1. Aserbaidschan / FAQ / Nach dem Antrag

 

Darf ich mit dem deutschen Schengenvisum auch andere Schengenstaaten besuchen?

Ja.
Das Schengenvisum berechtigt zum Aufenthalt in allen Schengenstaaten. Natürlich können Sie Ihr Visum nur im Rahmen seiner Gültigkeit nutzen.

 


 

Wann erhalte ich ein Visum mit der im Visakodex festgelegten Zusatzfrist von 10 Tagen?

Gemäß Art. 24 Abs. 1 Visakodex umfasst die Gültigkeitsdauer des Visums eine Zusatzfrist von
10 Tagen, sofern die Krankenversicherung für einen entsprechenden Zeitraum abgeschlossen wurde. Dies betrifft lediglich Visa zur einfachen Einreise:
Beispiel:
Sie planen eine Reise vom 05.06.-15.06.2017 (11 Tage) mit einer Einreise. Dann schließen Sie bitte eine Krankenversicherung über 26 Tage für den Zeitraum vom 05.-30.06.2017 ab. Die Botschaft wird Ihnen dann ein Visum für 26 Tage, 1 Einreise mit einer Gültigkeit vom 05.-30.06.2017 erteilen und sie können flexibel Ihre Reise in diesem Zeitraum gestalten.
Bitte beachten Sie, das Visum zur einmaligen Einreise wird entsprechend des Gültigkeitszeit-raumes der vorgelegten Krankenversicherung erteilt.

 


 

Mein Antrag wurde abgelehnt, was kann ich jetzt tun?

Sofern Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Botschaft falsch war, legen Sie uns bitte schriftlich dar, warum Sie dieser Ansicht sind und bitten um Überprüfung der Ablehnung.
Sie erhalten bei der Passabholung eine kurze stichwortartige Begründung, warum Ihr Antrag abgelehnt wurde. Gehen Sie bitte auf die Ablehnungsgründe bei Ihrer Bitte um Überprüfung (Remonstration) ein. Die Bearbeitung einer Remonstration nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Die Botschaft wird hierbei auf Ihre Remonstration eingehen und den Antrag erneut betrachten.
Die Remonstration muss in deutscher Sprache erfolgen. Mit der Remonstration eingereichte Unterlagen müssen übersetzt werden.
Sofern wir Ihren Gründen folgen können, erhalten Sie ein Visum.
Sofern wir Ihren Gründen nicht folgen können, erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post, gegen den Sie, sofern Sie mit dessen Inhalt nicht einverstanden sind, Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erheben können.
Im Fall, dass Sie einen schriftlichen Bescheid im Anschluss an die Remonstration erhalten, haben Sie nach Eingang des Schreibens zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht in Berlin einen Monat Zeit. Bitte warten Sie den Eingang des Bescheides in jedem Fall ab.
Sie können auch alternativ einen neuen Antrag stellen und sollten hierbei besonders auf die vorherigen Ablehnungsgründe eingehen und versuchen, diese dokumentarisch zu klären.

 


 

Wie lange dauert die erneute Bearbeitung nach einer Remonstration?

Die eingehenden Remonstrationen werden chronologisch abgearbeitet. Je nach Auslastung der Visastelle kann die erneute Bearbeitung Ihres Antrages mehrere Wochen bis Monate dauern. Es gibt keine Bearbeitungsfrist, an die die Botschaft sich halten muss.

 


 

Mein Antrag wurde abgelehnt, was kann mein Einlader aus Deutschland tun?

Ihr Einlader kann sich genau wie Sie selbst schriftlich an die Botschaft wenden und um Begründung und/ oder erneute Überprüfung der ablehnenden Entscheidung bitten. Auch in diesem Fall sollte auf die bei Passabholung mitgeteilten Ablehnungsgründe eingegangen werden. Ihr Gastgeber muss in jedem Fall eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorlegen, die ihn berechtigt, in Ihrem Namen Auskünfte zum Visumverfahren einzuholen.
Kann die Botschaft den Gründen Ihres Gastgebers nicht folgen, erhält Ihr Gastgeber einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post, gegen den Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden kann.

