1. Tadschikistan / FAQ / Nach dem Antrag

Kann ich mit einem deutschen Schengen-Visum andere Schengen-Staaten besuchen?

Ja.
Ein Schengen-Visum berechtigt zum Aufenthalt in allen Schengen-Staaten.

 


 

Mein Antrag wurde abgelehnt, was kann ich jetzt tun?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Botschaft falsch war, begründen Sie dies schriftlich und bitten Sie darum, die Ablehnung noch einmal zu prüfen.
Nach Erhalt Ihres Reisepasses erhalten Sie eine kurze, knappe Begründung, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Bitte bewerben Sie sich auf der Grundlage der Ablehnung mit einem Antrag auf erneute Prüfung (Beschwerde). Die Bearbeitung einer Beschwerde dauert mehrere Wochen. Die Botschaft wird auf Ihren Einspruch reagieren und Ihren Antrag erneut prüfen.
Der Einspruch muss in deutscher Sprache verfasst sein. Mit der Beschwerde eingereichte Unterlagen müssen übersetzt werden.
Wenn wir Ihren Gründen zustimmen, erhalten Sie ein Visum.
Sollten wir mit Ihrer Begründung nicht einverstanden sein, erhalten Sie per Post eine ausführliche schriftliche Begründung, gegen die Sie, wenn Sie mit deren Inhalt nicht einverstanden sind, beim Verwaltungsgericht Berlin Klage einreichen können. Wenn Sie nach der Berufung eine schriftliche Klarstellung erhalten, haben Sie nach Erhalt des Schreibens einen Monat Zeit, Ihre Beschwerde beim Verwaltungsgericht Berlin einzureichen. Bitte warten Sie trotzdem auf die Klärung.
Alternativ können Sie einen neuen Antrag stellen und dabei insbesondere auf die bisherigen Ablehnungsgründe achten und versuchen, diese zu dokumentieren.

 


 

Wie lange dauert die erneute Bearbeitung nach einem Einspruch?

Eingehende Einsprüche werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet. Abhängig von der Auslastung der Visumsabteilung kann die erneute Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Wochen bis mehrere Monate dauern. Es gibt keine Bearbeitungsfristen, an die sich die Botschaft halten musste.

 


 

Ich verstehe, warum mein Antrag abgelehnt wurde, möchte aber trotzdem nach Deutschland. Kann ich erneut ein Visum beantragen?

Sie können jederzeit erneut ein Visum beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin und sammeln Sie alle auf der Liste aufgeführten Dokumente ein. Wenn Sie bereits Einspruch eingelegt haben, wird die Bearbeitung Ihres alten Antrags gestoppt, nachdem Sie einen neuen Visumantrag eingereicht haben.

 


 

Mein Visumantrag wurde abgelehnt. In meinem Reisepass befindet sich nur ein Botschaftsstempel. Was bedeutet das?

Der Stempel in Ihrem Reisepass bezeugt lediglich, dass Sie bei der Botschaft ein Visum beantragt haben. Der Stempel stellt kein Hindernis für Ihre zukünftige Bewerbung dar.

 


 

Bekomme ich meine 80 € Rückerstattung, wenn ich storniere?

Der Betrag stellt eine Gebühr für die Kosten zur Aufrechterhaltung des Staatsapparates dar, die unabhängig von der Entscheidung über die Bearbeitung des Visumantrags ist. Bei Ablehnung des Visumantrags kann die Gebühr nicht erstattet werden.

 


 

Kann ich mehr bezahlen, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?

Nein, eine solche Möglichkeit gibt es nicht. Visametric kann und hat kein Recht, höhere Zahlungen als gesetzlich vorgeschrieben zu akzeptieren.
Zusätzliche Kosten können nur als Kosten entstehen (zum Beispiel für Telefongespräche oder Faxe nach Deutschland).

 


 

Wie kann ich sicherstellen, dass ich ein Visum bekomme?

Es gibt keine derartigen Garantien. Auch wenn Sie alle Unterlagen vollständig bei VisaMetric eingereicht haben, besteht die Möglichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird. Die Entscheidung der Deutschen Botschaft erfolgt im Einzelfall und kann im Vorfeld nicht beeinflusst werden.

 


 

Ich habe einen Anruf von der Botschaft erhalten, in dem ich aufgefordert wurde, zusätzliche Dokumente vorzulegen, die nicht in den Anweisungen aufgeführt sind. Warum muss ich diese Dokumente bereitstellen und warum wurde ich bei der Antragstellung nicht direkt darüber informiert?

In manchen Fällen behält sich die Botschaft das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern, wenn eine Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen nicht möglich ist. Die Entscheidung darüber, ob diese Unterlagen zusätzlich angefordert werden, hängt nicht von den Mitarbeitern ab, die Ihren Antrag entgegengenommen haben, andernfalls wären Sie darüber informiert worden.

