1. Ukraine / FAQ / Nach dem Antrag
1. Ich musste Dokumente einreichen, die nicht in der Liste enthalten sind. Warum?
Die Botschaft / das Konsulat trifft immer Entscheidungen in Abhängigkeit von der jeweiligen Situation. Die Checkliste der Dokumente kann nur allgemeine Informationen enthalten, die die meisten, aber nicht alle möglichen Fälle abdecken. Daher ist möglicherweise ein Dokument erforderlich, das nicht in der Liste enthalten ist. Dies bedeutet nicht, dass kein Visum ausgestellt werden kann.
2. Wie kann ich den Status von meinem Antrag überprüfen?
Sie können den Antragsstatus auf unserer Website "Antragsstatus" überprüfen, indem Sie Ihren Barcode und Ihr Geburtsdatum verwenden.
3. Ich habe ein Einladungsschreiben für einen Bewerber vorgelegt, das meine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweist. Der Antrag vom Antragsteller wurde abgelehnt wegen Zweifeln an der Bereitschaft bezüglich der Rückkehrung, obwohl ich in meinem Einladungsschreiben garantiert habe, dass die Person Deutschland wie geplant verlässt.
Das Einladungsschreiben kann den Antragsteller nur in Deutschland finanziell unterstützen. Es kann nicht garantiert werden, dass der Antragsteller das Land verlässt. Dies kann nur nach der spezifischen persönlichen Situation des Bewerbers bestimmt werden.
4. Ich verstehe den Grund für die Ablehnung, möchte aber trotzdem nach Deutschland reisen. Kann ich mich erneut bewerben?
Sie können jederzeit einen neuen Visumantrag einreichen. Buchen Sie einen Termin und bereiten Sie alle in der Checkliste aufgelisteten Dokumente vor. Wenn Sie um eine erneute Prüfung Ihres Antrags gebeten haben, wird dieser Vorgang beendet, nachdem Sie einen neuen Antrag eingereicht haben.
5. Werden die Gebühren im Falle einer Ablehnung erstattet?
Die Gebühren sind unabhängig von der Entscheidung über einen Antrag und werden zur Deckung der Kosten der Verwaltungsbetriebskosten erhoben. Die Gebühren können nicht zurückerstattet werden, wenn der Visumantrag abgelehnt wird.
6. Ich habe einen Fehler in meinem Visum festgestellt. Was soll ich machen?
Bitte überprüfen Sie bei der Abholung Ihres Reisepasses das Visum und setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen deutschen Botschaft / Generalkonsulat in Verbindung.
7. Ich habe ein einjähriges Visum erhalten, die Anzahl der Tage ist "90" und der Eintrag "MULT". Was genau bedeutet das?
Mit diesem Visum können Sie sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Tag Ihrer ersten Einreise in ein Schengen-Land nicht länger als 90 Tage im Schengen-Gebiet aufhalten. In diesem Zeitraum können Sie den Schengen-Raum auch mehrmals betreten und verlassen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Tage, die Sie in den letzten sechs Monaten nicht verwendet haben, nicht aufholen können. Wenn Sie die 90 Tage innerhalb des laufenden halben Jahres aufgebraucht haben, müssen Sie das Land verlassen und können nicht vor Beginn der nächsten sechs Monate zurückkehren.
8. Ich erhielt ein Visum zur einmaligen Einreise. Kann ich frei im Schengen-Raum reisen oder sollte ich nur in einem Land bleiben?
Eine einmalige Einreise bezieht sich nur auf Ihre erste Einreise in den Schengen-Raum. Wenn Sie von Deutschland in ein anderes Schengen-Land reisen und dann wiederkommen, wird dies nicht als zusätzlicher Eintrag betrachtet.
9. Ich habe ein Schengen-Visum für 15 Tage bei der deutschen Botschaft erhalten und möchte 10 Tage in Deutschland verbringen. Vorher möchte ich auch 5 Tage in Italien verbringen. Darf ich das tun?
Im Prinzip ja. Solange Deutschland noch Ihr Hauptreiseziel ist, können Sie aus einem anderen Land in den Schengen-Raum einreisen. Die Grenzbehörden des ersten Schengen-Landes, in das Sie einreisen, müssen möglicherweise den Nachweis erbringen, dass Sie später in das Land reisen, in dem Ihr Visum ausgestellt wurde. Wenn Sie solche Nachweise nicht erbringen können, dürfen Sie möglicherweise nicht die Grenze überschreiten.
10. Wie kann ich meinen Reisepass abholen?
Wenn Ihr Reisepass an das Visametric Visa Antragszentrum zurückgesandt wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Die Passabholzeiten finden Sie auf unserer Website in den Visametric-Filialen.
Wenn Sie während der Einreichung einen Zustelldienst angefordert haben, wird Ihr Reisepass an eine ausgewiesene Kurierfirma übermittelt und Sie erhalten auch eine Benachrichtigung per E-Mail.
11. Ich habe eine Notreise, aber mein Pass ist immer noch in der deutschen Botschaft / im Konsulat. Kann ich meine Bewerbung ohne Bewertung zurückziehen?
Es besteht die Möglichkeit, nur in Notfällen einen Abzug von Dokumenten bei der Botschaft / dem Konsulat zu beantragen. Bewerber sollten die VisaMetric-Filiale aufsuchen und das Problem klären.
