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Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Eine Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt werden.
Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernimmt der Abgebende die Verpflichtung, alle Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Visumantragstellers zu tragen. Abgebender einer Verpflichtungserklärung kann eine natürliche oder juristische Person sein.

 


 

Kann ich ein Mehrjahresvisum mit einer Verpflichtungserklärung beantragen?

Ja. Ihr Gastgeber gibt bei der Ausländerbehörde an, für welchen Zeitraum (ein bis vier Jahre) der Aufenthalt beabsichtigt ist und bittet um einen entsprechenden Vermerk in der Verpflichtungserklärung.
Dann ist der Aufenthalt in Deutschland für den gesamten Zeitraum finanziell abgesichert.
Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung nur für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich noch Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können.

 


 

Was sind Verwandtschaftsnachweise?

Die Botschaft prüft vor Erteilung eines Visums die Plausibilität des Antrages.
Hierzu prüft die Botschaft ggf., ob zwischen dem Einladenden und dem Eingeladenen tatsächlich ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Ihre Verwandtschaft zu einer Person weisen Sie in der Regel durch die entsprechenden Geburts- und Heiratsurkunden nach. Z. B. die Verwandtschaft zu Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester durch die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Bruders/ Ihrer Schwester. Daraus kann man sehen, dass beide Personen die gleichen Eltern oder einen gemeinsamen Elternteil haben.

 


 

Was ist eine formlose Einladung und wie soll sie aussehen?

Bei der Beantragung eines Visums zum Besuch Ihrer Familienangehörigen oder Bekannten werden Sie gebeten, eine formlose Einladung desjenigen, der besucht wird, vorzulegen.
Eine formlose Einladung muss in deutscher Sprache erstellt werden und soll Angaben zum Reisezweck und Reisedauer enthalten.
Eine formlose Einladung kann handschriftlich oder per Computer erstellt werden. Sie ist von dem einladenden Familienmitglied oder Bekannten eigenhändig zu unterschreiben. Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich.

 


 

Wie lange dauert die Prüfung eines Visumantrags?

Im Falle von Schengen-Visa: Durchschnittlich 10 Tage

 


 

Was kostet ein Visum?

Ein Schengenvisum kostet 35 €. Kinder unter 6 Jahren sind von der Gebühr befreit. Für Kinder im Alter zwischen sechs und 12 Jahren ist eine Visumgebühr von 35 € zu entrichten.

 


 

Was prüft die Botschaft vor der Erteilung eines Schengenvisums?

Die Botschaft ist verpflichtet, folgende Kriterien zu prüfen:
Reisezweck (z. B. Besuchsreise, Geschäftsreise)
Rückkehrwilligkeit
Finanzierung der Reise (durch Einlader oder Reisenden selbst)
Krankenversicherungsschutz
Sonstige Erkenntnisse (Speicherungen im AZR, SIS z. B. wegen Straffälligkeit oder anderen Delikten/Vergehen)

 


 

Was ist ein Jahres- oder Mehrjahresvisum?

Hierbei handelt es sich um ein Schengenvisum, das mit Gültigkeitsdauer von einem oder mehreren Jahren bis zu maximal fünf Jahren ausgestellt wird und zu einem dreimonatigen Aufenthalt pro Halbjahr und mehrmaliger Einreise berechtigt.
Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) Nr. 810/ 2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (kurz: „Visakodex“).
Art. 24 Abs. 2 lit. a des Visakodex besagt, dass Visa für die mehrfache Einreise mit einer längeren Gültigkeitsdauer ausgestellt werden, wenn der Antragsteller nachweist oder glaubhaft macht, dass er insbesondere aus beruflichen oder familiären Gründen gezwungen ist oder beabsichtigt, häufig und/ oder regelmäßig zu reisen.
Im Regelfall wird ein Jahres- oder Mehrjahresvisum nur ausgestellt, wenn der Antragsteller auch seine Integrität und Zuverlässigkeit, insbesondere hinsichtlich der vorschriftsmäßigen Nutzung früherer Visa, nachgewiesen hat (Art. 24 Abs. 2 lit. ab Visakodex).
Im Visumetikett wird hinter „Dauer des Aufenthalts“ in jedem Fall die Zahl „90“ eingetragen. Dies ist jedoch nicht die während der ganzen Gültigkeitsdauer zulässige Aufenthaltsdauer, sondern die innerhalb eines halben Jahres zulässige.

 


 

Von mir / meinem Gast wurden Unterlagen nachgefordert, die nicht im Merkblatt stehen, wie kann das sein?

