1. Uzbekistan / FAQ / Unterlagen
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Eine Verpflichtungserklärung wird zur Sicherung der Lebenshaltungskosten, zu Gunsten des Drittstaatsangehörigen verwendet und ermöglicht es, im Verwaltungsverfahren nachzuweisen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltserlaubnißes nach § 5 Abs. 1 des Aufenhalts erfüllt sind.
Bei der Annahme der Verpflichtungserklärung ist der Empfänger verpflichtet, alle Kosten für den Aufenthalt und die Abreise des Antragstellers für das Visum zu tragen. Der Empfänger der Verpflichtungserklärung kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Ich habe eine Verpflichtungserklärung erhalten, die für 90 Tage/sechs Monate gültig ist, möchte aber ein Visum für zwei Jahre beantragen, geht das?
Ja, aber nur die ersten 90 Tage werden gemäß der Verpflichtungserklärung finanziell abgesichert. Sie müssen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für die Restlaufzeit des erforderlichen Visums nachweisen. Sie sollten auch Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit überprüfen, insbesondere die Kontoauszüge für die letzten 3-6 Monate, die Ihr monatliches Einkommen aufzeigen und Ihre finanzielle Fähigkeit beweisen, damit Sie länger im Ausland bleiben können.
Kann ich mit der Verpflichtungserklärung den Antrag auf Mehrfachvisum einreichen?
Ja. Ihr Gastgeberland sollte bei der Ausländerbehörde angeben, für welchen Zeitraum (ein bis vier Jahre) der Aufenthalt beabsichtigt wird und um einen entsprechenden Vermerk in der Verpflichtungserklärung bitten.
In diesem Fall hat der Wohnsitz in Deutschland die finanzielle Garantie für die gesamte Dauer des Aufenthaltes.
Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Geeignet sind hier insbesondere Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, worauf ersichtlich sind, über welches Einkommen Sie monatlich verfügen und beweisen, dass Sie für längere Zeit im Ausland bleiben können.
Unser Unternehmen hat schon mehrfach Kunden eingeladen und ist bei Ihnen bekannt. Warum müssen wir jedesmal bei der Visumsbeantragung alle Unterlagen zu unserer finanziellen Leistungsfähigkeit erneut vorlegen?
Aufgrund der bestehenden Vorschriften darf die Botschaft keine Speicherungen zu den Gastgebern vornehmen. Die von Ihnen bei einer vorherigen Einladung eines Kunden vorgelegten Unterlagen werden an der Botschaft in dem jeweiligen Visumantrag beigelegt und nicht nach Firmen sortiert aufbewahrt. Deshalb müssen die Dokumente für jeden Kunden separat eingereicht werden.
Die Botschaft dankt für Ihr Verständnis.
Was sollen wir machen, wenn z.B. in der Verpflichtungserklärung ein Name falsch geschrieben ist?
Solange die Identität der eingeladenen Person (en) zweifellos feststellbar ist, führen solche abweichende Schreibweisen des Namens in der Verpflichtungserklärung zum Reisepass, nicht zur Verweigerung der Einreise an der Grenze.
Was ist die Abstammungsbestätigung?
Die Botschaft überprüft die Richtigkeit der Aussage vor der Ausstellung eines Visums. Bei Bedarf kann die Botschaft die Beziehung zwischen dem Einladenden und der eingeladenen Person überprüfen.
Ihre Herkunft mit der Person wird in der Regel durch die entsprechenden Geburtsurkunden und Heiratsurkunden bestätigt. Zum Beispiel, um Ihre Abstammung mit dem Bruder oder der Schwester zu beweisen, sollten Sie die Geburtsurkunde Ihres Bruders oder Ihrer Schwester und Ihre Geburtsurkunde vorlegen. Dies beweist, dass beide Personen gemeinsame Eltern haben.
Ihre Herkunft mit der Person wird in der Regel durch die entsprechenden Geburtsurkunden und Heiratsurkunden bestätigt.
Zum Beispiel, um Ihre Abstammung mit dem Bruder oder der Schwester zu beweisen, sollten Sie die Geburtsurkunde Ihres Bruders oder Ihrer Schwester und Ihr Zertifikat vorlegen. Es kann beweisen, dass beide Personen gemeinsame Eltern haben.
Wo kann ich ein Antragsformular bekommen und was kostet es?
Die Antragsformulare sind in den Filialen verfügbar. Sie können sie außerdem auf unserer Website herunterladen. Alle Antragsformulare sind kostenlos erhältlich.
Minderjährige Antragsteller
Was muss ich als alleinerziehende(r) / geschiedene(r) / verwitwete(r) Mutter / Vater vorlegen?Bitte legen Sie bei Antragstellung einen Nachweis über das Sorgerecht vor.
