1. Moskau / FAQ / Unterlagen

1. Wo kann ich ausführliche Information über die erforderlichen Unterlagen finden?

 

Die ausführliche Information können Sie auf unserer Webseite in der Rubrik erforderliche Unterlagen finden.


 

2. Was sind die Anforderungen an das Reisedokument (bzw. den Reisepass)?

Ab dem 01.01.2026 benötigen russische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland grundsätzlich einen biometrischen russischen Auslandspass. Nicht-biometrische russische Auslandspässe können nicht mehr genutzt werden, es sei denn sie enthalten noch ein gültiges deutsches Visum.

Der Reisepass muss nicht älter als 10 Jahre sein, vom Besitzer unterschrieben sein und nicht beschädigt sein.

Schengen-Visa können nur dann ausgestellt werden, wenn Reisepass noch mindestens 90 Tage nach Ende der Reise gültig ist und mindestens zwei leere, unbeschriftete Seiten (für die Visumstempel) aufweist.

Zusätzliche Anforderungen an den Reisepass bei der Beantragung eines nationalen Visums finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik erforderliche Unterlagen entsprechend Ihrem geplanten Aufenthaltszweck.


 

3. Was sind die Anforderungen an meine Reisekrankenversicherung?

 

Die Reisekrankenversicherung für ein Schengen-Visum muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • muss in der EU-Mitgliedstaaten ausgestellt sein (in Russland ausgestellte Krankenversicherungen werden nicht akzeptiert);

    • Name und Vorname der versicherten Person angegeben sind;

    • Angabe der Versicherungsdauer (Mindestdauer ist die Dauer der geplanten Reise);

    • die Zahl der versicherten Tage während der Reise (Mindestzahl ist die Zahl der Tage der geplanten Reise);

    • Versicherungsgebiet – die ganze Welt oder Länder des Schengen-Staaten;

    • der Mindestbetrag für medizinische Kosten und Rückführungskosten, einschließlich des Todesrisikos - 30.000 Euro;

    • Wenn Sie während der Reise an sportlichen Aktivitäten teilnehmen, sollte Ihre Reisekrankenversicherung auch solche Fälle abdecken.

Bei der Beantragung eines nationalen Visums können die Anforderungen an die Krankenversicherung je nach Zweck des beabsichtigten Aufenthalts variieren. Mehr Information können Sie unter dem Link finden.


 

4. Was sind die zusätzlichen Unterlagen für Minderjährige?

 

Für Minderjährige sind die Unterlagen dem Reisezweck entsprechend einzureichen. Unabhängig vom Reisezweck sind zusätzliche Unterlagen für Antragsteller unter 18 Jahre erforderlich, die Sie auf unserer Webseite in der Rubrik Minderjährige finden können.


 

5. Auf welcher Sprache muss ich meinen Antrag ausfüllen?

 

Ihr Antrag kann nur in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden. Um das Antragsformular für ein Schengen-Visum auszufüllen, müssen russische Buchstaben ins Lateinische transkribiert werden. Das nationale Visumantragsformular muss in deutscher oder englischer Sprache ausgefüllt werden.


 

6. Wie kann ich meinen Visumantrag ausfüllen?

 

Sie können Ihren Antrag online ausfüllen. Nach dem Ausfüllen muss dieser Visumantrag ausgedruckt und unterschrieben werden. Mehr Information zum Ausfüllen des Antragsformulars können Sie auf unserer Webseite in der Rubrik Antragsformular online finden.


 

7. Ich besitze zwei gültige Reisepässe sowie frühere Reisepässe mit zuvor ausgestellten Visa. Muss ich zur Antragstellung alle Reisepässe im Original vorlegen?

 

Ja. Besitzen Sie zwei gültige ausländische Pässe sowie Originale früherer Pässe, müssen Sie bei der Einreichung von Dokumenten auf ein Schengen-Visum alle Pässe im Original vorlegen. Wenn Sie auf irgendeinen wichtigen Grund den zweiten gültigen Reisepass nicht einreichen können, müssen Sie Kopien aller Seiten (unter anderem leere Seiten) dieses Reisepasses vorlegen. Dazu ist ein Nachweis erforderlich, warum dieser Reisepass nicht vorgelegt werden kann.

Bitte beachten Sie, dass die Deutsches Generalkonsulat berechtigt sind, zusätzliche und fehlende Unterlagen nachzufordern, was kann zur Verlängerung der Bearbeitungszeit führen.


 

8. Was ist eine Verpflichtungserklärung?

 

Dieses Dokument gilt als Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 Ausländergesetz und wird bei der Ausländerbehörde des deutschen Wohnsitzes der einladenden Person ausgestellt. Bei der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung wird die Zahlungsfähigkeit der einladenden Person geprüft und ihre Unterschrift beglaubigt.

Das Original dieses Dokuments wird der diplomatischen Vertretung zur Prüfung vorgelegt und nach Erhalt des Reisepasses zurückgegeben. Ist der Empfänger kein deutscher Staatsbürger, sind Kopien der Seiten mit personenbezogenen Daten seines ausländischen Passes und Aufenthaltstitels beizufügen.


