LISTE DER UNTERLAGEN UND ALLE NOTWENDIGEN INFORMATIONEN

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Ab dem 01.01.2026 benötigen russische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich einen biometrischen russischen Auslandspass. Nicht-biometrische (5-jährige) russische Auslandspässe können nicht mehr genutzt werden, es sei denn sie enthalten noch ein gültiges deutsches Visum. Mehr Information können Sie unter dem Link finden.

Achtung! Ab dem 15.12.2025 können nicht-biometrische (5-jährige) russische Auslandspässe nicht mehr zur Einreichung von Visaunterlagen akzeptiert werden.

Bei der Antragstellung für Personen unter 18 Jahren beachten Sie bitte den Abschnitt "Minderjährige".

 

Schengen-Visum


 

Ein Schengen-Visum kann für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Halbjahr (im Zeitraum von 180 Tagen) beantragt werden.

Einladungsschreiben sind grundsätzlich im Original und zusammen mit dem Visumantrag vorzulegen. Einladungsschreiben, die unaufgefordert direkt an die Botschaft gesendet werden, können von der Botschaft leider nicht verarbeitet oder einem Visumantrag nachträglich hinzugefügt werden.

 

 

Diese Art von Visum kann zu einem der folgenden Zwecke beantragt werden:

Reisen mit einem Aufenthalt von höchstens drei Monaten innerhalb eines Jahres in Deutschland:

Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten Geld aus deutschen Regierungsmitteln (DAAD, I WEnt) oder EU-Mitteln (Erasmus):

 

 

Diese Art von Visum kann zu einem der folgenden Zwecke beantragt werden:

Die originale Einladung aus der Klinik und das vom behandelnden Arzt unterzeichnete ausgefüllte Formular im Original muss mit dem Antrag vorgelegt werden. Wenn es kein Original gibt, muss diese Dokumente direkt von der Klinik oder dem Arzt an die für medizinische Fragen E-Mail-Adresse der Deutschen Botschaft gesendet werden. E-Mail-Adresse: medic@mosk.diplo.de.

 

 

Bürger der Russischen Föderation benötigen kein Visum zum Transit, wenn Sie die Transitzone am Flughafen in Deutschland nicht verlassen, ihr Gepäck durchgecheckt ist und der Anschlussflug ohne Abnahme der Grenzkontrolle erfolgt (kein Intra-Schengen-Flug).
Detaillierte Informationen zum Transit sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen.
Bitte beachten Sie, dass nur die nachfolgend genannten sechs deutschen Flughäfen über einen internationalen Transitbereich verfügen, der ein Umsteigen ohne formelle Einreise in das Schengen-Gebiet ermöglicht:

  • Frankfurt/Main
  • München
  • Hamburg (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.30 Uhr)
  • Düsseldorf (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr) und vorherige Anmeldepflicht des Beförderungsunternehmens bei der Bundespolizei
  • Köln-Bonn (zeitlich befristet von 4.30 Uhr bis 23.00 Uhr)
  • Berlin-Tegel (zeitlich befristet von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr)

Für die Ausstellung eines Transitvisums ist die Auslandsvertretung des Schengen-Landes der ersten Einreise zuständig.

 

Nationales Visum


 

Ein nationales Visum kann für einen langfristigen Aufenthalt mehr als 90 Tage beantragt werden.
Alle Originale und Übersetzungen sind mit jeweils 1 Kopie vorzulegen. Für die genannten Kopien ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass zu Ihrer Antragstellung für nationales Visum die persönliche Anwesenheit von allen Antragsteller(-innen) über 12 Jahren erforderlich ist, weil Ihre Fingerabdrücke am Tag Ihrer Antragstellung erfasst werden.
Bitte beachten Sie, dass das Antragsannahmezentrum Deutschlands in Moskau Anträge auf nationale Visa nur für bestimmte Kategorien annehmen darf. Bitte stellen Sie sicher, dass der Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland zu einer der folgenden Kategorien gehört:


 

Im Falle, dass ein Familienangehöriger, mit dem der Nachzug geplant ist, ebenfalls ein deutsches nationales Visum beantragen muss, besteht die Möglichkeit, Anträge gemeinsam auf Visakategorien zu stellen,  für die das Antragsannahmezentrum zuständig ist.

Achtung! Diese Kategorie gilt nicht für den Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen!

Diese Visumkategorie kann von Familienangehörigen von EU-/EWR-Bürgern beantragt werden. *Familienangehörige sind:

  • Ehepartner;
  • gleichgeschlechtliche eingetragene Partner;
  • Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Nachkommen und gleichgestellte Verwandte des Ehegatten oder Partners;
  • unterhaltsberechtigte Verwandte in gerader aufsteigender Linie und gleichgestellte Verwandte des Ehegatten oder Partners.

 

 

HINWEISE

 

Wer kann beim Visumantragszentrum  Deutschlands in Moskau ein Schengen -Visum beantragen?


 

Achtung! Zuständig für Antragsteller(innen) mit Wohnsitz auf der Krim, in den Gebieten Donezk (Ukraine) und Luhansk (Ukraine) ist die Deutsche Botschaft Kiew. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass für ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses der Ukraine sind, eine visumfreie Einreise in den Schengen-Raum und Aufenthalt bis zu 90 Tagen im Halbjahr möglich ist.

Zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Abchasien (Georgien) und Süd-Osseten (Georgien) ist die Deutsche Botschaft Tiflis.

 


 

Ausländische Staatsbürger müssen neben den Dokumenten gemäß Merkblatt zusätzlich ihre Aufenthaltsberechtigung für die Russische Föderation vorlegen (Aufenthaltserlaubnis oder Registrierung in der Russischen Föderation). Die Aufenthaltsberechtigung muss noch mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Alternativ ist eine Bestätigung über die Verlängerung des Dokumentes vorzulegen.