Die Zustimmung für die Minderjährigen. Wenn minderjährige Kinder alleine oder mit nur einem Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) verreisen sollen und dafür ein Visum beantragt werden soll, muss für das Kind eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder des anderen, nicht mitreisenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Diese Erklärung muss vom Notar beglaubigt sein
Die Erklärung muss beinhalten, dass die/der Sorgeberechtigte(n) mit der Ausreise des Kindes einverstanden ist. Üblicherweise wird darin auch erklärt, für welchen Zeitraum und Reisezweck diese Erklärung gilt. Weiterhin wird in der Regel auch erklärt, in wessen Begleitung das Kind reist.
Es wird angedeutet, dass die Einverständniserklärung zur Wahrung der Rechte des/der Sorgeberechtigten in einem zeitlichen Zusammenhang zur beantragten Reise stehen muss.
Die Botschaft akzeptiert Einverständniserklärungen bei der Antragstellung daher nur bis maximal 6 Monate nach Ausstellung. Das heißt, wenn die Einverständniserklärung älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung ist, wird sie nicht mehr akzeptiert. Bitte geben sie in diesem Fall eine neue Einverständniserklärung gegenüber einem Notar ab.
Die Verpflichtungserklärung, Verpflichtung für Geschäftsreisende
Kann ich auch ohne Verpflichtungserklärung ein Visum bekommen?
Sie können ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung erhalten. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Reise selbst zu finanzieren. Als Nachweis hierzu sind z. B.:
- Bankbescheinigungen bzw. Kontoauszüge
ODER
- Kreditkarte(n) und Kreditkartenabrechnungen vorzulegen
Darüber hinaus müssen Sie die Kosten für die Krankenversicherung selbst übernehmen."
Wo kann ich eine formelle Verpflichtungserklärung für meinen Gast abgeben und was kostet das?
Sie können eine Verpflichtungserklärung bei der für Ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Dort müssen Sie Ihre Bonität nachweisen. Sie sollten außerdem den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und die Passnummer Ihres Gastes kennen. In der Regel wird bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Gebühr von 29 € erhoben.
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?
Die Botschaft akzeptiert Verpflichtungserklärungen in der Regel bis zu sechs Monate nach Ausstellungsdatum.
Wir sind ein Unternehmen und möchten uns für einen Geschäftspartner verpflichten, wie geht das?
Bitte schreiben Sie in Ihre Einladungen sinngemäß „…verpflichten wir uns die Kosten nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen…“
Als Nachweis für die Bonität Ihres Unternehmens legen Sie bitte einen Auszug aus dem Handelsregister vor. Bitte achten Sie darauf, dass die Einladung von einer Person unterschrieben ist, die laut Handelsregister dazu berechtigt ist, das Unternehmen nach außen hin rechtlich zu vertreten. Bitte legen Sie auch eine Ausweis- oder Passkopie des Unterzeichners vor.
Wird die Einladung von einer Person unterzeichnet, die laut Handelsregister nicht dazu berechtigt ist, muss sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt worden sein. Legen Sie in diesem Fall bitte die entsprechende Vollmacht sowie Ausweis- oder Passkopien des zu bevollmächtigenden und der Vollmachtgebers vor.
Von mir / meinem Gast wurden Unterlagen nachgefordert, die nicht im Merkblatt stehen, wie kann das sein?
Die Botschaft entscheidet immer im konkreten Einzelfall. Im Merkblatt kann aber nur eine generelle Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdecken. Daher kann es sein, dass in Ihrem Fall ein Dokument angefordert wird, welches nicht im Merkblatt steht Die Tatsache, dass Unterlagen nachgefordert werden, bedeutet nicht, dass das Visum nicht erteilt wird.
Mein Antrag wurde abgelehnt, was kann mein Einlader aus Deutschland tun?
Ihr Einlader kann sich genau wie Sie selbst schriftlich an die Botschaft wenden und um Begründung und/ oder erneute Überprüfung der ablehnenden Entscheidung bitten. Auch in diesem Fall sollte auf die bei Passabholung mitgeteilten Ablehnungsgründe eingegangen werden. Ihr Gastgeber muss in jedem Fall eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorlegen, die ihn berechtigt, in Ihrem Namen Auskünfte zum Visumverfahren einzuholen.
Kann die Botschaft den Gründen Ihres Gastgebers nicht folgen, erhält Ihr Gastgeber einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per Post, gegen den Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin erhoben werden kann.
Ich habe eine Verpflichtungserklärung für einen Antragsteller ausgestellt, es bestimmt meinen Finanzstatus als bewährt. Trotzdem ist das Visum mit Hinweis auf Zweifel an der Rückkehrbereitschaft abgelehnt worden. Durch die Verpflichtungserklärung garantiere ich doch, dass die Person aus Deutschland ausreist.
