1. Uzbekistan / FAQ / Vor deiner Bewerbung
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
Eine Verpflichtungserklärung wird zur Sicherung der Lebenshaltungskosten, zu Gunsten des Drittstaatsangehörigen verwendet und ermöglicht es, im Verwaltungsverfahren nachzuweisen, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltserlaubnißes nach § 5 Abs. 1 des Aufenhalts erfüllt sind.
Bei der Annahme der Verpflichtungserklärung ist der Empfänger verpflichtet, alle Kosten für den Aufenthalt und die Abreise des Antragstellers für das Visum zu tragen. Der Empfänger der Verpflichtungserklärung kann eine natürliche oder juristische Person sein.
Ich habe eine Verpflichtungserklärung erhalten, die für 90 Tage/sechs Monate gültig ist, möchte aber ein Visum für zwei Jahre beantragen, geht das?
Ja, aber nur die ersten 90 Tage werden gemäß der Verpflichtungserklärung finanziell abgesichert. Sie müssen Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für die Restlaufzeit des erforderlichen Visums nachweisen. Sie sollten auch Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit überprüfen, insbesondere die Kontoauszüge für die letzten 3-6 Monate, die Ihr monatliches Einkommen aufzeigen und Ihre finanzielle Fähigkeit beweisen, damit Sie länger im Ausland bleiben können.
Kann ich mit der Verpflichtungserklärung den Antrag auf Mehrfachvisum einreichen?
Ja. Ihr Gastgeberland sollte bei der Ausländerbehörde angeben, für welchen Zeitraum (ein bis fünf Jahre) der Aufenthalt beabsichtigt wird und um einen entsprechenden Vermerk in der Verpflichtungserklärung bitten. In diesem Fall hat der Wohnsitz in Deutschland die finanzielle Garantie für die gesamte Dauer des Aufenthaltes.
Sollte die Ausländerbehörde die Verpflichtungserklärung für einen kürzeren Zeitraum aufnehmen, sollten Sie (Antragsteller) zusätzlich Nachweise über Ihre finanzielle Situation einreichen. Insbesondere sind hier Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate angebracht, auf denen Sie sehen können, wie viel monatliche Umsätze Sie haben und nachweisen können, dass Sie über einen längeren Zeitraum im Ausland bleiben können.
Unser Unternehmen hat schon mehrfach Kunden eingeladen und ist bei Ihnen bekannt. Warum müssen wir jedesmal bei der Visumsbeantragung alle Unterlagen zu unserer finanziellen Leistungsfähigkeit erneut vorlegen?
Aufgrund der bestehenden Vorschriften darf die Botschaft keine Speicherungen zu den Gastgebern vornehmen. Die von Ihnen bei einer vorherigen Einladung eines Kunden vorgelegten Unterlagen werden an der Botschaft in dem jeweiligen Visumantrag beigelegt und nicht nach Firmen sortiert aufbewahrt. Deshalb müssen die Dokumente für jeden Kunden separat eingereicht werden.
Die Botschaft dankt für Ihr Verständnis.
Was sollen wir machen, wenn z.B. in der Verpflichtungserklärung ein Name falsch geschrieben ist?
Solange die Identität der eingeladenen Person (en) zweifellos feststellbar ist, führen solche abweichende Schreibweisen des Namens in der Verpflichtungserklärung zum Reisepass, nicht zur Verweigerung der Einreise an der Grenze.
Wie kann ich die Verwandtschaft bestätigen?
Ihre Herkunft mit der Person wird in der Regel durch die entsprechenden Geburtsurkunden und Heiratsurkunden bestätigt. Zum Beispiel, um Ihre Abstammung mit dem Bruder oder der Schwester zu beweisen, sollten Sie die Geburtsurkunde Ihres Bruders oder Ihrer Schwester und Ihr Zertifikat vorlegen. Es kann beweisen, dass beide Personen gemeinsame Eltern haben.
Wo kann ich ein Antragsformular bekommen und was kostet es?
Die Antragsformulare sind in den Filialen verfügbar. Sie können sie außerdem auf unserer Website herunterladen. Alle Antragsformulare sind kostenlos erhältlich.
Was muss ich als alleinerziehende(r) / geschiedene(r) / verwitwete(r) Mutter / Vater vorlegen?
Bitte legen Sie bei Antragstellung einen Nachweis über das Sorgerecht vor.
Die Zustimmung für die Minderjährigen.
