1. Tadschikistan / FAQ / Vor deiner Bewerbung

 

Ich habe eine schriftliche Zusage mit einer Gültigkeit von 90 Tagen / sechs Monaten erhalten, möchte aber ein Zweijahresvisum beantragen, ist das möglich?

Ja, allerdings sind laut Verpflichtungserklärung nur die ersten 90 Tage finanziell abgesichert. Für die verbleibende Laufzeit des gewünschten Visums müssen Sie zusätzlich Ihre finanziellen Möglichkeiten bestätigen. Außerdem ist es notwendig, Ihre finanziellen Möglichkeiten zu prüfen, insbesondere die Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate, aus denen hervorgeht, wie viel Einkommen Sie monatlich beziehen und dass Sie sich für einen längeren Auslandsaufenthalt finanziell finanzieren können.

 


 

Unser Unternehmen hat bereits mehrfach Kunden eingeladen, und wissen Sie. Warum müssen wir bei jedem Visumantrag alle Unterlagen zu unserer finanziellen Situation vorlegen?

Aufgrund bestehender Vorschriften sollte die Botschaft keine Informationen über die einladende Partei speichern. Die Dokumente, die Sie bei der ersten Einladung eines Kunden versenden, werden bei der Botschaft im Visumantrag gespeichert und nicht nach Unternehmen sortiert. Daher müssen Sie die Dokumente für jeden Kunden separat bereitstellen.
Die Botschaft dankt Ihnen für Ihr Verständnis.

 


 

Was tun, wenn beispielsweise in der Verpflichtungserklärung der Nachname falsch geschrieben ist?

Während die Identität des Eingeladenen bzw. der Eingeladenen zweifelsfrei festgestellt wird, führt die vom Reisepass abweichende Schreibweise des Nachnamens in der Verpflichtungserklärung nicht zu einer Einreiseverweigerung an der Grenze.

 


 

Wo bekomme ich ein Antragsformular und wie viel kostet es?

Antragsformulare sind in den Filialen erhältlich. Sie können sie auch von unserer Website herunterladen. Alle Antragsformulare werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

 


 

Steht in Visa-Stempeln hinter der „Aufenthaltsdauer“ überhaupt die Zahl „90“?

Diese Anzahl Tage ist die zulässige Aufenthaltsdauer für 6 Monate, nicht die gesamte Dauer des Visums.

 


 

Einwilligung für Minderjährige. Wenn Minderjährige allein oder nur mit einem der Erziehungsberechtigten (in der Regel Eltern) reisen, muss für die Beantragung eines Visums die Zustimmung zur Ausreise beider Erziehungsberechtigter oder eines anderen, nicht an der Reise beteiligten Erziehungsberechtigten erteilt werden Dieser Antrag muss von einem Notar beglaubigt werden.

Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass der gesetzliche Vertreter mit der Ausreise des Kindes einverstanden ist. Darin ist in der Regel auch angegeben, für welchen Zeitraum und für welchen Zweck der Reise diese Erklärung gilt. Darüber hinaus wird in der Regel auch angegeben, wer das Kind auf der Reise begleitet.
Die Einwilligungserklärung dient der Wahrung der Rechte des gesetzlichen Vertreters im Rahmen der beabsichtigten Reise- bzw. Visumbeantragung.
Daher erkennt die Botschaft nur solche Einwilligungen zur Ausreise zur Beantragung eines Visums an, deren Gültigkeitsdauer nicht mehr als 6 Monate nach Erteilung des Visums beträgt. Das heißt, wenn die Einwilligung zur Ausreise zum Zeitpunkt der Beantragung eines Visums länger als 6 Monate dauert, kann sie nicht akzeptiert werden. Bitte legen Sie in diesem Fall eine neue, notariell beglaubigte Ausreiseeinwilligung vor.

 


 

Kann ich ohne Verpflichtungserklärung ein Visum bekommen?

Sie können ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung erhalten. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Reise finanzieren können. Als Beweis hierfür können Kontoauszüge oder Kontoauszüge vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen Sie für Ihre Krankenversicherung selbst aufkommen.

 


 

Wo kann ich meinem Gast gegenüber eine formelle Zusage machen und wie viel kostet das?

Sie können eine Zusage an Ihrem Wohnort in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen und müssen dort Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen. Darüber hinaus müssen Sie den Vor- und Nachnamen des Gastes, das Geburtsdatum, die Adresse und die Passnummer kennen. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung wird in der Regel eine Gebühr von 29 Euro erhoben.

 


 

Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?

Die Botschaft berücksichtigt in der Regel Verpflichtungserklärungen mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten nach Ausstellungsdatum des Visums.

