1. Moskau / FAQ / Nach Antragstellung

1. Wie kann ich den Status meines Antrags prüfen?

 

Diese Information ist auf unserer Webseite in der Rubrik Antragsverfolgung verfügbar. Um den Status zu prüfen, sind das Geburtsdatum des Antragstellers und Identifikationsnummer, die im Dienstleistungsvertrag angegeben ist, einzugeben.


 

2. Wie kann ich meinen Reisepass abholen?

 

Nach der Bearbeitung ihres Antrages gibt es nur diese Möglichkeiten einen Reisepass zu erhalten:

  • Per Kurierdienst Fox-Express an Ihre Adresse (gemäß den Kurierdiensttarifen), wenn dieser Service am Tag der Einreichung des Antrags ausgestellt wurde;
  • Wenn die Anträge vor dem 1. Juni 2023 eingereicht wurden, ist die Abholung in solchem Antragsannahmezentrum möglich, wo der Antrag und der Reisepass eingereicht wurden;
  • Wenn die Anträge nach dem 1. Juni 2023 eingereicht wurden, ist die Abholung im Antragsannahmezentrum VisaMetric in Moskau möglich (kostenlos).

Nach dem Überprüfungsprozess bei der deutschen Botschaft erhalten Sie eine Benachrichtigung, dass der Reisepass an das VisaMetric-Büro  zurückgegeben wurde. Sie müssen Ihren Reisepass innerhalb von 45 Kalendertagen im VisaMetric Büro abholen.

Arbeitszeiten von Antragsannahmezentren können Sie auf unserer Webseite in der Rubrik VisaMetric Filialen finden. Mehr Information über die Abholungsregelungen finden Sie in der Rubrik Antragstellungs- und Abholungsregelungen.

Falls Sie bei der Antragstellung die Lieferungsdienstleistung bestellt haben, erhalten Sie am Tag der Übergabe von Unterlagen an den Lieferdienst auch eine E-mail-Benachrictigung.


 

3. Kann eine dritte Person meinen Reisepass abholen?

 

Den Reisepass kann die Person abholen, mit wem (als Auftraggeber im Dienstleistungsvertrag bezeichnet) am Tag der Antragstellung der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde. Diese Person soll bei der Abholung den Dienstleistungsvertrag so wie auch den Ausweis, der zum Abschluss des Dienstleistungsvertrags vorgelegt wurde, vorzeigen. Dritte Personen können aufgrund einer notariell beglaubigten Vollmacht vom Auftraggeber beim Antragsannahmezentrum Reisepässe abholen. Dabei sind der Ausweis des Bevollmächtigten, der Dienstleistungsvertrag und die notariell beglaubigte Vollmacht vom Auftraggeber im Original vorzulegen. Die Vollmacht vom Auftraggeber soll die Angaben aller Antragsteller enthalten, deren Reisepässe zum Visumverfahren eingereicht wurden.


 

4. Kann ich nach der Antragstellung die Lieferungsadresse ändern?

 

Die Adresse für den Lieferdienst, die bei der Antragstellung angegeben wurde, darf nicht geändert werden.


 

5. Wie kann ich die Lieferung meines Reisepasses verfolgen?

 

Nachdem Ihr Reisepass beim Lieferdienst ankommt, bekommen Sie eine E-mail mit Information, mit der Hilfe von der Sie den Status der Lieferung verfolgen können.


 

6. Ich habe ein einjähriges mehrfaches Schengen-Visum mit dem Aufenthalt bis 90 Tage erhalten. Was bedeutet das?

 

Das ist ein Schengen-Visum, dessen Gültigkeit ein Jahr ist, und lässt Sie bis zu maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten mit mehrfachen Einreisen im Schengen-Raum aufhalten. Um die Aufenthaltstage zu zählen, muss man alle im Schengen-Raum verbrachten Tage innerhalb von letzten 180 Tagen zusammenrechnen.

Um Ihre Aufenthaltstage zu rechnen, können Sie den Aufenthaltsrechner nutzen.