Wenn minderjährige Kinder alleine oder mit nur einem Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) verreisen sollen und dafür ein Visum beantragt werden soll, muss für das Kind eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder des anderen, nicht mitreisenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Diese Erklärung muss vom Notar beglaubigt sein
Die Erklärung muss beinhalten, dass die/der Sorgeberechtigte(n) mit der Ausreise des Kindes einverstanden ist. Üblicherweise wird darin auch erklärt, für welchen Zeitraum und Reisezweck diese Erklärung gilt. Weiterhin wird in der Regel auch erklärt, in wessen Begleitung das Kind reist.
Es wird angedeutet, dass die Einverständniserklärung zur Wahrung der Rechte des/der Sorgeberechtigten in einem zeitlichen Zusammenhang zur beantragten Reise stehen muss.
Die Botschaft akzeptiert Einverständniserklärungen bei der Antragstellung daher nur bis maximal 6 Monate nach Ausstellung. Das heißt, wenn die Einverständniserklärung älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung ist, wird sie nicht mehr akzeptiert. Bitte geben sie in diesem Fall eine neue Einverständniserklärung gegenüber einem Notar ab. Auch wenn ein Elternteil aus irgendeinem Grund bei der Einreichung von Visaunterlagen nicht anwesend ist , muss eine notariell beglaubigte Genehmigung für die Einreichung von Dokumenten erteilt werden, falls einem Elternteil die elterlichen Rechte entzogen oder gestorben ist, eine entsprechende Bestätigung darüber vorzulegen.
Beispieltext, der in der Zuführerlaubnis vorhanden sein muss, «Ich, vollständiger Name, vollständiger Name (von wem) stimme zu,ein Schengen-Visum bei der Deutschen Botschaft in Usbekistan mit dem vollständigen Name meines Kindes zu beantragen. Ich stimme zu, den Schengen-Visumantrag und andere Dokumente in meinem Namen zu unterzeichnen und alle Arten von Dokumenten zu erhalten.
Kann ich auch ohne Verpflichtungserklärung ein Visum bekommen?
Sie können ein Visum auch ohne Verpflichtungserklärung erhalten. Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie in der Lage sind, Ihre Reise selbst zu finanzieren. Als Nachweis hierzu sind z. B.:
- Bankbescheinigungen bzw. Kontoauszüge
ODER
- Kreditkarte(n) und Kreditkartenabrechnungen
vorzulegen
Darüber hinaus müssen Sie die Kosten für die Krankenversicherung selbst übernehmen."
Wo kann ich eine formelle Verpflichtungserklärung für meinen Gast abgeben und was kostet das?
Sie können eine Verpflichtungserklärung in Ihren Wohnort in Deutschland be der zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Dort müssen Sie Ihre Bonität nachweisen. Sie sollten außerdem den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse und die Passnummer Ihres Gastes kennen. In der Regel wird bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Gebühr von 29 € erhoben.
Wie lange ist die Verpflichtungserklärung gültig?
Die Botschaft akzeptiert Verpflichtungserklärungen in der Regel bis zu sechs Monate nach Ausstellungsdatum.
Wir sind ein Unternehmen und möchten uns für einen Geschäftspartner verpflichten, wie geht das?
Bitte schreiben Sie in Ihre Einladungen sinngemäß „…verpflichten wir uns die Kosten nach §§ 66 – 68 Aufenthaltsgesetz zu übernehmen…“
Als Nachweis für die Bonität Ihres Unternehmens legen Sie bitte einen Auszug aus dem Handelsregister vor. Bitte achten Sie darauf, dass die Einladung von einer Person unterschrieben ist, die laut Handelsregister dazu berechtigt ist, das Unternehmen nach außen hin rechtlich zu vertreten. Bitte legen Sie auch eine Ausweis- oder Passkopie des Unterzeichners vor.
Wird die Einladung von einer Person unterzeichnet, die laut Handelsregister nicht dazu berechtigt ist, muss sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt worden sein. Legen Sie in diesem Fall bitte die entsprechende Vollmacht sowie Ausweis- oder Passkopien des zu bevollmächtigenden und der Vollmachtgebers vor.
Ich bin Staatsangehöriger eines anderen Staates, lebe aber in Usbekistan. Kann ich den Antrag bei der VisaMetric Filiale in Usbekistan stellen?
Ja – ausschlaggebend ist nicht Ihre Staatsangehörigkeit, sondern der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Wenn Sie sich legal in Usbekistan aufhalten und dies mit einer Aufenthaltskarte beweisen können, dann ist die VisaMetric Filiale für Sie zuständig. Außerdem sollten Sie 6 Monate oder länger in Usbekistan bleiben.