 


 

Wir sind ein Unternehmen und möchten uns an einen Geschäftspartner binden, wie geht das?

Bitte schreiben Sie in Ihren Einladungen sinngemäß: „… wir verpflichten uns zur Kostentragung gemäß §§ 66 – 68 AufenthG …“
Als Nachweis der Zahlungsfähigkeit Ihres Unternehmens senden Sie uns bitte einen Auszug aus dem Handelsregister zu. Bitte achten Sie darauf, dass die Einladung von einer Person unterzeichnet wird, die laut Handelsregister berechtigt ist, das Unternehmen im Außenverhältnis gesetzlich zu vertreten. Bitte legen Sie außerdem eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Unterzeichners bei.
Wird die Einladung von einer Person unterschrieben, die laut Handelsregister nicht dazu berechtigt ist, so muss diese von einer bevollmächtigten Person bevollmächtigt werden. Bitte legen Sie in diesem Fall die entsprechende Vollmacht sowie Kopien des Personalausweises oder Reisepasses der berechtigten und bevollmächtigten Personen vor.

 


 

Ich bin Staatsbürger eines anderen Landes, lebe aber in …. Kann ich mich im VisaMetric-Büro in … bewerben?

Ja – entscheidend ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern der Ort Ihres ständigen Wohnsitzes. Wenn Sie sich rechtmäßig in … aufhalten und dies durch die Registrierung an Ihrem Wohnort nachweisen können, steht Ihnen das VisaMetric-Büro gerne zur Verfügung.

 


 

Ich bin Staatsbürger von …, lebe aber in einem anderen Land. Ich bleibe für kurze Zeit in … und möchte mein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen. Kann ich das machen?

Nein – da Ihr Hauptwohnsitz in diesem Fall nicht in … ist, können Sie daher nicht zum VisaMetric-Büro in … gehen. Beantragen Sie ein Visum bei der deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland.

 


 

Ich möchte während meiner Reise verschiedene Schengen-Länder besuchen. Kann ich mich bei der Deutschen Botschaft bewerben?

Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger als in anderen Schengen-Staaten sein wird, können Sie einen Antrag bei der Deutschen Botschaft stellen. Wenn Sie planen, in allen Ländern gleich lange zu bleiben, beantragen Sie bitte ein Visum bei der Botschaft des Landes, in das Sie zuerst einreisen.

 


 

Wann kann ich mich bewerben?

Die Einreichung des Antrags ist nur an dem von Ihnen reservierten Tag möglich. Terminvereinbarungen erfolgen elektronisch über unser Terminvereinbarungssystem. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt, andernfalls verfällt die Frist und Sie werden nicht zur Visaabteilung zugelassen.

 


 

Was muss ich zur Bewerbung mitbringen?

Bitte bringen Sie alle in der Anleitung genannten Unterlagen entsprechend dem Zweck Ihrer Reise mit. Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen akzeptiert werden, eine Übermittlung der in der Anleitung genannten Unterlagen ist nicht möglich.

 


 

Muss ich persönlich in der Botschaft anwesend sein?

Schengen-Visum:
In der Republik Tadschikistan erfolgte am 14. November 2013 die Anbindung der Visaabteilung der Deutschen Botschaft an die zentrale Datenbank VIS. Von diesem Tag an müssen bei allen Antragstellern für ein Schengen-Visum Fingerabdrücke abgegeben werden!
Wenn Sie Ihre Fingerabdrücke bereits bei der Beantragung eines Schengen-Visums innerhalb der letzten 59 Monate abgegeben haben, können Sie von der persönlichen Anwesenheitspflicht befreit werden. Es spielt keine Rolle, für welches Schengen-Land Sie einen Fingerabdruck erhalten haben.
Die Erlangung und rechtmäßige Nutzung früherer Visa ist durch entsprechende Kopien des Reisepasses nachzuweisen.
Reisen beide Ehegatten gemeinsam, kann einer der beiden Ehegatten seinen Antrag stellen, sofern der nicht mitreisende Ehegatte innerhalb der letzten 59 Monate bereits seine Fingerabdrücke bei der Schengen-Vertretung abgegeben hat.
Gleiches gilt für Reisende mit Kindern unter 18 Jahren, sofern Kinder über 12 Jahren ihre Fingerabdrücke bereits innerhalb der letzten 59 Monate bei der Schengen-Vertretung abgegeben haben.

 


 

Wenn ich nicht persönlich erscheinen muss, worauf muss ich bei der Terminbuchung achten?

