose Einladung muss in deutscher Sprache erstellt werden und soll Angaben zum Reisezweck und Reisedauer enthalten.
Eine formlose Einladung kann handschriftlich oder per Computer erstellt werden. Sie ist von dem einladenden Familienmitglied oder Bekannten eigenhändig zu unterschreiben. Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich.
Wie lange dauert die Prüfung eines Visumantrags?
Die Bearbeitung eines Antrages auf Schengen Visum dauert in der Regel 15 Kalendertage. Auf nationales Visum dauert mehrere Wochen oder sogar Monate.
Wie hoch ist Gebühr für mein Visum?
Die Konsulargebühr für Schengen Visum beträgt für Antragsteller 80 Euro, für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt 40 Euro, Kinder unter 6 Jahren sind von der Gebühr befreit. Servicegebühr für Schengen Visum beträgt 23,16 Euro unabhängig vom Alter.
Die Konsulargebühr für nationales Visum beträgt 75 Euro, für minderjährigen Antragsteller – 37,50 Euro. Servicegebühr für nationales Visum beträgt 26,66 Euro unabhängig vom Alter.
Was prüft die Botschaft vor der Erteilung eines Schengenvisums?
Die Botschaft ist verpflichtet, folgende Kriterien zu prüfen:
- Reisezweck (z. B. Besuchsreise, Geschäftsreise)
- Rückkehrwilligkeit
- Finanzierung der Reise (durch Einlader oder Reisenden selbst)
- Krankenversicherungsschutz
- Sonstige Erkenntnisse (Speicherungen im AZR, SIS z. B. wegen Straffälligkeit oder anderen Delikten/Vergehen)
Was ist ein Jahres- oder Mehrjahresvisum?
Hierbei handelt es sich um ein Schengenvisum, das mit Gültigkeitsdauer von einem oder mehreren Jahren bis zu maximal fünf Jahren ausgestellt wird und zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und mehrmaliger Einreise berechtigt.
Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 810/ 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (kurz: „Visakodex“).
Art. 24 Abs. 2 lit. a des Visakodex besagt, dass Visa für die mehrfache Einreise mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausgestellt werden, wenn der Antragsteller nachweist oder glaubhaft macht, dass er insbesondere aus beruflichen oder familiären Gründen gezwungen ist oder beabsichtigt, häufig und/ oder regelmäßig zu reisen.
Im Regelfall wird ein Jahres- oder Mehrjahresvisum nur ausgestellt, wenn der Antragsteller auch seine Integrität und Zuverlässigkeit, insbesondere hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Nutzung früherer Visa, nachgewiesen hat (Art. 24 Abs. 2 lit. ab Visakodex).
Im Visumetikett wird hinter „Dauer des Aufenthalts“ in jedem Fall die Zahl „90“ eingetragen. Dies ist jedoch nicht die während der ganzen Gültigkeitsdauer zulässige Aufenthaltsdauer, sondern die innerhalb eines halben Jahres zulässige.
Von mir / meinem Gast wurden Unterlagen nachgefordert, die nicht im Merkblatt stehen, wie kann das sein?
Die Botschaft entscheidet immer im konkreten Einzelfall. Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Die Tatsache, dass Unterlagen nachgefordert werden, bedeutet nicht, dass ein Visum nicht erteilt wird.
Visumfreie Einreise für Inhaber von Diplomatenpässen?
Je nach bilateralem Abkommen ist die visafreie Einreise nur für einige Schengen-Länder möglich, für Deutschland ist ein Visum erforderlich.
Wer kann die Dokumente im VisaMetric-Büro in Kirgisistan einreichen, um ein Visum zu erhalten?
Im Visametric-Büro können die Antragsteller unabhängig von der Staatsangehörigkeit beantragen, wenn Sie sich legal in Kirgisistan aufhalten und dies entsprechend nachweisen können und wenn das Hauptziel Ihrer Reise Deutschland, Belgien, Luxemburg, Norwegen oder Portugal ist.
Ich möchte während meiner Reise verschiedene Schengen-Staaten besichtigen. Kann ich meinen Antrag bei der deutschen Botschaft einreichen?