Ich bin Usbekistan Staatsangehöriger, lebe aber in einem anderen Land. Ich halte mich kurzfristig in Usbekistan auf und möchte hier mein Visum für eine Reise nach Deutschland beantragen. Kann ich das tun?
Nein – da Ihr Lebensmittelpunkt in diesem Fall nicht in Usbekistan liegt, ist die VisaMetric Filiale in Usbekistan nicht für Sie zuständig. Bitte beantragen Sie Ihr Visum bei der deutschen Botschaft in Ihrem Aufenthaltsland.
Ich möchte während meiner Reise verschiedene Schengenländer besichtigen. Kann ich meinen Antrag bei der deutschen Botschaft einreichen?
Sie können Ihren Antrag dann bei der deutschen Botschaft einreichen, wenn Sie in Deutschland einen längeren Aufenthalt haben werden als in den anderen Schengenländern. Werden Sie in allen Ländern gleich viel Zeit verbringen, beantragen Sie das Visum bitte bei der Botschaft des Staates, in den Sie zuerst einreisen werden.
Wann kann ich zur Antragstellung erscheinen?
Das Einreichen des Antrags ist nur an dem von Ihnen vereinbarten Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt elektronisch über unser Terminvergabesystem. Bitte kommen Sie zu dem vereinbarten Termin pünktlich, da dieser sonst verfällt und Sie nicht mehr in die Visastelle eingelassen werden.
Was muss ich zur Antragstellung mitbringen?
Bitte bringen Sie alle Unterlagen und Dokumente mit, die auf dem Merkblatt / für Ihren Reisezweck aufgeführt sind. Denken Sie bitte daran, dass nur vollständige Antragsunterlagen angenommen werden und ein Nachreichen von Unterlagen, die auf dem Merkblatt vermerkt sind, nicht möglich ist.
Muss ich persönlich bei der Botschaft vorsprechen?
Schengen Visa:
Das Visa-Informationssystem der Europäischen Union (VIS) wurde in Usbekistan am 14. November 2013 in Betrieb genommen. Dies bedeutet, dass ab diesem Tag für jeden Antragsteller grundsätzlich die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken bei einem Antrag auf ein Schengen-Visum besteht.
Die persönliche Vorsprache ist bei Erstantragstellern auf Grund der Abgabe der Fingerabdrücke immer erforderlich, sofern sie nicht eine der folgende aufgeführten Ausnahmen erfüllen.
Sofern Sie bei Beantragung eines Schengenvisums innerhalb der letzten 59 Monate Ihre Fingerabdrücke bereits abgegeben haben, können Sie unter Umständen von der persönlichen Vorsprache befreit sein. Hierbei ist es nicht relevant bei welchem Schengen-Mitglied Sie die Fingerabdrücke abgegeben haben.
Bei einer gemeinsamen Reise beider Ehepartner ist die Abgabe der Anträge durch einen der Ehepartner möglich, sofern der nicht vorsprechende Ehepartner innerhalb der vergangenen 59 Monate bereits seine Fingerabdrücke an einer Schengenvertretung abgegeben hat.
Gleiches gilt für gemeinsame Reisen mit Kindern bis 18 Jahre, sofern Kinder über 12 innerhalb der vergangenen 59 Monate bereits Fingerabdrücke an einer Schengenvertretung abgegeben haben.
Wenn ich nicht persönlich erscheinen muss, was ist bei der Terminvergabe zu beachten?
Ein Termin ist auch bei Befreiung von der persönlichen Vorsprache notwendig. Buchen Sie den Termin unbedingt auf den Namen des Antragstellers, nicht auf den Namen der Person, die die Anträge in die VisaMetric Filialen bringt. Handelt es sich um mehrere Antragsteller, so ist für jeden einzelnen ein Termin zu buchen. Sofern nur ein Termin gebucht worden ist, aber mehrere Anträge zur VisaMetric Filiale gebracht werden, wird auch nur ein Antrag angenommen.
Die Person, die für Sie den Antrag einreichen soll, benötigt eine formlose Vollmacht für die Antragsabgabe und die Beantwortung der Fragen der Botschaft. Bitte geben Sie dieser Person auch alle notwendigen Informationen, damit diese Fragen zum Reisezweck auch beantworten kann.
Werden meine Unterlagen auch angenommen, wenn Sie nicht vollständig sind?