Die Botschaft entscheidet immer im konkreten Einzelfall. Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Die Tatsache, dass Unterlagen nachgefordert werden, bedeutet nicht, dass ein Visum nicht erteilt wird.

 


 

Visumfreie Einreise für Inhaber von Diplomatenpässen?

Ab dem 01.09.2014 benötigen Diplomatenpassinhaber für kurzfristige Reisen in das Schengen Gebiet kein Visum mehr.

 


 

Wann ist die VisaMetric Filiale in Aserbaidschan für meinen Visumantrag zuständig?

Die VisaMetric Filiale in Aserbaidschan ist für Ihren Antrag zuständig wenn Sie sich regulär und legal in Aserbaidschan aufhalten und wenn das Hauptziel Ihrer Reise Deutschland ist.

 


 

Ich möchte während meiner Reise verschiedene Schengenländer besichtigen. Kann ich meinen Antrag bei der deutschen Botschaft einreichen?

Sie können Ihren Antrag dann bei der deutschen Botschaft einreichen, wenn Sie in Deutschland einen längeren Aufenthalt haben werden als in den anderen Schengenländern. Werden Sie in allen Ländern gleich viel Zeit verbringen, beantragen Sie das Visum bitte bei der Botschaft des Staates, in den Sie zuerst einreisen werden.

 


 

Wann kann ich zur Antragstellung erscheinen?

Das Einreichen des Antrags ist nur an dem von Ihnen vereinbarten Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt elektronisch über unser Terminvergabesystem. Bitte kommen Sie zu dem vereinbarten Termin pünktlich, da dieser sonst verfällt und Sie nicht mehr in die Visastelle eingelassen werden.

 


 

Zusätzliche Unterlagen bei Minderjährigen

Minderjährige müssen ebenfalls alle im Merkblatt genannten Unterlagen vorlegen. Zusätzlich muss immer die Kopie der Geburtsurkunde vorliegen. Bitte beachten Sie, dass vom nicht vorsprechenden Elternteil eine notarielle Zustimmung zur Ausreise in alle Schengen Staaten vorgelegt werden muss. Die Erklärung muss im Original und Kopie auf Aserbaidschan mit notariell bestätigter Übersetzung auf Deutsch vorliegen. Erfolgt die Ersteinreise in einen anderen Schengenstaat, empfiehlt sich zusätzlich eine Übersetzung in die Sprache dieses Landes oder, wenn dies nicht möglich ist, ins Englische.

 


 

Kann ich eine höhere Gebühr entrichten, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Visametric kann und darf keine höhere als die gesetzlich festgelegte Gebühr annehmen.
Zusätzliche Kosten können nur als Auslagen (z.B für Telefonanrufe oder Fax-Sendungen nach Deutschland) entstehen.

 


 

Ich habe noch ein gültiges Schengenvisum. Allerdings hat mein Pass bereits jetzt keine freien Seiten mehr und ich muss deshalb einen neuen Pass beantragen. Was passiert mit meinem Visum?

Das Visum in ihrem alten Pass ist auch dann noch gültig, wenn der Pass bereits ungültig ist. Sie können also ohne Probleme mit beiden Pässen zusammen reisen. Andernfalls können Sie mit dem alten und neuen Pass zur Informationsstunde in der Visastelle vorsprechen – wir übertragen das Visum dann gebührenfrei in Ihren neuen Pass

 


 

Visierfähigkeit von Reisepässen:

Es können nur Reisepässe zur Visierung angenommen werden, die unbeschädigt, gültig und (bei volljährigen Passinhabern) eigenhändig unterschrieben sind.

Gemäß Visakodex dürfen Schengenvisa darüber hinaus nur in Pässe erteilt werden , die

-noch mindestens 3 Monate über das Ende der geplanten Reise hinaus gültig sind
-innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurden
-mindestens zwei völlig leere Seiten (für Visaeintragungen) aufweisen*
*Werden zusätzlich Visa für im Pass eingetragene minderjährige Kinder beantragt, so muss pro Kind eine weitere völlig leere Seite (für Visaeintragungen) im Pass vorhanden sein.

 


 

In welcher Sprache muss ich das Formular ausfüllen?

Das Formular kann auf Deutsch oder Englisch ausgefüllt werden.

 


 

Kann ich das Antragsformular auch per Hand ausfüllen?

Wenn es für Sie aus technischen Gründen nicht möglich ist, das Online-Formular auszufüllen, können Sie den Antrag auch per Hand ausfüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall bei der Antragsabgabe mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.