1. Moskau / FAQ / Vor Antragstellung
1. Kann ich einen Antrag ohne Vorlage meines Reisepasses einreichen?
Nein. Ihr Reisepass ist das wichtigste Dokument, das zur Antragstellung einzureichen ist.
2. Kann ich beim VisaMetric Antragsannahmezentrum einen Antrag für ein nationales Visum einreichen?
Mehr Information zur Beantragung eines nationalen Visums finden Sie hier.
3. Wo finde ich Information zu den Visagebühren und Gebühren der VisaMetric-Leistungen?
Informationen zu Visum- und Servicegebühren finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik Gebühren oder während der Antragstellung beim Informationsschalter unseres Antragsannahmezentrums.
4. Unterscheiden sich die Gebühren, wenn Fingerabdrücke zuvor schon abgenommen wurden?
Ob die Fingerabrücke bereits abgenommen wurden oder nicht, ändern sich die Visum- und Servicegebühren nicht.
5. Muss ich bei der Beantragung eines Visums persönlich anwesend sein?
Antragsteller, die seit Einführung des biometrischen Verfahrens am 14. September 2015 noch keine Fingerabdrücke für ein Schengen-Visum abgegeben haben, oder bei denen 59 Monate seit der Erfassung der biometrischen Daten abgelaufen sind, sollen persönlich Ihren Antrag für Schengen-Visum einreichen. Mehr Information über das Verfahren der Erfassung der biometrischen Daten finden Sie auf unserer Webseite in der Rubrik Fingerabdruckerfassung.
Bei der Beantragung eines nationalen Visums ist die Anwesenheit eines Antragstellers über 12 Jahren obligatorisch.
Mehr Information zu Antragstellungs- und Abholungsregelungen finden Sie auf unserer Webseite unten.
6. Ich bin nicht-russischer Bürger. Kann ich beim VisaMetric-Antragsannahmezentrum in der Russischen Föderation einen Antrag einreichen?
Sie können beim VisaMetric-Antragsannahmezentrum in der Russischen Föderation einen Antrag einreichen, wenn Sie eine Aufenthaltsberechtigung für die Russische Föderation besitzen und Deutschland Ihr Hauptreiseziel ist.
7. Wird mein Antrag beim VisaMetric angenommen, wenn er nicht vollständig ist?
Wenn es bei der Antragstellung festgestellt wird, dass Ihr Antrag der Liste der erforderlichen Unterlagen nicht entspricht, bitten unsere Mitarbeiter*innen Folgendes an:
• Sie können nochmal ohne Terminvereinbarung das Antragsannahmezentrum mit dem kompletten Unterlagensatz wieder besuchen;
oder
• Sie können Ihren Antrag mit dem Unterlagensatz, der der Liste der erforderlichen Unterlagen nicht entspricht, einreichen. In dem Fall müssen Sie die Einwilligung für die Übergabe des inkompletten Unterlagensatzes an die deutschen Auslandsvertretungen zur Bearbeitung mit Ihrer Unterschrift zustimmen.
