1. Ukraine / FAQ / Allgemeine Informationen
1. Wie lange sollte mein Pass gültig sein, um einen Antrag stellen zu können?
Für deutsche Schengen-Visumanträge sollten Sie sich innerhalb der letzten 10 Jahre einen Reisepass besorgen, der mindestens 3 Monate ab Ende der voraussichtlichen Reise gültig ist.
2. Was ist ein Schengen Visum?
Schengen-Visum (Typ C) ist die Art des Visums, die Sie erhalten sollten, wenn Sie innerhalb der Schengen-Zone innerhalb der Gültigkeitsdauer das von den Konsulaten festgelegten Visums für bis zu 90 Tage reisen möchten. Ein Visum Typ C verleiht dem Inhaber keine Aufenthaltsrechte. Bitte verwenden Sie den Rechner für die verbleibenden Tage, die noch unter einem Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt liegen, um zu prüfen, ob Sie ein Visum beantragen können.
3. Welche Länder gehören zum Schengen-Raum?
Das Schengen-Visum gilt für folgende Länder: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Liechtenstein.
4. Wann sollte ich ein Schengen-Visum beantragen?
Sie können maximal 90 Tage vor Reiseantritt ein Schengen-Visum beantragen. Wenn die Reise mehr als 90 Tage vor Reiseantritt beginnt, können Sie kein Visum beantragen. Wir empfehlen, dass Sie unseren Ankündigungen und Feiertagen auf unserer Website folgen und festlegen, wann Ihre Termine entsprechend festgelegt werden sollen.
5. Ich möchte während meiner Reise verschiedene Schengen-Länder besuchen. Kann ich den Antrag bei der deutschen Botschaft einreichen?
Sie können den Antrag bei der deutschen Botschaft / dem Generalkonsulat einreichen, wenn Sie vorhaben, mehr Zeit in Deutschland zu verbringen als in den anderen Schengen-Ländern. Wenn Sie die gleiche Anzahl von Tagen in zwei verschiedenen Schengen-Ländern verbringen möchten, sollten Sie bei der Botschaft des Landes, das Sie zuerst besuchen, ein Visum beantragen.
