Allgemeine Information

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ab dem 18. November 2021 werden nur die Antragsteller zumVisumantragszentrumVisametric zugelassen, die eines der folgenden Dokumente vorlegen (gilt nur für Personen ab zwölf Jahren):

  • Bestätigung der vollständigen Impfung gegen Covid-19, mindestens 14 Tage seitder letzten erforderlichenEinzelimpfung/Impfdosiseines der in der EU anerkannten Impfstoffe. Der Nachweis kann z.B. mittels QR-Code (Diia-App oder Covidpass) oder Impfbuch erfolgen;
  • Nachweis über Genesung nach einer Infektion: Der Nachweis muss durch einen positiven PCR-Test, welcher zwischen 28 Tagen und 6 Monaten alt ist, erfolgen;
  • Negatives COVID-19-Testergebnis:Der Nachweis kann mittels eines von einem Labor durchgeführten Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) erfolgen.

Die oben genannten Regeln haben keine Ausnahmen. Nachweise über Antikörper, Selbsttests und ähnliches werden nicht anerkannt.

  • Das Deutsche Visazentrum Visametric nimmt Visumanträge für folgende Visumkategorien an:
  • Visum zur Arbeitsaufnahme (auch Blaue Karte);
  • Visum zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit;
  • Visum zur Arbeitsaufnahme als IT-Spezialist;
  • Visum zur Arbeitsaufnahme als Berufskraftfahrer;
  • Visum zum Aufenthalt als Au-Pair;
  • Visums zur Arbeitsaufnahme als Binnenschiffer;
  • Visum für Künstler und Artisten;
  • Visum für den Freiwilligendienst;
  • Visum für Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiter und Forscher;
  • Visum zum Zweck der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation;
  • Visum zur Familienzusammenführung. Diese Visakategorie wird nur akzeptiert, wenn Visumanträge gleichzeitig von einer Familie gestellt werden, von deren eines Familienmitglied ein Arbeitsvisum beantragt und sofort den Familiennachzug für den anderen Ehepartner und / oder die minderjährigen Kinder beantragt;
  • Visum zum Studium;
  • Visum für Studienbewerber;
  • Visum zum Sprachkursbesuch (mit Ausnahme des Integrationssprachkurses);
  • Visum zum Schulbesuch;
  • Visum für eine Ausbildung;
  • Visum für ein Praktikum;
  • Visum für ein Praktikum mit ZAV-Bescheinigung im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit gem. § 15 Nr. 4/6 Beschäftigungsverordnung;
  • Visum für eine Hospitation (Praktikum) als Arzt;
  • Visum zur Ausbildungsplatzsuche;
  • Visum zur Arbeitsplatzsuche.