Wenn Sie mit nicht vollständigen Unterlagen bei in der VisaMetric Filiale vorsprechen, werden Sie durch unsere Mitarbeiter darauf hingewiesen. Sie haben dann folgende Möglichkeiten:
- Sie erhalten die Unterlagen zurück und vereinbaren einen neuen Termin über unsere Webseite
- Sie stellen den Antrag mit unvollständigen Unterlagen. Die fehlenden Unterlagen können jedoch zur Ablehnung Ihres Visumantrages führen. Eine Belehrung hierüber müssen Sie bei Antragstellung unterschreiben.
Meinem Antrag fehlt ein bestimmtes Dokument. Lohnt es sich, die Unterlagen so abzugeben, oder wird mein Antrag dann abgelehnt?
Reichen Sie Ihre Unterlagen immer vollständig ein. Eine Prognose-Entscheidung darüber, ob Ihr Antrag trotz fehlender Unterlagen positiv beschieden wird, kann nicht im Voraus gefällt werden.
Reisedokument des Minderjährigen: Was muss ich beachten?
Ein Antrag für einen Minderjährigen kann nur dann gestellt werden, wenn er einen eigenen Pass hat oder im Pass eines mitreisenden Sorgeberechtigten eingetragen ist. Bei einer Eintragung des Minderjährigen in den Pass von Großeltern, Geschwistern oder Lehrern kann der Visumantrag nicht angenommen werden. Reist der Minderjährige alleine oder ohne Begleitung seiner Sorgeberechtigten, so ist ein eigener Pass unbedingt erforderlich.
Was sollte ich bei der Einreichung von Unterlagen für einen Minderjährigen auf dem Antragsformular beachten?
Für Minderjährige muss der Antragsformular in jedem Fall ausgefüllt werden. Sie muss von Eltern / Personen unterzeichnet werden, die über elterliche Rechte verfügen. Wenn eine Person mit elterlichen Rechten das Antragsformular eines Minderjährigen nicht unterschreiben kann, muss eine notariell beglaubigte Zustimmung für die Reise in alle Länder des Schengen-Abkommens in seinem Namen vorgelegt werden.
Ab dem 18. Lebensjahr muss der Antragsteller das Antragsformular selbst unterschreiben.
Bitte lesen Sie den ausgefüllten Beispielformular für Minderjährige.
Kann ich eine höhere Gebühr entrichten, damit mein Antrag schneller bearbeitet wird?
Nein, diese Möglichkeit besteht nicht. VisaMetric kann und darf keine höhere als die gesetzlich festgelegte Gebühr annehmen.
Zusätzliche Kosten können nur als Auslagen (z.B für Telefonanrufe oder Fax-Sendungen nach Deutschland) entstehen.
Ich habe ein einjähriges Visum erhalten und habe mich in diesem Halbjahr bereits 50 Tage geschäftlich in Deutschland aufgehalten. Ich möchte nun 14 Tage Urlaub in Spanien machen. Darf ich das tun?
Ja. Das Schengenvisum ist für alle Schengenstaaten gültig. Achten Sie lediglich darauf, dass sie die meiste Zeit in dem Schengenstaat verbringen, der Ihnen das Visum ausgestellt hat. Die übrigen Tage dürfen Sie in allen anderen Schengenstaaten verbringen.
Ich habe ein Schengenvisum für 15 Tage erhalten und halte mich bereits in Deutschland auf. Nun muss ich länger bleiben. Was soll ich tun?
Melden Sie sich unverzüglich bei der für Ihren Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde und beantragen Sie die Verlängerung des Visums. Ein Aufenthalt mit bereits abgelaufenem Aufenthaltstitel stellt eine Verletzung des deutschen Aufenthaltsrechtes dar und kann eine Geldbuße oder sogar eine Einreisesperre nach sich ziehen.
Melden Sie sich auch dann bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde wenn Ihr ursprüngliches Visum nicht von der deutschen Botschaft ausgestellt worden ist oder Sie sich in einem anderen Schengenstaat aufhalten.
Bis vor kurzem wurde mein minderjähriges Kind in meinen Reisepass eingetragen und hatte ein gültiges Visum. Nun bekommt es einen eigenen Pass. Was passiert mit dem Visum?
Sie können das Visum aus Ihrem Pass in den neuen Pass des Kindes übertragen. Dazu müssen Sie sich mit Ihrem Reisepass und dem Reisepass des Kindes an die Informationsabteilung des Visadienstes der Botschaft wenden. Die Übertragung erfolgt gebührenfrei.