 


 

Ich habe gerade einen Fehler in meinem Visum entdeckt. Was soll ich tun?

Bitte überprüfen Sie Ihr Visum direkt nach Erhalt Ihres Reisepasses und melden Sie Fehler oder Abweichungen umgehend. Eine spätere Anpassung ist nicht oder nur gegen Gebühr möglich. Wenn Sie einen Fehler finden, wenden Sie sich bitte an die Informationsabteilung.

 


 

Ich habe ein Ein-Jahres-Visum bekommen. Aber die Anzahl der Tage ist „90“, neben dem Eingang steht „MULT“. Was genau bedeutet das?

Mit diesem Visum können Sie sich innerhalb eines Jahres maximal 90 Tage in 6 Monaten in den Schengen-Staaten aufhalten. Sie können mehrmals ein- und aussteigen. Die jeweiligen 6 Monate beginnen mit dem ersten Tag Ihrer Einreise. Bitte beachten Sie, dass Sie die Tage, die Sie in einem 6-Monats-Zeitraum nicht genutzt haben, nicht auf den nächsten 6-Monats-Zeitraum übertragen können. Sobald Sie im laufenden Halbjahr des 6-Monats-Zeitraums 90 Tage aufgebraucht haben, müssen Sie das Land verlassen und dürfen erst zu Beginn eines neuen 6-Monats-Zeitraums zurückkehren.
Wenn Sie sich bezüglich der verbleibenden Tage Ihres Aufenthalts nicht sicher sind, wenden Sie sich am besten mit Ihrem Reisepass an die Informationsabteilung.

 


 

Ich habe ein Visum erhalten, das z.B. vom 01.05. bis zum 01.06. gültig ist. Die Anzahl der Tage wird mit „15“ angegeben, bei der Einreise mit „01“. Was bedeutet das konkret?

Mit diesem Visum können Sie nur einmal einreisen und sich maximal 15 Tage in Deutschland aufhalten. Diese 15 Tage können Sie zwischen dem 01.05. und dem 01.06. in Deutschland verbringen.

 


 

Schengen-Raum, oder soll ich mich auf einen Schengen-Staat beschränken?

Eine einmalige Einreise gilt nur für die erste Einreise in den Schengen-Raum. Wenn Sie Reisen von Deutschland in einen anderen Schengen-Staat und anschließende Rückkehr dorthin Deutschland, dies gilt nicht als Einreise.

 


 

Ich habe ein Ein-Jahres-Visum erhalten und war dieses Semester dienstlich 50 Tage in Deutschland. Ich möchte gerne noch 14 Tage Urlaub in Spanien machen. Kann ich das machen?

Ja. Das Schengen-Visum gilt für alle Staaten des Schengen-Raums. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie die meiste Zeit in dem Schengen-Staat verbringen, der Ihr Visum ausgestellt hat. Die restlichen Tage können in allen anderen Schengen-Staaten verbracht werden.

 


 

Ich habe von der deutschen Botschaft ein 15-Tage-Schengen-Visum erhalten und möchte 10 Tage in Deutschland verbringen. Und ich möchte weitere 5 Tage in Italien verbringen. Kann ich das machen?

Ich denke ja. Obwohl Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist, kann Ihre erste Einreise auch über einen anderen Schengen-Staat erfolgen. Im Zweifelsfall verlangen die Grenzbehörden des Landes der ersten Einreise jedoch eine Bestätigung von Ihnen, dass Sie anschließend in den Staat einreisen, der Ihr Visum ausgestellt hat. Wenn Sie diesen Nachweis nicht erbringen können, wird Ihnen möglicherweise die Durchfahrt an der Grenze verweigert.

 


 

Ich habe noch ein gültiges Schengen-Visum. Da in meinem Reisepass jedoch keine leeren Seiten mehr sind, muss ich einen neuen Reisepass beantragen. Was passiert mit meinem Visum?

Das Visum in Ihrem alten Reisepass ist auch dann noch gültig, wenn der Reisepass nicht mehr gültig ist. Somit können Sie problemlos mit zwei Reisepässen reisen. Ansonsten können Sie den Antrag mit Ihrem alten und neuen Reisepass bei der Visa-Service-Informationsabteilung stellen – wir übertragen das Visum kostenfrei auf Ihren neuen Reisepass.“

 


 

Warum wurde mein Schengen-Visumantrag abgelehnt?

Die Gründe für die Ablehnung Ihrer Bewerbung finden Sie in Ihrem Anschreiben. die Sie zusammen mit dem Ablehnungsschreiben erhalten haben. Bitte beachte, dass Eine Ablehnung ist auch möglich, wenn Sie alle relevanten Unterlagen eingereicht haben
nach Anleitung. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ist kein Garant für die Erteilung eines Visums. Zusätzliche Erklärungen zu den häufigsten Ursachen Den Haftungsausschluss finden Sie hier. www.dushanbe.diplo.de