 


 

Ich verstehe, weshalb mein Antrag abgelehnt worden ist, möchte aber noch immer nach Deutschland reisen. Darf ich einen neuen Visumantrag stellen?

Sie können jederzeit einen neuen Visumantrages stellen. Bitte vereinbaren Sie hierzu eienn Termin und sammeln erneut alle im Merkblatt genannten Unterlagen.
Sollten Sie bereits remonstriert haben, wird die Bearbeitung Ihres alten Antrages nach einreichen des neuen Visumantrages eingestellt.

 


 

Mein Antrag auf Erhalt eines Visums ist abgelehnt worden. In meinem Pass ist nun ein Stempel der Botschaft angebracht. Was bedeutet das?

Der Stempel in Ihrem Pass besagt lediglich, dass Sie einen Antrag auf Erhalt eines Visums bei der Botschaft eingereicht haben. Der Stempel stellt kein Hindernis für Ihre zukünftigen Anträge dar.

 


 

Erhalte ich die Gebühr von 35 € bei einer Ablehnung zurück?

Es handelt sich bei dem Betrag um eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand, der unabhängig von der Entscheidung für die Bearbeitung des Visumantrages anfällt. Die Gebühr kann also nicht erstattet werden, wenn der Visumantrag abgelehnt wird.

 


 

Kann ich eine höhere Gebühr entrichten, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?

Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. Visametric kann und darf keine höhere als die gesetzlich festgelegte Gebühr annehmen.
Zusätzliche Kosten können nur als Auslagen (z.B für Telefonanrufe oder Fax-Sendungen nach Deutschland) entstehen.

 


 

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Visum erteilt wird?

Eine solche Garantie gibt es nicht. Auch wenn Sie alle Unterlagen vollständig bei VisaMetric eingereicht haben, besteht die Möglichkeit, dass der Antrag abgelehnt wird. Die Entscheidung bei der Deutschen Botschaft und wird anhand des Einzelfalls gefällt und lässt sich nicht im Voraus beeinflussen.

 


 

Ich habe einen Anruf von der Botschaft erhalten, indem man mich um Vorlage zusätzlicher Unterlagen gebeten hat, die nicht auf dem Merkblatt erwähnt sind. Warum muss ich diese Unterlagen einreichen und weshalb hat man mir das nicht direkt bei Antragstellung mitgeteilt?

In Einzelfällen behält sich die Botschaft das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern, wenn eine Entscheidung anhand der vorliegenden Unterlagen nicht möglich ist. Die Entscheidung, ob diese Unterlagen nachgefordert werden, liegt nicht bei den Mitarbeiterinnen, die Ihren Antrag angenommen haben, sodass Sie erst nachträglich hierüber informiert werden konnten.

 


 

Ich habe in meinem Visumetikett erst jetzt einen Fehler entdeckt. Was soll ich tun?

Bitte prüfen Sie Ihr Visum direkt nach Erhalt des Passes und melden Sie Fehler oder Abweichungen sofort. Eine spätere Korrektur ist nicht mehr oder nur gegen Gebühr möglich. Sollten Sie erst nachträglich einen Fehler entdecken, kommen Sie bitte zur Informationsstunde.

 


 

Ich habe ein einjähriges Visum erhalten. Als Anzahl der Tage ist „90“ angegeben, bei Einreisen steht „MULT“. Was bedeutet das konkret?

Mit diesem Visum dürfen Sie sich innerhalb eines Jahres jeweils maximal 90 Tage pro Halbjahr in den Schengenstaaten aufhalten. Sie können hierbei mehrmals ein- und wieder ausreisen. Das jeweilige Halbjahr beginnt immer mit dem ersten Tag Ihrer Einreise. Bitte beachten Sie, dass Sie Tage, die Sie in einem Halbjahr nicht verbraucht haben, nicht auf das nächste Halbjahr übertragen können. Sobald Sie im laufenden Halbjahr 90 Tage verbraucht haben, müssen Sie ausreisen und dürfen erst dann wieder einreisen, wenn das neue Halbjahr angefangen hat.
Sollten Sie sich bezüglich der noch verfügbaren Aufenthaltstage nicht sicher sein, kommen Sie am besten mit Ihrem Pass zur Informationsstunde.

