1. Kirgisistan / FAQ / Visumantragsverfahren

 

Wie lange dauert die Prüfung eines Visumantrags?

Die Bearbeitung eines Antrages auf Schengen Visum dauert in der Regel 15 Kalendertage. Auf nationales Visum dauert mehrere Wochen oder sogar Monate.

 


 

Wie lange muss ich nach Beantragung auf mein Visum warten?

Die Dokumente mit ausgefülltem Visumantrag werden durch Visametric an die Visastelle der Botschaft weitergeleitet, die die Bearbeitung und die direkte Entscheidung über die vorgestellten Anträgen durchführt.

Bitte beachten Sie, dass die Auslandsvertretungen während des Bearbeitungsverfahrens per E-Mail, die im Visumantrag auf Erteilung eines Schengen-Visums angegeben wurde, weitere/fehlende Dokumente nachfordern kann. Somit möchten wir Sie bitten, Ihre E-Mail regelmäßig zu prüfen.

Gemäß Art.23, Abs.1 Visakodexes ist die Botschaft berechtigt die Bearbeitung bis zu 15 Kalendertage durchzuführen.


Die Entscheidung über die Antragsgenehmigung oder -ablehnung ist der Auslandsvertretung vorbehalten. Wir bitten Sie, Visumanträge rechtzeitig zu beantragen.

 


 

Was prüft die Botschaft vor der Erteilung eines Schengenvisums?

Die Botschaft ist verpflichtet, folgende Kriterien zu prüfen:

  • Reisezweck (z. B. Besuchsreise, Geschäftsreise)
  • Rückkehrwilligkeit
  • Finanzierung der Reise (durch Einlader oder Reisenden selbst)
  • Krankenversicherungsschutz
  • Sonstige Erkenntnisse (Speicherungen im AZR, SIS z. B. wegen Straffälligkeit oder anderen Delikten/Vergehen)

 


 

Was ist AZR, was ist SIS?

AZR ist die Abkürzung für „Ausländerzentralregister“. Dieses wird beim Bundesverwaltungsamt in Köln geführt. Jeder Antragsteller wird im AZR überprüft. Unter Umständen gibt es ja bereits Informationen, dass eine Person in Deutschland bei einem vorherigen Besuch z. B. straffällig geworden ist. Solche Besucher können nicht nach Deutschland einreisen.
SIS ist das „Schengen Information System“. Das ist in etwa das gleiche wie das AZR, nur auf Ebene der Schengenländer. Die Botschaft möchte auch niemanden ein Visum erteilen, der in einem anderen Schengenstaat straffällig geworden ist.

 


 

Ich bin vor der VisaMetric Filiale von jemanden falsch beraten worden oder habe mein Antragsformular von einer dritten Person ausfüllen lassen, die mir versprochen hat, ein Visum zu erhalten. Jetzt wurde mein Antrag abgelehnt, was soll ich machen?

Sie sind für den Inhalt des von Ihnen abgegebenen Antrags selbst verantwortlich. Sofern Sie von einer Person außerhalb der VisaMetric Filiale zu einer Dienstleistung überredet wurden, bitten wir darum, diese Angelegenheit mit diesen Personen direkt zu klären.
Bitte machen Sie alle Angaben nach bestem Wissen und der Wahrheit entsprechend.
Lassen Sie sich von niemandem erzählen, dass ein professionell ausgefüllter Antrag zu einem Visum führt – niemand kann Ihnen den Erhalt eines Visums versprechen! Die Fragen im Antrag kann jeder selbst beantworten. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen des Antrages haben, helfen Ihnen die Mitarbeiter der Botschaft am Schalter gerne weiter.

 


 

Wo sind die Unterlagen, die ich schon vor Wochen an die VisaMetric Filiale/Botschaft aus Schengen-Staaten geschickt habe?

Unterlagen aus den Schengen-Staaten müssen immer direkt an den Antragsteller übersandt werden. Unsere Unternehmen und die Botschaft können per Fax oder Post erhaltene Einladungen nicht bis zur Antragstellung aufbewahren oder den Anträgen zuordnen!

 


 

 

Meinem Antrag fehlt ein bestimmtes Dokument. Lohnt es sich, die Unterlagen so abzugeben, oder wird mein Antrag dann abgelehnt?

Wenn Sie mit nicht vollständigen Unterlagen bei der VisaMetric Filiale vorsprechen, werden Sie durch unsere Mitarbeiter darauf hingewiesen. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
 -  Sie erhalten die Unterlagen zurück. Sie können während 48 Stunden nach Ihrem Termin ohne neue Vereinbarung mit fehlenden Dokumente zurückkommen.  Wenn Sie es in diesem Zeitrahmen nicht schaffen, müssen Sie einen neuen Termin über vereinbaren.
 -   Sie stellen den Antrag mit unvollständigen Unterlagen. Die fehlenden Unterlagen können jedoch zur Ablehnung Ihres Visumantrages führen. Eine Belehrung hierüber müssen Sie bei Antragstellung unterschreiben.

 


 

Mein minderjähriges Kind hatte war bis vor kurzem in meinem Pass eingetragen, in dem sich auch sein Visum befand. Nun bekommt es einen eigenen Pass. Was passiert mit dem Visum?

Sie können das Visum aus Ihrem Pass in den neuen Pass des Kindes übertragen. Kommen Sie hierzu bitte mit dem alten und neuen Pass zur Informationsstunde in die Visastelle. Die Übertragung erfolgt gebührenfrei.

 


 

Ist die Anwesenheit minderjähriger Antragsteller (unter 18 Jahren) bei der Einreichung der Unterlagen obligatorisch?

Die Anwesenheit minderjähriger Antragsteller (unter 18 Jahren) zum Zeitpunkt der Antragstellung ist obligatorisch (aufgrund des identifizierungsverfahrens)!

 


 

Ist es notwendig, bei der Einreichung der Unterlagen die ID Karte/den Ausweis dabei haben?

Ja, die Antragsteller müssen die ID Karte/ den Ausweis bei sich haben, um einen Vertrag abzuschließen.