1. Aserbaidschan / FAQ / Vor deiner Bewerbung
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Eine Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt werden.
Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung übernimmt der Abgebende die Verpflichtung, alle Kosten für den Lebensunterhalt und für die Ausreise des Visumantragstellers zu tragen. Abgebender einer Verpflichtungserklärung kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Ich habe eine Verpflichtungserklärung erhalten, die für 90 Tage/sechs Monate gilt, möchte aber ein Visum für zwei Jahre beantragen, geht das?
Ja. Durch die Verpflichtungserklärung sind allerdings nur die ersten 90 Tage finanziell abgesichert. Für die Restlaufzeit des begehrten Visums weisen Sie bitte zusätzlich noch Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nach. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können.
Kann ich ein Mehrjahresvisum mit einer Verpflichtungserklärung beantragen?
Ja. Ihr Gastgeber gibt bei der Ausländerbehörde an, für welchen Zeitraum (ein bis vier Jahre) der Aufenthalt beabsichtigt ist und bittet um einen entsprechenden Vermerk in der Verpflichtungserklärung.
Dann ist der Aufenthalt in Deutschland für den gesamten Zeitraum finanziell abgesichert.
Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung nur für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich noch Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, die erkennen lassen, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und dass Sie sich mehrere Auslandsaufenthalte leisten können.
Unser Unternehmen hat schon mehrfach Kunden eingeladen und ist bei Ihnen bekannt. Warum müssen wir bei jeder Visumsbeantragung alle Unterlagen zu unserer finanziellen Leistungsfähigkeit erneut vorlegen?
Aufgrund der bestehenden Vorschriften darf die Botschaft keine Speicherungen zu den Gastgebern vornehmen. Die von Ihnen bei einer vorherigen Einladung eines Kunden vorgelegten Unterlagen werden an der Botschaft in dem jeweiligen Visumantrag und nicht nach Firmen sortiert verwahrt. Sie müssen deshalb für jeden Kunden gesondert eingereicht werden.
Die Botschaft dankt für Ihr Verständnis.
Was sollen wir machen, wenn z.B. in der Verpflichtungserklärung ein Name falsch geschrieben ist?
Solange die Identität des Eingeladenen und Einladers zweifelsfrei feststellbar ist, führt eine abweichende Schreibweise des Namens von der im Pass nicht zur Zurückweisung der Verpflichtungserklärung.
Was sind Verwandtschaftsnachweise?
Die Botschaft prüft vor Erteilung eines Visums die Plausibilität des Antrages.
Hierzu prüft die Botschaft ggf., ob zwischen dem Einladenden und dem Eingeladenen tatsächlich ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Ihre Verwandtschaft zu einer Person weisen Sie in der Regel durch die entsprechenden Geburts- und Heiratsurkunden nach. Z. B. die Verwandtschaft zu Ihrem Bruder oder Ihrer Schwester durch die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde und der Ihres Bruders/ Ihrer Schwester. Daraus kann man sehen, dass beide Personen die gleichen Eltern oder einen gemeinsamen Elternteil haben.
Was ist eine formlose Einladung und wie soll sie aussehen?
Bei der Beantragung eines Visums zum Besuch Ihrer Familienangehörigen oder Bekannten werden Sie gebeten, eine formlose Einladung desjenigen, der besucht wird, vorzulegen.
Eine formlose Einladung muss in deutscher Sprache erstellt werden und soll Angaben zum Reisezweck und Reisedauer enthalten.
Eine formlose Einladung kann handschriftlich oder per Computer erstellt werden. Sie ist von dem einladenden Familienmitglied oder Bekannten eigenhändig zu unterschreiben. Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht erforderlich.
Wo kann ich ein Antragsformular bekommen und was kostet es?
Die Antragsformulare liegen in den Filialen aus. Sie können sie außerdem auf unserer Website herunterladen. Alle Antragsformulare sind kostenlos erhältlich.