 


 

Ich habe ein Visum bekommen, dass (z.B.) vom 01.05 bis zum 01.06 gültig ist. Als Anzahl der Tage ist „10“ angegeben bei Einreise steht „01“. Was bedeutet das konkret?

Sie dürfen mit diesem Visum nur einmal einreisen und sich maximal 10 Tage in Deutschland aufhalten. Diese 10 Tage dürfen Sie zwischen dem 01.05 und dem 01.06 in Deutschland verbringen.

 


 

Ich habe ein Visum mit nur einer Einreise bekommen. Darf ich damit innerhalb des Schengeraums reisen oder muss ich mich auf einen Schengenstaat beschränken?

Als Einreise gilt nur die Ersteinreise in den Schengenraum. Wenn Sie von Deutschland in einen anderen Schengenstaat reisen und dann wieder nach Deutschland zurückkehren, gilt dies nicht als Einreise.

 


 

Ich habe ein einjähriges Visum erhalten und habe mich in diesem Halbjahr bereits 50 Tage geschäftlich in Deutschland aufgehalten. Ich möchte nun 14 Tage Urlaub in Spanien machen. Darf ich das tun?

Ja. Das Schengenvisum ist für alle Schengenstaaten gültig. Achten Sie lediglich darauf, dass sie die meiste Zeit in dem Schengenstaat verbringen, der Ihnen das Visum ausgestellt hat. Die übrigen Tage dürfen Sie in allen anderen Schengenstaaten verbringen.

 


 

Ich habe ein Schengenvisum für 10 Tage durch die deutsche Botschaft erhalten und möchte mich 10 Tage in Deutschland aufhalten. Davor will ich noch 5 Tage in Italien verbringen. Darf ich das tun?

Grundsätzlich ja. Solange Ihr Hauptreiseziel Deutschland bleibt, darf die Ersteinreise auch über einen anderen Schengenstaat erfolgen. Im Zweifel werden jedoch die Grenzbehörden des Ersteinreisestaates einen Nachweis von Ihnen verlangen, dass Sie anschließend auch in den Staat einreisen werden, der Ihr Visum ausgestellt hat. Sollten Sie diese Nachweise nicht vorlegen können, ist es möglich, dass Sie an der Grenze zurückgewiesen werden.

 


 

Ich habe ein Schengenvisum für 10 Tage erhalten und halte mich bereits in Deutschland auf. Nun muss ich länger bleiben. Was soll ich tun?

Melden Sie sich unverzüglich bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde und beantragen Sie die Verlängerung des Visums. Ein Aufenthalt mit bereits abgelaufenem Aufenthaltstitel stellt eine Verletzung des deutschen Aufenthaltsrechtes dar und kann eine Geldbuße oder sogar eine Einreisesperre nach sich ziehen.
Melden Sie sich auch dann bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde wenn Ihr ursprüngliches Visum nicht von der deutschen Botschaft ausgestellt worden ist oder Sie sich in einem anderen Schengenstaat aufhalten.

 


 

Ich habe noch ein gültiges Schengenvisum. Allerdings hat mein Pass bereits jetzt keine freien Seiten mehr und ich muss deshalb einen neuen Pass beantragen. Was passiert mit meinem Visum?

Das Visum in ihrem alten Pass ist auch dann noch gültig, wenn der Pass bereits ungültig ist. Sie können also ohne Probleme mit beiden Pässen zusammen reisen. Andernfalls können Sie mit dem alten und neuen Pass zur Informationsstunde in der Visastelle vorsprechen – wir übertragen das Visum dann gebührenfrei in Ihren neuen Pass.

 


 

Warum ist mein Antrag auf Erhalt eines Schengenvisums abgelehnt worden?

Die Gründe für die Ablehnung Ihres Antrags sind auf dem Begleitschreiben, welches Sie zusammen mit dem Ablehnungsschreiben erhalten haben, aufgeführt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass eine Ablehnung auch dann möglich ist, wenn Sie alle Unterlagen entsprechende des einschlägigen Merkblattes vorgelegt haben. Die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen garantiert nicht die Erteilung des Visums.
Zusätzliche Erläuterungen zu den häufigstsen Ablehnungsgründen finden Sie hier.