1. Ukraine / FAQ / Antragsprozess
1.Wird das Visum von Visametric ausgestellt?
Nein. Nur die Visaabteilung des Konsulats/der Botschaft hat die Entscheidungsbefugnis über den Visumsantrag.
2. Ich werde nach Deutschland / Italien reisen. Kann ich bei der Vertretung eines anderen Schengen-Landes einen Visumantrag stellen?
Im Allgemeinen gewährt das Schengen-Visum seinem Inhaber das Recht, innerhalb der Schengen-Zone zu reisen. Wenn Sie planen, in andere Schengen-Länder zu reisen, sollten Sie sich an die Vertretung des Landes wenden, in dem Sie sich am längsten aufhalten, um ein Visum zu erhalten.
3. In welchen Fällen sollte ich ein Transitvisum beantragen?
Sie sollten ein Transitvisum für alle Reisen erhalten, bei denen Sie in andere Länder als Schengen-Länder mit Anschlussflug in Deutschland reisen. Dann bleiben Sie für eine bestimmte Zeit in der Transitzone des Flughafens (ohne Einwanderungskontrolle).
Bestimmte Nationalitäten (Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka) müssen ein Transitvisum für einen Flughafen beantragen, wenn sie kein gültiges Schengen-Visum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung haben von einem Mitgliedstaat ausgestellt.
4. Wie lange dauert es, bis das Konsulat meinen Antrag auf Schengen-Visum bearbeitet hat?
Die Bearbeitungszeiten und Antragsentscheidungen liegen ausschließlich in der Initiative der Botschaft / des Konsulats. Weitere Informationen zu den Bearbeitungszeiten finden Sie auf unserer Website im Abschnitt Bearbeitungszeit.
5. Kann ich im Visametric Visa-Antragszentrum ein nationales Visum beantragen?
Nein, Sie können ein nationales Visum nur bei der Deutschen Botschaft / dem Generalkonsulat beantragen.
6. Was kostet ein Visum?
Das Schengen Visum kostet für eine ukrainische Staatsangehörige 35 €. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Visumsgebühr befreit. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website im Bereich Gebühren.
7. Was ist ein einjähriges oder mehrjähriges Visum?
Es handelt sich um ein Schengen-Visum mit einer Gültigkeitsdauer von einem oder mehreren Jahren (höchstens fünf), dass innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten bis zu 90 Tagen bleiben kann, wobei die Möglichkeiten besteht, das Land mehrfach zu betreten. Sie basiert auf die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Europarates vom 13. Juli 2009, in der Visakodex der Gemeinschaft festgelegt wurde. (abgekürzt: “The Visa Code“)
In der Artikel 24 Absatz 2 des Visakodex heißt es, dass die Mehrfachvisa für eine längere Gültigkeitsdauer ausgestellt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er häufig in den Schengen-Raum einreisen muss aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen.
Ein- oder mehrjähriges Visum kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Antragsteller seine Integrität und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen kann, insbesondere im Hinblick auf frühere Visa (Artikel 24 Absatz 2 des Visakodex).
8. Ich wurde von jemandem (einer dritten Person) falsch informiert der mir versprach, ein Visum erhalten zu können und füllte mein Antragsformular aus. Mein Antrag wurde abgelehnt. Was soll ich tun?
Sie sind persönlich für die Angaben in Ihrem Antragsformular verantwortlich. Wenn Sie von einer dritten Person überzeugt wurden, sollten Sie die Angelegenheit direkt mit dieser Person regeln.
Bitte geben Sie nur korrekte und durchschaubare Informationen an. Lassen Sie sich nicht überzeugen, dass ein „professionell ausgefüllter“ Antrag Ihnen ein Visum garantiert – niemand kann Ihnen versprechen, dass Ihr Visum genehmigt wird!
9. Ich habe ein gültiges deutsches Schengenvisum, jedoch keine leeren Seiten mehr in meinem Reisepass und möchte einen neuen Pass beantragen. Was geschieht mit meinem noch gültigen Schengenvisum?
Sie können Ihr deutsches Schengenvisum je nach verfügbarem Zeitraum auf Anfrage direkt in der diplomatischen Mission übertragen.