Was muss ich als alleinerziehende(r) / geschiedene(r) / verwitwete(r) Mutter / Vater vorlegen?
Bitte legen Sie bei Antragstellung einen Nachweis über das Sorgerecht vor.
Einverständniserklärung für Minderjährige
Wenn minderjährige Kinder alleine oder mit nur einem Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) verreisen sollen und dafür ein Visum beantragt werden soll, muss für das Kind eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder des anderen, nicht mitreisenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Diese Erklärung muss gegenüber einem Notar abgegeben werden.
Die Erklärung muss beinhalten, dass die/der Sorgeberechtigte(n) mit der Ausreise des Kindes einverstanden ist. Üblicherweise wird darin auch erklärt, für welchen Zeitraum und Reisezweck diese Erklärung gilt. Weiterhin wird in der Regel auch erklärt, in wessen Begleitung das Kind reist.
Hierbei versteht es sich, dass die Einverständniserklärung zur Wahrung der Rechte des/der Sorgeberechtigten in einem zeitlichen Zusammenhang zur beantragten Reise stehen muss.
Die Botschaft akzeptiert Einverständniserklärungen bei der Antragstellung daher nur bis maximal 6 Monate nach Ausstellung. Das heißt, wenn die Einverständniserklärung älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung ist, wird sie nicht mehr akzeptiert. Bitte geben sie in diesem Fall eine neue Einverständniserklärung gegenüber einem Notar ab.
Kann ich auch ohne Verpflichtungserklärung ein Visum bekommen?
Sie können ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung erhalten. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Reise selbst zu finanzieren. Als Nachweis hierzu sind z. B.:
- Bankbescheinigungen bzw. Kontoauszüge
ODER
- Kreditkarte(n) und Kreditkartenabrechnungen
vorzulegen
Darüber hinaus müssen Sie die Kosten für die Krankenversicherung selbst übernehmen
Wo kann ich eine formelle Verpflichtungserklärung für meinen Gast abgeben und was kostet das?
Sie können eine Verpflichtungserklärung bei der für Ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Dort müssen Sie Ihre Bonität nachweisen. Sie sollten außerdem den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und die Passnummer Ihres Gastes kennen. In der Regel wird bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Gebühr von 29 € erhoben.
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?
Die Botschaft akzeptiert Verpflichtungserklärungen in der Regel bis zu sechs Monate nach Ausstellungsdatum.
Wir sind ein Unternehmen und möchten uns für einen Geschäftspartner verpflichten, wie geht das?
Bitte schreiben Sie in Ihre Einladungen sinngemäß „…verpflichten wir uns die Kosten nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen…“
Als Nachweis für die Bonität Ihres Unternehmens legen Sie bitte einen Auszug aus dem Handelsregister vor. Bitte achten Sie darauf, dass die Einladung von einer Person unterschrieben ist, die laut Handelsregister dazu berechtigt ist, das Unternehmen nach außen hin rechtlich zu vertreten. Bitte legen Sie auch eine Ausweis- oder Passkopie des Unterzeichners vor.
Wird die Einladung von einer Person unterzeichnet, die laut Handelsregister nicht dazu berechtigt ist, muss sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt worden sein. Legen Sie in diesem Fall bitte die entsprechende Vollmacht sowie Ausweis- oder Passkopien des zu bevollmächtigenden und der Vollmachtgebers vor.
Von mir / meinem Gast wurden Unterlagen nachgefordert, die nicht im Merkblatt stehen, wie kann das sein?
Die Botschaft entscheidet immer im konkreten Einzelfall. Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es sein, dass in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Die Tatsache, dass Unterlagen nachgefordert werden, bedeutet nicht, dass ein Visum nicht erteilt wird.
Ich habe eine Verpflichtungserklärung für einen Antragsteller ausgestellt, in der meine finanzielle Leistungsfähigkeit als nachgewiesen festgestellt worden ist. Trotzdem ist das Visum mit Hinweis auf Zweifel an der Rückkehrbereitschaft abgelehnt worden. Durch die Verpflichtungserklärung garantiere ich doch, dass die Person aus Deutschland ausreist.
