Einreichungs/Abholungsprozess


Vorlage von Dokumenten

• Ein Antragsteller über 18 Jahre kann ein Visum persönlich beantragen.

Wenn zuvor Fingerabdrücke abgegeben wurden:

• mit notariell beglaubigter Vollmacht (ohne Delegationsrecht):

Der Bevollmächtigte muss das Original einer notariell beglaubigten Vollmacht vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Bevollmächtigte vom Antragsteller bevollmächtigt ist, Unterlagen bei der Deutschen Visumantragsstelle einzureichen.

• Für Kinder unter 18 Jahren kann ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter gegen Vorlage einer Geburtsurkunde (Original + Kopie) den Antrag stellen. In diesem Fall muss zusätzlich eine notariell beglaubigte Vollmacht des zweiten Elternteils vorgelegt werden, die die Einreichung des Antrags autorisiert..

Wichtig:

Bei gemeinsamer Antragstellung durch Mitglieder derselben Familie oder Gruppe von gemeinsam reisenden Personen, die denselben Termin haben:

• Jedes Mitglied der Gruppe/Familie, das in den Vertrag einbezogen wird, muss ein Vollmachtformular von VisaMetric vorlegen,, das an die Hauptperson der Gruppe/Familie (den Vertragskunden) adressiert ist.

Bitte beachten Sie, dass der Vertragskunde, für den der Vertrag erstellt wird, Teil einer Gruppe/Familie sein und mit dieser gemeinsam eine Reise unternehmen muss.

Andernfalls ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich, wenn Unterlagen durch eine dritte Person oder einen Antragsteller eingereicht werden, der nicht an der gemeinsamen Reise teilnimmt.

Bei dieser Art der Einreichung muss die bevollmächtigte Person / der Vertragskunde Folgendes bei der Antragstellung vorlegen:

• das von dem Antragsteller ausgefüllte und unterschriebene Vollmachtformular von VisaMetric (Original),

• eine Kopie der Datenseite (Seite mit Lichtbild) des internen Personalausweises des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers bzw. des Antragstellers,

• das Original des internen Personalausweises der bevollmächtigten Person.

• Bitte beachten Sie, dass der Auftraggeber, für den der Vertrag erstellt wird, Teil einer Gruppe / Familie sein und mit dieser gemeinsam eine Reise unternehmen muss.

Andernfalls ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Einreichung von Unterlagen durch einen Dritten oder einen Antragsteller, der keine gemeinsame Reise antritt, erforderlich.

• Wenn der Antrag für minderjährige Antragsteller von einer dritten Person (kein Elternteil/kein Vormund) eingereicht wird, dann ist eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich, die von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten des Kindes ausgestellt wurde. Diese Vollmacht muss von diesem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden und die Identität des Bevollmächtigten sowie des Vollmachtgebers gemäß den internen Identitätsnachweisen belegen.

Darüber hinaus ist es erforderlich, eine Kopie des internen Dokuments zum Nachweis der Identität des Elternteils oder Erziehungsberechtigten (Seite mit Lichtbild), der die Vollmacht unterzeichnet hat, eine Kopie des internen Dokuments zum Nachweis der Identität der bevollmächtigten Person (Seite mit Lichtbild), sowie das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.

Für den Abschluss des Dienstleistungsvertrags bei Antragsabgabe muss der Antragsteller den internen Personalausweis oder bei ausländischen Bürgern die Aufenthaltsberechtigung vorlegen.

Abholungsregelungen

• Die Person, mit der der Vertrag abgeschlossen wurde (Feld "Auftraggeber" im Kundenvertrag), kann persönlich den Reisepass und die Begleitdokumente erhalten. Erforderliche Dokumente für die Abholung: Kundenvertrag und Inlandspass des Auftraggebers (oder das Dokument, für das der Vertrag abgeschlossen wurde, z.B. eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger).

• Die Abholung des Passes durch Dritte (außer dem Antragsteller) ist nur mit einer notariell beglaubigter Vollmacht möglich. Erforderliche Dokumente für die Abholung durch einen Dritten: Kundenvertrag, internes Ausweisdokument des Empfängers (Original + Kopie) und notariell beglaubigte Vollmacht zur Abholung der Dokumente im Visa Center (Original + Kopie).

Im Falle einer Rückerstattung der Visumgebühr auf Anordnung der Deutschen Botschaft oder des Deutschen Generalkonsulats muss die notariell beglaubigte Vollmacht auch vermerken, dass die bevollmächtigte Person im Namen des Antragstellers berechtigt ist, Gelder im Rahmen der Vereinbarung entgegenzunehmen.

Ohne diese Willenserklärung in einer notariell beglaubigten Vollmacht können Gelder nicht an eine bevollmächtigte Person ausgezahlt werden.

• Wenn ein Vertrag für eine Gruppe/Familie abgeschlossen wurde, darf nur die im Vertrag als Kunde angegebene Person alle Pässe und Begleitdokumente abholen. Erforderliche Dokumente für die Abholung: Kundenvertrag und internes Ausweisdokument des Empfängers (oder das Dokument, für das der Vertrag abgeschlossen wurde, z.B. eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger).

Erfolgt die Abholung für die gesamte Gruppe/Familie durch eine andere Person, so ist eine notariell beglaubigte Vollmacht des Kunden an einen Dritten erforderlich, die nicht nur die Erlaubnis zur Ausstellung des Reisepasses des Kunden, sondern auch der Reisepässe aller Antragsteller im Rahmen des Vertrages enthält.

Bei minderjährigen Antragstellern dürfen die Unterlagen nur vom im Kundenvertrag als Auftraggeber bezeichneten Elternteil oder Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Erforderliche Dokumente für die Abholung: Kundenvertrag und internes Ausweisdokument des Empfängers (oder das Dokument, für das der Vertrag abgeschlossen wurde, z.B. eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsbürger). Andernfalls gelten die gleichen Regeln für die Dokumentenabholung wie bei einer Abholung durch Dritte.

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Empfang Ihres Reisepasses und der Begleitdokumente im Visumantragszentrum eine Quittung ausfüllen müssen (diese wird vom ausstellenden Beamten bereitgestellt).