1. Aserbaidschan / FAQ / Unterlagen

 

Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Eine Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt werden.
Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernimmt der Abgebende die Verpflichtung, alle Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Visumantragstellers zu tragen. Abgebender einer Verpflichtungserklärung kann eine natürliche oder juristische Person sein.

 


 

Ich habe eine Verpflichtungserklärung erhalten, die für 90 Tage/sechs Monate gilt, möchte aber ein Visum für zwei Jahre beantragen, geht das?

Ja. Durch die Verpflichtungserklärung sind allerdings nur die ersten 90 Tage finanziell abgesichert. Für die Restlaufzeit des begehrten Visums weisen Sie bitte zusätzlich noch Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können.

 


 

Kann ich ein Mehrjahresvisum mit einer Verpflichtungserklärung beantragen?

Ja. Ihr Gastgeber gibt bei der Ausländerbehörde an, für welchen Zeitraum (ein bis vier Jahre) der Aufenthalt beabsichtigt ist und bittet um einen entsprechenden Vermerk in der Verpflichtungserklärung.
Dann ist der Aufenthalt in Deutschland für den gesamten Zeitraum finanziell abgesichert.
Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung nur für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich noch Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können.

 


 

Unser Unternehmen hat schon mehrfach Kunden eingeladen und ist bei Ihnen bekannt. Warum müssen wir bei jeder Visumsbeantragung alle Unterlagen zu unserer finanziellen Leistungsfähigkeit erneut vorlegen?

Aufgrund der bestehenden Vorschriften darf die Botschaft keine Speicherungen zu den Gastgebern vornehmen. Die von Ihnen bei einer vorherigen Einladung eines Kunden vorgelegten Unterlagen werden an der Botschaft in dem jeweiligen Visumantrag und nicht nach Firmen sortiert verwahrt. Sie müssen deshalb für jeden Kunden gesondert eingereicht werden.
Die Botschaft dankt für Ihr Verständnis.

 


 

Was sollen wir machen, wenn z.B. in der Verpflichtungserklärung ein Name falsch geschrieben ist?

Solange die Identität des Eingeladenen und Einladers zweifelsfrei feststellbar ist, führt eine abweichende Schreibweise des Namens von der im Pass nicht zur Zurückweisung der Verpflichtungserklärung.

 


 

Was sind Verwandtschaftsnachweise?

Die Botschaft prüft vor Erteilung eines Visums die Plausibilität des Antrages.
Hierzu prüft die Botschaft ggf., ob zwischen dem Einladenden und dem Eingeladenen tatsächlich ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Ihre Verwandtschaft zu einer Person weisen Sie in der Regel durch die entsprechenden Geburts- und Heiratsurkunden nach. Z. B. die Verwandtschaft zu Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester durch die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Bruders/ Ihrer Schwester. Daraus kann man sehen, dass beide Personen die gleichen Eltern oder einen gemeinsamen Elternteil haben.

 


 

Was ist eine formlose Einladung und wie soll sie aussehen?

Bei der Beantragung eines Visums zum Besuch Ihrer Familienangehörigen oder Bekannten werden Sie gebeten, eine formlose Einladung desjenigen, der besucht wird, vorzulegen.
Eine formlose Einladung muss in deutscher Sprache erstellt werden und soll Angaben zum Reisezweck und Reisedauer enthalten.
Eine formlose Einladung kann handschriftlich oder per Computer erstellt werden. Sie ist von dem einladenden Familienmitglied oder Bekannten eigenhändig zu unterschreiben. Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich.

 


 

Wo kann ich ein Antragsformular bekommen und was kostet es?

Die Antragsformulare liegen in den Filialen aus. Sie können sie außerdem auf unserer Website herunterladen. Alle Antragsformulare sind kostenlos erhältlich.

 


 

Was muss ich als alleinerziehende(r) / geschiedene(r) / verwitwete(r) Mutter / Vater vorlegen?

Bitte legen Sie bei Antragstellung einen Nachweis über das Sorgerecht vor.

 


 

Einverständniserklärung für Minderjährige

Wenn minderjährige Kinder alleine oder mit nur einem Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) verreisen sollen und dafür ein Visum beantragt werden soll, muss für das Kind eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder des anderen, nicht mitreisenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Diese Erklärung muss gegenüber einem Notar abgegeben werden.
Die Erklärung muss beinhalten, dass die/der Sorgeberechtigte(n) mit der Ausreise des Kindes einverstanden ist. Üblicherweise wird darin auch erklärt, für welchen Zeitraum und Reisezweck diese Erklärung gilt. Weiterhin wird in der Regel auch erklärt, in wessen Begleitung das Kind reist.
Hierbei versteht es sich, dass die Einverständniserklärung zur Wahrung der Rechte des/der Sorgeberechtigten in einem zeitlichen Zusammenhang zur beantragten Reise stehen muss.
Die Botschaft akzeptiert Einverständniserklärungen bei der Antragstellung daher nur bis maximal 6 Monate nach Ausstellung. Das heißt, wenn die Einverständniserklärung älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung ist, wird sie nicht mehr akzeptiert. Bitte geben sie in diesem Fall eine neue Einverständniserklärung gegenüber einem Notar ab.