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder deutscher Staatsangehöriger können nach vorheriger Terminvereinbarung in der Visastelle der deutschen Botschaft in Moskau sowie über die VisaMetric-Aufnahmezentren beantragen.


 

 

Visaerleichterungsabkommen:

Abkommen EU-Albanien über Visaerleichterungen

Abkommen EU-Armenien über Visaerleichterungen

Abkommen EU-Aserbaidschan über Visaerleichterung

Abkommen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina über Visaerleichterungen

Abkommen zwischen der EU und Georgien über Visaerleichterungen

Abkommen EU-Mazedonien über Visaerleichterung

Abkommen EU-Moldau über Visaerleichterung

Abkommen EU-Montenegro über Visaerleichterungen

Abkommen EU-Serbien über Visaerleichterungen

Abkommen zwischen der EU und der Ukraine über Visaerleichterungen

 

Gebühren


  • Die Visagebühr kann in Rubel in bar oder per Bankkarte gemäß dem von der deutschen Vertretung in Russland festgelegten Wechselkurs bezahlt werden.
  • Für jeden Visumantrag wird zusätzlich zur Visumgebühr eine Servicegebühr von VisaMetric erhoben. Die Servicegebühr für ein National visum und zusätzliche Dienstleistungen können in Rubel in bar oder per Bankkarte gemäß dem von der deutschen Vertretung in Russland festgelegten Wechselkurs bezahlt werden. Die Servicegebühr für ein Schengen-Visum wird bei der Terminvereinbarung online bezahlt.
  • Antragsteller, die den VIP-Service in Anspruch nehmen, müssen die entsprechende Gebühr zusätzlich zur Visumgebühr und der VisaMetric-Servicegebühr zahlen.
  • Bei der Antragstellung von Dokumenten in St. Petersburg, Jekaterinburg, Nowosibirsk wird die Transportgebühr für die Übersendung der Dokumente zur Bearbeitung nach Moskau für jeden Visumantrag zusätzlich zu den Visa- und Servicegebühren erhoben.
  • Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

Visumgebühr - Schengen Visum

6-12 Jahre

12+ Jahre

Angehörige der Russischen Föderation

₽ 4120 (€ 45) ₽ 8230 (€ 90)

Staatsangehörige von Ländern mit einem Visaerleichterungsabkommen mit der Europäischen Union

(Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien, Georgien, Kap Verde, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Ukraine)

₽ 3200 (€ 35) ₽ 3200 (€ 35)
Andere Nationalitäten ₽ 4120 (€ 45) ₽ 8230 (€ 90)


Hinweise zur Befreiung von der Visumgebühr können Sie dem Merkblatt entnehmen:

Visagebührenbefreite Kategorien

Antragsteller der folgenden Kategorie sind bei der Vorlage der entsprechenden Nachweise von der Visumgebühr für Schengenvisa befreit.


Visumgebühr - Nationales Visum

unter 18 Jahre

18+ Jahre

Nationales Visum

₽ 3430 (€ 37.5) ₽ 6860 (€ 75)


Der Antragsteller/die Antragstellerin der folgenden Kategorie sind bei der Vorlage der entsprechenden Nachweise von der Visumgebühr für nationales Visum befreit:

  • Stipendiaten, die ein Stipendium aus den öffentlichen Mitteln (z.B. DAAD, Erasmus, InWent) oder ein Stipendium von einer deutschen Hochschule erhalten, sowie deren Ehegatten, gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder, wenn für sie eine zusätzliche Förderung im Dokument,das die Gewährung des Stipendiums bestätigt, ausgewiesen ist;
  • Staatsangehörige von Ukraine;
  • Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und minderjährige unverheiratete Kinder deutscher Staatsangehöriger und Eltern minderjähriger deutscher Staatsangehöriger. Die Befreiung von der Visumgebühr gilt auch für Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern;
  • Antragsteller, die ein Visum zum Zweck der Freiwilligenaufenthalt beantragen.

VisaMetric Servicegebühr
Servicegebühr ₽ 3570

Transportgebühr für das Senden von Dokumenten zur Prüfung nach Moskau
Transportgebühr für Schengen-Visum ₽ 1100 pro Person
Transportgebühr für nationales Visum ₽ 1650 pro Person
Zusätzliche Dienstleistungen
VIP-Service (nur im VisaMetric in Moskau und St. Petersburg) ₽ 8230 pro Person
Prime-time ₽ 10510 pro Person
Biometrisches Foto ₽ 640 pro Satz Fotos
Passzustellung hängt von der Zustellungsadresse ab
Fotokopien, Ausdrucke ₽ 40 pro Seite
Formularausfüllservice ₽ 550 pro Antragsformular
SMS-Benachrichtigung ₽ 210 pro SMS
Telefonische Benachrichtigung ₽ 210 pro Anruf
E-Mail-Benachrichtigung Kostenlos


Moskau

Moskau, Prospekt Mira 40, Einkaufszentrum Gardenmir, 5. Etage

+7495-990-8979


Sankt Petersburg

Sankt-Peterburg, Geschäftszentrum "Want", Prospekt Obuchowskoj Oborony 113, Gebäude 2, Buchstabe I, 5 Etage, Büro 517

+7812-309-8979


Jekaterinburg

Jekaterinburg, Radischtschewa S., 6a (Suworow Geschäftszentrum), Büro 301

+7343-384-5724


Nowosibirsk

Nowosibirsk, Zhukovsky Str. 102, 5. Stock

+7383-280-4311