 

7. Ich muss dringend eine Dienstreise an ein anderes Land machen und benötige meinen Reisepass, der sich immer noch bei der Auslandsvertretung Deutschlands befindet. Kann ich meinen Antrag zurückziehen?

 

Es gibt eine Gelegenheit in Notfällen Ihren Antrag von den Auslandsvertretungen Deutschlands zurückzuziehen. Wenden Sie sich bitte an das VisaMetric Antragsannahmezentrum, wo Sie Ihren Antrag gestellt haben.


 

8. Ich habe ein Visum zur einmaligen Einreise erhalten. Kann ich durch den Schengen-Raum verreisen oder darf ich nur in einem Land aufhalten?

 

Mit einem Visum zur einmaligen Einreise sind Sie berechtigt nur einmal in die Staaten des Schengen-Abkommens einzureisen. Falls Sie im Rahmen einer Reise ohne Verlassen des Schengen-Raums aus Deutschland nach einem anderen Schengen-Staat reisen möchten, gilt es nicht als zweite Einreise.


 

9. Ich habe einen Fehler in meinem Visum gefunden. Was muss ich tun?

 

Bei der Passabholung prüfen Sie bitte alle Angaben im Visum. Falls Sie einen Fehler finden, wenden Sie sich schnellstmöglich an VisaMetric.


 

10. Ich wurde von jemandem (einer dritten Person) falsch informiert. Diese Person hat mir versprochen, dass ich ein Visum bekommen kann, und mein Antragsformular ausgefüllt. Mein Visum ist abgelehnt worden. Was kann ich nun tun?

 

Sie sind völlig für die im Antrag angegebene Information verantwortlich. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation informieren alle Antragsteller und deren Bevollmächtigte, dass gefälschte oder unwahre Unterlagen führen zur Ablehnung oder Annullierung des bereits ausgestellten Visums. Bitte legen Sie nur korrekte und zuverlässige Angaben vor.

Falls jemand Ihnen die Visumerteilung garantiert, ist diese Information nicht zuverlässig.

Lassen Sie sich von niemandem überzeugen, dass ein «professionell ausgefüllter» Antrag Ihnen ein Visum garantieren kann. Niemand kann Ihnen versprechen, dass Ihr Visum genehmigt wird! Nur deutsche Auslandsvertretungen sind zu entscheiden, ob ein Visum genehmigt wird.


 

11. Falls mein Visum abgelehnt ist, kriege ich die Gebühren zurückerstattet?

 

Im Ablehnungsfall werden die Gebühren nicht erstattet.

Gebühren hängen von der Entscheidung über einen Antrag nicht ab und werden für die Abdeckung der Verwaltungs- und Betriebskosten erhoben.


 

12. Mein Visum ist abgelehnt worden, ich verstehe aber nicht warum? Wo kann ich mehr Information dazu finden?

 

Detaillierte Erläuterungen zu den Ablehnungsgründen finden Sie auf unserer Webseite unter dem Link.


 

13. Ich verstehe den Grund der Ablehnung, aber ich möchte trotzdem nach Deutschland reisen. Kann ich einen Antrag wieder stellen?

 

Sie können immer ein Visum erneut beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin und bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen entsprechend Ihrem Reisezweck vor.

Gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung steht jedem Antragsteller der kostenpflichtige Rechtsweg offen.

 


 

14. Wie kann ich eine Bewertung über das Antragsstellungsverfahren beim VisaMetric-Antrgasannahmezentrum abgeben?

 

Personen, die einen Schengen-Visumantrag beim VisaMetric-Antragsannahmezentrum eingereicht haben, können über das Kontaktformular eine Bewertung über das Antragsstellungsverfahren beim VisaMetric- Antrgasannahmezentrum oder dessen Mitarbeiter abgeben.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Visumerteilung oder -ablehnung und über die Bearbeitungsdauer ausschließlich durch die deutschen Auslandsvertretungen erfolgt.