 


 

Kann ich auch ohne Verpflichtungserklärung ein Visum bekommen?

Sie können ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung erhalten. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Reise selbst zu finanzieren. Als Nachweis hierzu sind z. B.:
- Bankbescheinigungen bzw. Kontoauszüge
ODER
- Kreditkarte(n) und Kreditkartenabrechnungen
vorzulegen
Darüber hinaus müssen Sie die Kosten für die Krankenversicherung selbst übernehmen

 


 

Wo kann ich eine formelle Verpflichtungserklärung für meinen Gast abgeben und was kostet das?

Sie können eine Verpflichtungserklärung bei der für Ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Dort müssen Sie Ihre Bonität nachweisen. Sie sollten außerdem den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und die Passnummer Ihres Gastes kennen. In der Regel wird bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Gebühr von 29 € erhoben.

 


 

Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?

Die Botschaft akzeptiert Verpflichtungserklärungen in der Regel bis zu sechs Monate nach Ausstellungsdatum.

 


 

Wir sind ein Unternehmen und möchten uns für einen Geschäftspartner verpflichten, wie geht das?

Bitte schreiben Sie in Ihre Einladungen sinngemäß „…verpflichten wir uns die Kosten nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen…“
Als Nachweis für die Bonität Ihres Unternehmens legen Sie bitte einen Auszug aus dem Handelsregister vor. Bitte achten Sie darauf, dass die Einladung von einer Person unterschrieben ist, die laut Handelsregister dazu berechtigt ist, das Unternehmen nach außen hin rechtlich zu vertreten. Bitte legen Sie auch eine Ausweis- oder Passkopie des Unterzeichners vor.
Wird die Einladung von einer Person unterzeichnet, die laut Handelsregister nicht dazu berechtigt ist, muss sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt worden sein. Legen Sie in diesem Fall bitte die entsprechende Vollmacht sowie Ausweis- oder Passkopien des zu bevollmächtigenden und der Vollmachtgebers vor.

 


 

Von mir / meinem Gast wurden Unterlagen nachgefordert, die nicht im Merkblatt stehen, wie kann das sein?

Die Botschaft entscheidet immer im konkreten Einzelfall. Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Die Tatsache, dass Unterlagen nachgefordert werden, bedeutet nicht, dass ein Visum nicht erteilt wird.

 


 

Mein Antrag wurde abgelehnt, was kann mein Einlader aus Deutschland tun?

Ihr Einlader kann sich genau wie Sie selbst schriftlich an die Botschaft wenden und um Begründung und/ oder erneute Überprüfung der ablehnenden Entscheidung bitten. Auch in diesem Fall sollte auf die bei Passabholung mitgeteilten Ablehnungsgründe eingegangen werden. Ihr Gastgeber muss in jedem Fall eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorlegen, die ihn berechtigt, in Ihrem Namen Auskünfte zum Visumverfahren einzuholen.
Kann die Botschaft den Gründen Ihres Gastgebers nicht folgen, erhält Ihr Gastgeber einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post, gegen den Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden kann

 


 

Ich habe eine Verpflichtungserklärung für einen Antragsteller ausgestellt, in der meine finanzielle Leistungsfähigkeit als nachgewiesen festgestellt worden ist. Trotzdem ist das Visum mit Hinweis auf Zweifel an der Rückkehrbereitschaft abgelehnt worden. Durch die Verpflichtungserklärung garantiere ich doch, dass die Person aus Deutschland ausreist.

Die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung garantiert lediglich die Finanzierung des Antragstellers in Deutschland. Es gibt keine Möglichkeit, eine Garantie für die Rückkehr des Antragstellers aufzugeben. Dieser Punkt kann lediglich anhand der Person des Antragstellers geprüft werden.

 


 

Schüler und Studenten sind nicht prinzipiell von der Visumgebühr befreit, es sei denn, es handelt sich um einen verpflichtenden Aufenthalt in Deutschland im Rahmen des Lehrplans oder um ein offizielles Austauschprogramm. Visa für eine Hospitation sind ebenfalls nicht von der Gebühr befreit.