Die Aufnahme einer Verpflichtungserklärung garantiert lediglich die Finanzierung des Antragstellers in Deutschland. Es ist nicht möglich, eine Garantie zu abzugeben, dass der Antragsteller zurückkommt. Dieses Thema kann nur mit der Identität des Antragstellers nachgewiesen werden
Schüler und Studenten sind nicht prinzipiell von der Visumgebühr befreit, es sei denn, es handelt sich um einen verpflichtenden Aufenthalt in Deutschland im Rahmen des Lehrplans oder um ein offizielles Austauschprogramm. Visa für eine Hospitation sind ebenfalls nicht von der Gebühr befreit.
Nachweis: Einladung, Studentenausweis, Bescheinigung der Universität / Schule, für die begleitenden Lehrer zusätzlich Arbeitsbescheinigung.
- Menschen mit Behinderungen und erforderlichenfalls ihre Begleitpersonen;
Nachweis: Behindertenausweis.
- Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und ihr Begleitpersonal in beruflicher Funktion;
Nachweis: Einladung oder Bestätigung der Usbekistan Sportföderation.
- An wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Aktivitäten Beteiligte, darunter Teilnehmer an Hochschul- und anderen Austauschprogrammen;
Nachweis: Einladung.
- Personen, die eine dringende medizinische Behandlung benötigen, und deren Begleitpersonen;
Nachweis: Einladung einer Klinik mit Bestätigung der dringenden. Behandlungsnotwendigkeit und der Notwendigkeit einer Begleitperson
- Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen;
Nachweis: Bestätigung über die Beerdigung und das Verwandtschaftsverhältnis enge Verwandte = Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (oder sonstige Sorgeberechtigte), Großeltern und Enkelkinder.
- Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen, die zu Kursen, Seminaren oder Konferenzen reisen, auch im Rahmen von Austauschprogrammen;
Nachweis: Mitgliedsausweis/Arbeitsbescheinigung für die Organisation und Einladung.
- Rentner und Pensionäre;
Nachweis: Bescheinigung des Sozialamtes.
- Journalisten und technisches Begleitpersonal in beruflicher Funktion;
Nachweis: Presseausweis und Einladung.
Visumfreie Einreise für Inhaber von Diplomatenpässen.
Seit dem 01.09.2014 benötigen Diplomatenpassinhaber für kurzfristige Reisen in das Schengen Gebiet kein Visum mehr.
Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?
Bitte bringen Sie alle Unterlagen und Dokumente mit, die auf dem Merkblatt / für Ihren Reisezweck aufgeführt sind. Denken Sie bitte daran, dass nur vollständige Antragsunterlagen angenommen werden und ein Nachreichen von Unterlagen, die auf dem Merkblatt vermerkt sind, nicht möglich ist.
Reisedokument des Minderjährigen: Was muss ich beachten?
Ein Antrag für einen Minderjährigen kann nur dann gestellt werden, wenn er einen eigenen Pass hat oder im Pass eines mitreisenden Sorgeberechtigten eingetragen ist. Bei einer Eintragung des Minderjährigen in den Pass von Großeltern, Geschwistern oder Lehrern kann der Visumantrag nicht angenommen werden. Reist der Minderjährige alleine oder ohne Begleitung seiner Sorgeberechtigten, so ist ein eigener Pass unbedingt erforderlich.
Kann ich eine höhere Gebühr entrichten, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. VisaMetric kann und darf keine höhere als die gesetzlich festgelegte Gebühr annehmen.
Zusätzliche Kosten können nur als Auslagen (z.B für Telefonanrufe) entstehen.
Visierfähigkeit von Reisepässen:
Es können nur Reisepässe zur Visierung angenommen werden, die unbeschädigt, gültig und (bei volljährigen Passinhabern) eigenhändig unterschrieben sind.
Gemäß Visakodex dürfen Schengenvisa darüber hinaus nur in Pässe erteilt werden , die
- noch mindestens 3 Monate über das Ende der geplanten Reise hinaus gültig sind
- innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurden
- mindestens zwei völlig leere Seiten (für Visaeintragungen) aufweisen
In welcher Sprache muss ich das Formular ausfüllen?
Das Formular kann auf Deutsch, Englisch, Russisch und Usbekisch ausgefüllt werden.
Kann ich das Antragsformular auch per Hand ausfüllen?
Wenn es für Sie aus technischen Gründen nicht möglich ist, das Online-Formular auszufüllen, können Sie den Antrag auch per Hand ausfüllen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie in diesem Fall bei der Antragsabgabe mit längeren Wartezeiten rechnen müssen.