Die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung garantiert lediglich die Finanzierung des Antragstellers in Deutschland. Es gibt keine Möglichkeit, eine Garantie für die Rückkehr des Antragstellers aufzugeben. Dieser Punkt kann lediglich anhand der Person des Antragstellers geprüft werden.
Visumfreie Einreise für Inhaber von Diplomatenpässen?
Ab dem 01.09.2014 benötigen Diplomatenpassinhaber für kurzfristige Reisen in das Schengen Gebiet kein Visum mehr.
Wann ist die VisaMetric Filiale in Armenien für meinen Visumantrag zuständig?
Die VisaMetric Filiale in Armenien ist für Ihren Antrag zuständig wenn Sie sich regulär und legal in Armenien aufhalten und wenn das Hauptziel Ihrer Reise Deutschland ist.
Ich bin Staatsangehöriger eines anderen Staates, lebe aber in ..... Kann ich den Antrag bei der VisaMetric Filiale in .... stellen?
Ja – ausschlaggebend ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Wenn Sie sich legal in ..... aufhalten und dies mit einer Aufenthaltskarte beweisen können, dann ist die VisaMetric Filiale in .... für Sie zuständig.
Ich bin ... Staatsangehöriger, lebe aber in einem anderen Land. Ich halte mich kurzfristig in .... auf und möchte hier mein Visum für eine Reise nach Deutschland beantragen. Kann ich das tun?
Nein – da Ihr Lebensmittelpunkt in diesem Fall nicht in .... liegt, ist die VisaMetric Filiale in ..... nicht für Sie zuständig. Bitte beantragen Sie Ihr Visum bei der deutschen Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland.
Ich möchte während meiner Reise verschiedene Schengenländer besichtigen. Kann ich meinen Antrag bei der deutschen Botschaft einreichen?
Sie können Ihren Antrag dann bei der deutschen Botschaft einreichen, wenn Sie in Deutschland einen längeren Aufenthalt haben werden als in den anderen Schengenländern. Werden Sie in allen Ländern gleich viel Zeit verbringen, beantragen Sie das Visum bitte bei der Botschaft des Staates, in den Sie zuerst einreisen werden.
Wann kann ich zur Antragstellung erscheinen?
Das Einreichen des Antrags ist nur an dem von Ihnen vereinbarten Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt elektronisch über unser Terminvergabesystem. Bitte kommen Sie zu dem vereinbarten Termin pünktlich, da dieser sonst verfällt und Sie nicht mehr in die Visastelle eingelassen werden.
Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?
Bitte bringen Sie alle Unterlagen und Dokumente mit, die auf dem Merkblatt für Ihren Reisezweck aufgeführt sind. Denken Sie bitte daran, dass nur vollständige Antragsunterlagen angenommen werden und ein Nachreichen von Unterlagen, die auf dem Merkblatt vermerkt sind, nicht möglich ist.
Muss ich persönlich bei der Botschaft vorsprechen?
Schengen Visa:
Das Visa-Informationssystem der Europäischen Union (VIS) wird in Aserbaidschan am 23. Juni 2015 in Betrieb genommen. Dies bedeutet, dass ab diesem Tag für jeden Antragsteller grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken bei einem Antrag auf ein Schengen-Visum besteht.
Die persönliche Vorsprache ist bei Erstantragstellern auf Grund der Abgabe der Fingerabdrücke immer erforderlich, sofern sie nicht eine der folgende aufgeführten Ausnahmen erfüllen.
Sofern Sie bei Beantragung eines Schengenvisums innerhalb der letzten 59 Monate Ihre Fingerabdrücke bereits abgegeben haben, können Sie unter Umständen von der persönlichen Vorsprache befreit sein. Hierbei ist es nicht relevant bei welchem Schengen-Mitglied Sie die Fingerabdrücke abgegeben haben. Bitte beachten Sie jedoch, dass vor dem 23.06.2015 an der französischen Botschaft in Baku abgegebene Fingerabdrücke nicht im Visa-Informationssystem gespeichert wurden. Eine Abgabe der Fingerabdrücke ist daher erneut erforderlich.