Sie können Ihren Antrag bei der deutschen Botschaft einreichen, wenn Sie in Deutschland oder einem von der Botschaft vertretenen Staat einen längeren Aufenthalt als in den anderen Schengen-Staaten haben werden. Auch die Einreichung von Unterlagen ist möglich, wenn Sie gleich lange Aufenthalte in mehreren Schengen-Staaten planen und die erste Einreise in Deutschland oder in einem von der deutschen Botschaft vertretenen Staat sein wird.
Wann kann ich zur Antragstellung erscheinen?
Das Einreichen des Antrags ist nur an dem von Ihnen vereinbarten Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt elektronisch über unser Terminvergabesystem. Bitte kommen Sie zu dem vereinbarten Termin pünktlich, da dieser sonst verfällt und Sie nicht mehr in die Visastelle eingelassen werden.
Zusätzliche Unterlagen bei Minderjährigen
Minderjährige müssen ebenfalls alle im Merkblatt genannten Unterlagen vorlegen. Zusätzlich muss immer die Kopie der Geburtsurkunde vorlegen. Bitte beachten Sie, dass, wenn das Kind in Begleitung eines Elternteils oder ohne Eltern reist, für alle Schengen-Länder eine notariell beglaubigte Zustimmung eines Elternteils oder der Eltern erforderlich ist. Zustimmung muss im Original in deutscher oder englischer Übersetzung erfolgen. Wenn die erste Reise in einen anderen Schengen-Staat geplant ist, wird empfohlen, zusätzlich in die Sprache des betreffenden Landes oder, falls dies nicht möglich ist, ins Englische zu übersetzen.
Kann ich eine höhere Gebühr entrichten, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Visametric kann und darf keine höhere als die gesetzlich festgelegte Gebühr annehmen.
Zusätzliche Kosten können nur als Auslagen (z.B für Telefonanrufe oder Fax-Sendungen nach Deutschland) entstehen.
Ich habe noch ein gültiges Schengen Visum. Allerdings hat mein Pass bereits jetzt keine freien Seiten mehr und ich muss deshalb einen neuen Pass beantragen. Was passiert mit meinem Visum?
Das Visum in ihrem alten Pass ist auch dann noch gültig, wenn der Pass bereits ungültig ist. Sie können also ohne Probleme mit beiden Pässen zusammen reisen. Andernfalls können Sie mit dem alten und neuen Pass mit einem Termin in der Visastelle vorsprechen – in den meisten Fällen können sie das Visum dann gebührenfrei in Ihren neuen Pass übertragen.
Welche Anforderungen muss ein Reisepass für die Bearbeitung eines Visums erfüllen?
Die Pässe müssen unbeschädigt, gültig und unterschrieben sein.
Gemäß dem Visakodex können Schengen-Visa nur in Pässen ausgestellt werden, die die folgenden Anforderungen erfüllen:
• noch mindestens 3 Monate nach Ende der geplanten Reise gültig sind,
• in den letzten 10 Jahren ausgestellt wurden,
• mindestens zwei völlig leere Seiten haben
In welcher Sprache muss ich das Antragsformular ausfüllen?
Für Schengen Visum können Sie ein Antragsformular auf Deutsch oder Russisch ausfüllen. Die Felder Vorname und Nachname müssen in lateinischen Buchstaben laut Angabe im Pass ausgefüllt werden. Für nationales Visum sollen Sie ein Antragsformular nur auf Deutsch ausfüllen.
Kann ich das Antragsformular auch per Hand ausfüllen?
Wenn es für Sie aus technischen Gründen nicht möglich ist, das Online-Formular auszufüllen, können Sie den Antrag auch per Hand ausfüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall bei der Antragsabgabe mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
Ich bin Inhaber eines Diplomaten-/Dienstpasses. Kann ich ein Visum beantragen?
Antragsteller, die Diplomaten oder Dienstpässe besitzen, können keinen Antrag bei dem Visazentrum VisaMetric stellen. Sie müssen sich direkt bei der deutschen Botschaft bewerben.
Kann ich ein NATIONALES VISUM beantragen?
Sie können bei dem Visazentrum VisaMetric ein nationales Visum zur Aufnahme einer Tätigkeit als Au-Pair und zur Berufsausbildung (§ 16a AufenthG) mit erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit. Alle andere Kategorien werden von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland bearbeiten.
