1. Moskau / FAQ / Allgemeine Informationen
1. Wie lange sollte mein Reisepass gültig sein, um einen Antrag stellen zu können?
Ab dem 01.01.2026 benötigen russische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich einen biometrischen russischen Auslandspass. Nicht-biometrische russische Auslandspässe können nicht mehr genutzt werden, es sei denn sie enthalten noch ein gültiges deutsches Visum.
Für Schengen-Visumanträge sollte Ihr Reisepass nicht älter als 10 Jahre und noch mindestens 3 Monate nach Ablauf der geplanten Reise gültig sein.
Für die Beantragung eines nationalen Visums (Typ D) zum Zwecke des Studiums, Erwerbstätigkeit stellen zu können, sollte Ihr Reisepass nicht älter als 10 Jahre und noch mindestens 9 Monate ab dem geplanten Einreisedatum nach Deutschland gültig sein.
Für die Beantragung eines nationalen Visums (Typ D) zum Zwecke eines Praktikums muss ein Reisepass nicht älter als 10 Jahre sein und noch mindestens 3 Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes in Deutschland gültig sein.
Für die Beantragung eines nationalen Visums (Typ D) zum Zwecke des Familiennachzugs sollte Ihr Reisepass nicht älter als 10 Jahre und noch mindestens 12 Monate ab dem geplanten Einreisedatum nach Deutschland gültig sein.
Zusätzliche Anforderungen an den Reisepass bei der Beantragung eines nationalen Visums finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik erforderliche Unterlagen entsprechend Ihrem geplanten Aufenthaltszweck.
2. Was ist ein Schengen Visum?
Das Schengen-Visum (Typ C) ist das Einreisevisum für die Mitgliedstaaten des Schengen Abkommens, das man beantragen muss, um in den Schengenstaaten maximal 90 Tage pro Halbjahr (180 Tage) aufhalten zu können. Ein Visum Typ C ist für einen dauerhaften Aufenthalt nicht geeignet. Bitte verwenden Sie Aufenthaltsrechner, um Ihre zulässige Aufenthaltsdauer mit einem kurzfristigen Schengen-Visum nachzuprüfen.
3. Was ist ein nationales Visum?
Das nationale Visum (Typ D) ist das Einreisevisum für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland (mehr als 90 Tage) zu einem bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Aufenthaltszweck.
4. Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?
Das Schengen-Visum gilt für folgende Länder: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Liechtenstein.
5. Wann kann ich ein Schengen-Visum beantragen?
Sie können Ihren Antrag für ein Schengen-Visum bereits 6 Monate vor Antritt der geplanten Reise einreichen. Falls das Einreisedatum später als 6 Monate stattfindet, ist die Antragstellung nicht möglich. Es wird empfohlen, unsere Anzeigen und Feiertage auf unserer Webseite zu folgen, um einen für Sie anpassenden Tag zur Antragstellung zu wählen.
6. Wann kann ich ein nationales Visum beantragen?
Für den Fall, dass Sie ein nationales Visum beantragen möchten und Ihr Reisezweck ein Studium an einer Hochschule / ein Studienkolleg oder ein studienvorbereitenden Sprachkurs ist, können Sie frühestens 4 Monate vor Antritt der geplanten Reise Ihren Antrag einreichen.
Planen Sie die Beantragung eines nationalen Visums zum Zweck Praktikum, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, dann können Sie diesen 3 Monate vor der beabsichtigten Einreise nach Deutschland beantragen.
7. Während meiner Reise möchte ich mehrere Schengen-Staaten besuchen. Kann ich den Antrag bei den deutschen Auslandsvertretungen einreichen?
Bitte beachten Sie, dass Personen, die in mehrere Schengen-Länder reisen möchten, ein Visum bei der Auslandsvertretung des Landes beantragen müssen, das ihr Hauptreiseziel ist.
Das Hauptreiseziel kann das Land sein, in dem entweder der Antragsteller sich am längsten aufhält oder in dem Hauptgrund der Reise liegt. Falls kein Hauptreiseziel aus mehreren Schengen-Ländern bestimmt werden kann, müssen Sie bei Auslandsvertretungen des Landes ein Schengen-Visum beantragen, in dem die erste Einreise stattfindet.
8. Wie kann ich mich mit der Visastelle der deutschen Botschaft Moskau in Verbindung setzen?
Kontaktdaten der Visastelle der deutschen Botschaft Moskau:
119313 Leninski Prospekt 95 a, Telefon: +7 495 933-43-11
Um Ihren Antrag elektronisch zu schicken, folgen Sie bitte dem Link.