Eine persönliche Vorsprache entfällt für Antragsteller, die:
- in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung bereits mindestens zwei Schengenvisa der Kategorie C erhalten und rechtmäßig genutzt haben.
oder
- in der Vergangenheit ein Jahres- oder Mehrjahres Schengenvisum erhalten und dieses in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung rechtmäßig genutzt haben.
Der Erhalt und die rechtmäßige Nutzung der Vorvisa muss durch entsprechende Passkopien nachgewiesen werden.
Bei einer gemeinsamen Reise beider Ehepartner ist die Abgabe der Anträge durch einen der Ehepartner möglich, sofern der nicht vorsprechende Ehepartner innerhalb der vergangenen 59 Monate bereits seine Fingerabdrücke an einer Schengenvertretung abgegeben hat.
Gleiches gilt für gemeinsame Reisen mit Kindern bis 18 Jahre, sofern Kinder über 12 innerhalb der vergangenen 59 Monate bereits Fingerabdrücke an einer Schengenvertretung abgegeben haben.
Wenn ich nicht persönlich erscheinen muss, was ist bei der Terminvergabe zu beachten?
Ein Termin ist auch bei Befreiung von der persönlichen Vorsprache notwendig. Buchen Sie den Termin unbedingt auf den Namen des Antragstellers, nicht auf den Namen der Person, die die Anträge in die VisaMetric Filialen bringt. Handelt es sich um mehrere Antragsteller, so ist für jeden einzelnen ein Termin zu buchen. Sofern nur ein Termin gebucht worden ist, aber mehrere Anträge zur VisaMetric Filiale gebracht werden, wird auch nur ein Antrag angenommen.
Die Person, die für Sie den Antrag einreichen soll, benötigt eine formlose Vollmacht für die Antragsabgabe und die Beantwortung der Fragen der Botschaft. Bitte geben Sie dieser Person auch alle notwendigen Informationen, damit diese Fragen zum Reisezweck auch beantworten kann.
Werden meine Unterlagen auch angenommen, wenn Sie nicht vollständig sind?
Wenn Sie mit nicht vollständigen Unterlagen bei in der VisaMetric Filiale vorsprechen, werden Sie durch unsere Mitarbeiter darauf hingewiesen. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
- Sie erhalten die Unterlagen zurück und vereinbaren einen neuen Termin über unsere Webseite
- Sie stellen den Antrag mit unvollständigen Unterlagen. Die fehlenden Unterlagen können jedoch zur Ablehnung Ihres Visumantrages führen. Eine Belehrung hierüber müssen Sie bei Antragstellung unterschreiben.
Meinem Antrag fehlt ein bestimmtes Dokument. Lohnt es sich, die Unterlagen so abzugeben, oder wird mein Antrag dann abgelehnt?
Reichen Sie Ihre Unterlagen immer vollständig ein. Eine Prognose-Entscheidung darüber, ob Ihr Antrag trotz fehlender Unterlagen positiv beschieden wird, kann nicht im Voraus gefällt werden.
Reisedokument des Minderjährigen: Was muss ich beachten?
Ein Antrag für einen Minderjährigen kann nur dann gestellt werden, wenn er einen eigenen Pass hat oder im Pass eines mitreisenden Sorgeberechtigten eingetragen ist. Bei einer Eintragung des Minderjährigen in den Pass von Großeltern, Geschwistern oder Lehrern kann der Visumantrag nicht angenommen werden. Reist der Minderjährige alleine oder ohne Begleitung seiner Sorgeberechtigten, so ist ein eigener Pass unbedingt erforderlich.
Was muss ich bei Minderjährigen bezüglich des Antragsformulars beachten?