 

9. Was ist ein formloses Einladungsschreiben und wie sieht es aus?

 

Bei der Beantragung eines Schengen-Visums für den Besuch von Familie oder Freunden muss zusätzlich zur Verpflichtungserklärung ein formloses Einladungsschreiben als Nachweis des Reisezwecks vorgelegt werden.

So ein Einladungsschreiben soll vom Gastgeber/Einlader auf Deutsch oder Englisch zusammengestellt werden und muss folgende Information enthalten:

- Aktuelle Adresse und vollständige Kontaktdaten des Gastgebers/Einladers;

- Zweck und Dauer des Aufenthalts (ggf. Aufenthaltsorte, falls mehrere Aufenthaltsorte im Rahmen einer Reise geplant sind);

- Ggf. nähere Angaben zur Beziehung zwischen Gastgeber/Einlader und Antragsteller;

- Datum der Ausstellung und Unterschrift des Gastgebers/Einladers.

Zum Einladungsschreiben ist Kopie des Ausweises des Gastgebers/Einladers vorzulegen. Falls der Gastgeber/Einlader  nicht deutscher Bürger ist, Kopie der Reisepasses (Seite mit persönlichen Angaben) und Kopie der Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers/Einladers vorzulegen.


 

10. Welche Unterlagen sind erforderlich als Verwandtschaftsnachweis mit meiner Großmutter, die mich nach Deutschland einlädt?

 

Um Ihre Verwandtschaft nachzuweisen, sind die von Standesamtsbehörden ausgestellten Unterlagen vorzulegen. Dabei muss sich die Verwandtschaft völlig verfolgen lassen. Das heißt, Ihre Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde Ihres Elternteils, und ggf. Nachweise der Nach-/Vornamensänderung (z.B.: Heirats-, Scheidungs-, Namensänderungsurkunde) sind vorzulegen. Fremdsprachige Urkunden müssen mit einer notariell beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden.


 

11. Ich möchte einen Antrag für ein nationales Visum zum Studienzweck in einer deutschen Hochschule einreichen. Ich habe Konten in der Russischen Föderation, so wie auch in Deutschland. Kann ich Auszüge meiner Konten als Finanzierungsnachweis vorlegen?

Als Finanzierungsnachweis gilt nur die Bestätigung des Mittelbestandes auf dem Sperrkonto des Antragstellers in einer deutschen Bank.


 

12. Ich möchte einen Antrag für ein nationales Visum zum Studienzweck in einer deutschen Hochschule einreichen. Zurzeit studiere ich an einer Universität. Welche Bildungszeugnisse sind zum Antrag vorzulegen?

 

Falls Sie noch in der Russischen Föderation studieren, ist aktuelle Studienbescheinigung, so wie auch frühere  Bildungszeugnisse (Schulabschlusszeugnis, Diplom falls vorhanden) vorzulegen. Alle Bildungszeugnisse sind mit einer notariell beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einzureichen. Eine von der Hochschule in der deutschen Sprache ausgestellte Studienbescheinigung ist erlaubt.


 

13. Ich möchte einen Antrag für ein nationales Visum zum Studienzweck in einer deutschen Hochschule einreichen. Muss ich eine Apostille auf meine Bildungszeugnisse anbringen lassen?

 

Nur standesamtliche und gerichtliche Urkunden (wie z.B.: Geburts-, Heirats-, Namensänderungsurkunde, Gerichtsentscheidung zur Aufhebung des Elternrechts) müssen bei der Beantragung eines nationalen Visums mit einer Apostille versehen werden. Die Bildungszeugnisse müssen mit einer notariell beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache versehen werden.


 

14. Um ein nationales Visum zu beantragen, muss ich eine Apostille auf die Geburtsurkunde anbringen lassen. Muss die Apostille aufs Original oder Kopie der Geburtsurkunde angebracht werden?

 

Die Apostille soll auf dem Originaldokument angebracht werden, nicht auf einer Kopie. Dann ist es notwendig, sowohl das Original der Geburtsurkunde als auch die Apostille ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung notariell zu beglaubigen.

Die Liste der Stellen, die zur Erteilung von Apostillen auf russischen Urkunden berechtigt sind, finden Sie hier.


 

15. Mein Ehemann hat ein nationales Visum zum Zweck Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beantragt. Kann ich beim Antragsannahmezentrum einen Antrag auf ein nationales Visum zum Familiennachzug beantragen?

 

Ja.


 

16. Nach der Antragstellung wurden zusätzliche Unterlagen von mir nachgefordert. Warum?

 

Deutsches Generalkonsulat prüft und entscheidet über jeden Einzelfall. Die Hauptliste der erforderlichen Unterlagen umfasst nur die allgemeine Information, die nicht in den möglichen Fällen sondern in den meisten Fällen anwendbar ist. Deswegen können zusätzliche, nicht in der Hauptliste angegebene Unterlagen von Ihnen nachgefordert werden.