Nachweis: Einladung, Studentenausweis, Bescheinigung der Universität / Schule, für die begleitenden Lehrer zusätzlich Arbeitsbescheinigung
- Menschen mit Behinderungen und erforderlichenfalls ihre Begleitpersonen
Nachweis: Behindertenausweis
- Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und ihr Begleitpersonal in beruflicher Funktion
Nachweis: Einladung oder Bestätigung der Aserbaidschanischen Sportföderation
- an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten Beteiligte, darunter Teilnehmer an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen
Nachweis: Einladung
- Personen, die eine dringende medizinische Behandlung benötigen, und deren Begleitpersonen
Nachweis: Einladung einer Klinik mit Bestätigung der dringenden Behandlungsnotwendigkeit und der Notwendigkeit einer Begleitperson
- Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen
Nachweis: Bestätigung über die Beerdigung und das Verwandtschaftsverhältnis
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder
- Personen, die einen schwer kranken engen Verwandten besuchen
Nachweis: Bestätigung über die Beerdigung und das Verwandtschaftsverhältnis
enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder
- Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen reisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen
Nachweis: Mitgliedsausweis/Arbeitsbescheinigung für die Organisation und Einladung
- Rentner und Pensionäre
Nachweis: Bescheinigung des Sozialamtes
- Kinder unter zwölf Jahren
- Journalisten und technisches Begleitpersonal in beruflicher Funktion
Nachweis: Presseausweis und Einladung
Die Nachweise müssen direkt bei Antragstellung vorliegen, damit eine Gebührenbefreiung erfolgen kann.
Die Merkblätter der Botschaft gelten weiterhin. Die oben genannten Nachweise beziehen sich lediglich auf die Gebührenbefreiung.

 


 

Visumfreie Einreise für Inhaber von Diplomatenpässen?

Ab dem 01.09.2014 benötigen Diplomatenpassinhaber für kurzfristige Reisen in das Schengen Gebiet kein Visum mehr.

 


 

Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?

Bitte bringen Sie alle Unterlagen und Dokumente mit, die auf dem Merkblatt für Ihren Reisezweck aufgeführt sind. Denken Sie bitte daran, dass nur vollständige Antragsunterlagen angenommen werden und ein Nachreichen von Unterlagen, die auf dem Merkblatt vermerkt sind, nicht möglich ist.

 


 

Reisedokument des Minderjährigen: Was muss ich beachten?

Ein Antrag für einen Minderjährigen kann nur dann gestellt werden, wenn er einen eigenen Pass hat oder im Pass eines mitreisenden Sorgeberechtigten eingetragen ist. Bei einer Eintragung des Minderjährigen in den Pass von Großeltern, Geschwistern oder Lehrern kann der Visumantrag nicht angenommen werden. Reist der Minderjährige alleine oder ohne Begleitung seiner Sorgeberechtigten, so ist ein eigener Pass unbedingt erforderlich.

 


 

Was muss ich bei Minderjährigen bezüglich des Antragsformulars beachten?

Auch für Minderjährige muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dieser muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Sofern ein Sorgeberechtigter nicht unterschreiben kann, muss dessen notarielle Einverständniserklärung zur Ausreise in alle Schengen Länder vorliegen.
Ab dem 16. Lebensjahr muss der Antragsteller das Formular zusätzlich selbst unterschreiben.
Bitte schauen Sie sich den ausgefüllten Musterantrag für Minderjährige hier an.

 


 

Visierfähigkeit von Reisepässen:

Es können nur Reisepässe zur Visierung angenommen werden, die unbeschädigt, gültig und (bei volljährigen Passinhabern) eigenhändig unterschrieben sind.

Gemäß Visakodex dürfen Schengenvisa darüber hinaus nur in Pässe erteilt werden , die

-noch mindestens 3 Monate über das Ende der geplanten Reise hinaus gültig sind
-innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurden
-mindestens zwei völlig leere Seiten (für Visaeintragungen) aufweisen*
*Werden zusätzlich Visa für im Pass eingetragene minderjährige Kinder beantragt, so muss pro Kind eine weitere völlig leere Seite (für Visaeintragungen) im Pass vorhanden sein.

 


 

In welcher Sprache muss ich das Formular ausfüllen?

Das Formular kann auf Deutsch oder Englisch ausgefüllt werden.

 


 

Kann ich das Antragsformular auch per Hand ausfüllen?

Wenn es für Sie aus technischen Gründen nicht möglich ist, das Online-Formular auszufüllen, können Sie den Antrag auch per Hand ausfüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall bei der Antragsabgabe mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.