Auch bei einer Ausnahme von persönlichen Gesprächen ist eine Terminreservierung erforderlich. Stellen Sie sicher, dass Sie den Termin im Namen des Antragstellers reservieren und nicht im Namen der Person, die den Antrag in der VisaMetric-Filiale einreichen wird. Wenn es sich um mehrere Bewerber handelt, ist es notwendig, für jeden von ihnen einen Termin zu reservieren. Wenn nur ein Termin gebucht ist, aber mehrere Anträge im VisaMetric-Büro eingereicht werden, wird nur ein Antrag angenommen.
Für die Antragstellung und die Beantwortung von Fragen der Botschaft benötigt die Person, die für Sie den Antrag stellt, eine formlose Vollmacht. Bitte teilen Sie dieser Person auch alle notwendigen Informationen zum Zweck der Reise mit.

 


 

Werden meine Unterlagen akzeptiert, wenn sie nicht vollständig sind?

Sollten Sie sich mit unvollständigen Unterlagen an die VisaMetric-Filiale wenden, werden Sie unsere Mitarbeiter darauf hinweisen. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
- Die Unterlagen werden an Sie zurückgesendet und Sie reservieren über unsere Website einen neuen Termin
- Sie bewerben sich mit unvollständigen Unterlagen. Fehlende Dokumente können jedoch zur Ablehnung des Visums führen. Eine entsprechende Abmahnung muss bei der Antragstellung unterzeichnet werden.

 


 

Meiner Bewerbung fehlt ein bestimmtes Dokument. Soll ich mich auf diesem Weg bewerben, oder wird meine Bewerbung abgelehnt?

Senden Sie Ihre Unterlagen immer vollständig. Ob Ihre Bewerbung trotz der fehlenden Unterlagen für eine Entscheidung positiv berücksichtigt wird, lässt sich im Vorhinein nicht absehen.

 


 

Internationaler Reisepass eines Minderjährigen: Worauf muss ich achten?

Ein Antrag für einen Minderjährigen kann nur gestellt werden, wenn dieser über einen eigenen Reisepass verfügt oder im Reisepass einer erziehungsberechtigten Person eingetragen ist. Wenn der Minderjährige im Reisepass der Großeltern, Geschwister oder Lehrer eingetragen ist, kann der Visumantrag nicht angenommen werden. Reist der Minderjährige alleine oder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten, ist ein gesonderter, eigener Reisepass erforderlich.

 


 

Was muss ich bei der Bewerbung eines Minderjährigen bezüglich des Bewerbungsformulars beachten?

Für Minderjährige muss zusätzlich ein Antrag ausgefüllt werden. Es muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Kann der Erziehungsberechtigte den Antrag nicht unterzeichnen, muss für die Reise in alle Schengen-Staaten seine notariell beglaubigte Einwilligung vorgelegt werden.
Ab dem 16. Lebensjahr muss der Antragsteller das Formular zusätzlich selbstständig unterzeichnen.
Bitte beachten Sie das ausgefüllte Musterantragsformular für Minderjährige.

 


 

Ich habe ein Ein-Jahres-Visum erhalten und war dieses Semester dienstlich 50 Tage in Deutschland. Ich möchte gerne noch 14 Tage Urlaub in Spanien machen. Kann ich das machen?

Ja. Das Schengen-Visum gilt für alle Staaten des Schengen-Raums. Stellen Sie jedoch sicher, dass Sie die meiste Zeit in dem Schengen-Staat verbringen, der Ihr Visum ausgestellt hat. Die restlichen Tage können in allen anderen Schengen-Staaten verbracht werden.

 


 

Ich habe ein Schengen-Visum für 15 Tage erhalten und bin bereits in Deutschland. Kann ich länger bleiben. Was soll ich tun?

Kontaktieren Sie umgehend die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde und beantragen Sie eine Visumverlängerung. Der Aufenthalt mit abgelaufener Aufenthaltserlaubnis stellt einen Verstoß gegen das deutsche Bleiberecht dar und kann ein Bußgeld oder sogar ein Einreiseverbot nach sich ziehen.
Bitte wenden Sie sich außerdem an die zuständige Ausländerbehörde, wenn Ihr Visum nicht von der deutschen Botschaft ausgestellt wurde oder Sie sich in einem anderen Schengen-Staat befinden.

 


 

Mein minderjähriges Kind war bis vor Kurzem in meinem Reisepass eingetragen, in dem auch sein Visum war. Jetzt hat es seinen eigenen Reisepass. Was passiert mit dem Visum?

Sie können das Visum von Ihrem Reisepass auf den neuen Reisepass Ihres Kindes übertragen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem alten und neuen Reisepass an das Visa-Informationsbüro. Der Transfer ist kostenfrei.