Auch für Minderjährige muss ein Antrag ausgefüllt werden. Dieser muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein. Sofern ein Sorgeberechtigter nicht unterschreiben kann, muss dessen notarielle Einverständniserklärung zur Ausreise in alle Schengen Länder vorliegen.
Ab dem 16. Lebensjahr muss der Antragsteller das Formular zusätzlich selbst unterschreiben.
Bitte schauen Sie sich den ausgefüllten Musterantrag für Minderjährige hier an.
Ich habe ein einjähriges Visum erhalten und habe mich in diesem Halbjahr bereits 50 Tage geschäftlich in Deutschland aufgehalten. Ich möchte nun 14 Tage Urlaub in Spanien machen. Darf ich das tun?
Ja. Das Schengenvisum ist für alle Schengenstaaten gültig. Achten Sie lediglich darauf, dass sie die meiste Zeit in dem Schengenstaat verbringen, der Ihnen das Visum ausgestellt hat. Die übrigen Tage dürfen Sie in allen anderen Schengenstaaten verbringen.
Ich habe ein Schengenvisum für 10 Tage erhalten und halte mich bereits in Deutschland auf. Nun muss ich länger bleiben. Was soll ich tun?
Melden Sie sich unverzüglich bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde und beantragen Sie die Verlängerung des Visums. Ein Aufenthalt mit bereits abgelaufenem Aufenthaltstitel stellt eine Verletzung des deutschen Aufenthaltsrechtes dar und kann eine Geldbuße oder sogar eine Einreisesperre nach sich ziehen.
Melden Sie sich auch dann bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde wenn Ihr ursprüngliches Visum nicht von der deutschen Botschaft ausgestellt worden ist oder Sie sich in einem anderen Schengenstaat aufhalten.
Ich habe noch ein gültiges Schengenvisum. Allerdings hat mein Pass bereits jetzt keine freien Seiten mehr und ich muss deshalb einen neuen Pass beantragen. Was passiert mit meinem Visum?
Das Visum in ihrem alten Pass ist auch dann noch gültig, wenn der Pass bereits ungültig ist. Sie können also ohne Probleme mit beiden Pässen zusammen reisen. Andernfalls können Sie mit dem alten und neuen Pass zur Informationsstunde in der Visastelle vorsprechen – wir übertragen das Visum dann gebührenfrei in Ihren neuen Pass
Mein minderjähriges Kind hatte war bis vor kurzem in meinem Pass eingetragen, in dem sich auch sein Visum befand. Nun bekommt es einen eigenen Pass. Was passiert mit dem Visum?
Sie können das Visum aus Ihrem Pass in den neuen Pass des Kindes übertragen. Kommen Sie hierzu bitte mit dem alten und neuen Pass zur Informationsstunde in die Visastelle. Die Übertragung erfolgt gebührenfrei.
Visierfähigkeit von Reisepässen:
Es können nur Reisepässe zur Visierung angenommen werden, die unbeschädigt, gültig und (bei volljährigen Passinhabern) eigenhändig unterschrieben sind.
Gemäß Visakodex dürfen Schengenvisa darüber hinaus nur in Pässe erteilt werden , die
-noch mindestens 3 Monate über das Ende der geplanten Reise hinaus gültig sind
-innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurden
-mindestens zwei völlig leere Seiten (für Visaeintragungen) aufweisen*
*Werden zusätzlich Visa für im Pass eingetragene minderjährige Kinder beantragt, so muss pro Kind eine weitere völlig leere Seite (für Visaeintragungen) im Pass vorhanden sein.
In welcher Sprache muss ich das Formular ausfüllen?
Das Formular kann auf Deutsch oder Englisch ausgefüllt werden.
Kann ich das Antragsformular auch per Hand ausfüllen?
Wenn es für Sie aus technischen Gründen nicht möglich ist, das Online-Formular auszufüllen, können Sie den Antrag auch per Hand ausfüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall bei der Antragsabgabe mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
